Hab ich schon vor Tagen. Keine Reaktion.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
geschrieben 1594308521131
-
geschrieben 1594309806264
Hallo, ich habe eine Frage , gebucht wurde ein Direktflug von Dresden nach Heraklion Hin& Rückflug. Nun sind meine Unterlagen gekommen und der Hinflug würde von Berlin Tegel starten und der Rückflug würde dann in Dresden enden. Zwei verschiedene Flughäfen muss ich das hinnehmen oder kann ich die Reise kostenlos stornieren. Der Reiseveranstalter hat mir kein Zug zum Flug angeboten oder eine Reisepreisminderung angeboten
-
geschrieben 1594310331855
@alkazar 63
Du kannst den Reisevertrag kündigen. Ob der Veranstalter darauf eingeht bleibt abzuwarten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1594312000979
erstmal vielen Dank für deine Antwort, habe gerade an den Reiseveranstalter byebye Reisen geschrieben, das ich unter diesen Voraussetzungen 100% vom Pauschalreise Vertrag zurück treten werde. Wenn es sich um Flugzeitenänderung gehandelt hätte das ist ja nicht so schlimm aber gleich der ganze Flughafen. Sie haben ja noch nicht mal kostenlos Zug zum Flug oder ähnliches angeboten..
-
geschrieben 1594314201534 , zuletzt editiert von vonschmeling
Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro nicht der Veranstalter.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1594314702869 , zuletzt editiert von vonschmeling
xxx editiert zur besseren Lesbarkeit! xxx
Noch nicht einmal eine kurzfristige geplante Flugzeitenänderung müßtest Du, rechtlich gesehen, akzeptieren. Ausnahmen gelten nur für plötzlich unvorhergesehene Ereignisse.
TUI hat das einmal (Airline-Änderung + andere Flugzeiten), nach der Niederlage vor dem BGH, bei mir probiert.
Nach meinem Antwortbrief waren plötzlich doch noch Plätze in der ursprünglichen Maschine frei.
Und ein Flugplatzwechsel ist sowieso nur mit Einverständnis des Kunden möglich.
Also, bestehe auf die Erfüllung der ursprüngölichen Vertragsdaten und widerspreche der einseitigen Vertragsänderung durch den RV.
Wenn nicht dann fordere den Reiseveranstalter zur Kündigung auf.
Bundesgerichtshof zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"
TUI will keine Flugzeiten mehr änder - wer´s glaubt
Bei Änderungen muss der RV u.U. den eigenmächtig gebuchten Ersatzflug bezahlen
Fahr aber sicherheitshalber zweigleisig: Reisebüro & Reiseveranstalter kontaktieren......
-
geschrieben 1594316477977 , zuletzt editiert von vonschmeling
Um zu erfahren, dass der Veranstalter zu einer Auskunft nicht befugt ist?
Merkwürdiger Ratschlag ...
Auch ansonsten warne ich vor Risiken und Nebenwirkungen - die BGH Entscheidung bedeutet keinesfalls, dass Änderungen der Reisezeiten generell nicht mehr erlaubt wären.
Ferner müssen bei einer eigenmächtigen Neubuchung sehr enge Kriterien zugrunde gelegt werden - beispielsweise eine erhebliche Störung der Nachtruhe durch die Verlegung. Zudem sind das Einzelentscheidungen - gefällt einem Richter am AG eine abweichende Auffassung bleibt man bei übereifriger Reaktion womöglich sauber auf den zusätzlichen Ticketkosten sitzen.
Bei der Einrede gegen einen abweichenden Flughafen wird gerne mit "Zumutbarkeit" (nahe gelegener Flughafen + Zugticket) argumentiert - das ist nicht rechtens (und eigentlich eine ziemliche Schweinerei, mit derartigen Behauptungen Unsicherheit zu verursachen!).
Start- und Zielflughafen sind wesentliche Eigenschaften des Reisevertrages und Änderungen bedürfen deshalb der ausdrücklichen Zustimmung des Reisenden.
Richtig ist hingegen, auf Erfüllung des Vertrages mit den ursprünglich geplanten Start- und Ankunftsorten zu bestehen und anderfalls die Kündigung auszusprechen.
Selbst wenn - wie zur Zeit wohl üblich!? - der Veranstalter nicht antwortet, ist die Kündigung rechtens und wird nach meiner Erfahrung auch nicht auf dem neuen Vertrag beharrt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1594317588253
@floh76 sagte:
Muss ich die Restzahlung jetzt trotzdem zahlen, obwohl klar ist das es keinen Flug gibt?
Ja, denn es ist zum jetztigen Zeitpunkt keineswegs "klar", dass die Reise nicht durchgeführt werden kann mangels geeigneter Flugverbindungen.
Allerdings hat DER Touristik meines Wissens für all ihre Marken eine längere Zahlungsfrist eingeräumt wegen der Unsicherheiten, die zur Zeit die Branche noch zusätzlich zwiebeln.
Sofern du nicht direkt bei ITS gebucht hast wende dich an dein Reisebüro und teile mit, dass du die Restzahlung vorläufig zurückbehältst.
Sie sollen dem Veranstalter ruhig mitteilen, dass lt. Condor dein Flug nicht mehr geplant ist.
Ich gehe zwar auch davon aus, dass dir eine alternative Verbindung angetragen wird, trotzdem kannst du bisher die Schlusszahlung zurückbehalten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1594321616973
Vielen Dank. Eine Frage noch, kann mir der Veranstalter auch einen Flug mit einem oder mehreren Zwischenstopps anbieten und wenn ja muss ich das annehmen. (Ich reise mit 2 Kindern) Es gibt bis jetzt außer von DüsseLdorf keine Direktverbindung nach La Palma und dann auch nicht am 4.8.
-
geschrieben 1594322874163
Leider ja.
Du hast vermutlich einen Direktflug gebucht, dieser kann einen oder mehrere Zwischenstops enthalten.
Falls allerdings astronomische Umsteigezeiten / eine erheblich verlängerte An- bzw. Abreisedauer damit einhergehen kannst du widersprechen oder ggf. eine Reisepreisminderung verlangen.
Kinder finden Zwischenstops zumeist super - darüber würde ich mir weniger Sorgen machen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.