Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Kourion
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    geschrieben 1601582410595 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Vanmylicious,

    Du bezahlst direkt. Dazu / zur Abrechnung findest du Auskunft auf dieser Website:

    (in direkter Übersetzung): Erstattung von Coronavirus-Tests während der Covid-19-Pandemie

    Dort runterscrollen bis "Welche Tests erstatten wir nicht?"

    Infos zu deiner Abrechnung dort im 2. und 3. Abschnitt (ab "Für internationale Reisen erforderliche PCR-Tests..." bis "...Diese Person kann dann bei ihrem eigenen Versicherer eine Erstattung beantragen.")

    Falls es mit der direkten Übersetzung nicht klappen sollte, hier die "Original"-Seite.: Remboursement des tests de détection du Coronavirus pendant la pandémie de Covid-19

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Fischlein1
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    geschrieben 1601656566971

    Hallo!

    Ich habe bei HC eine Pauschalreise gebucht, Aldiana Club Fuerteventura , vom 17.10. bis zum 24.10.20. , in 2 Wochen soll es los gehen. Da Fuerteventura bekanntlich ein Risikogebiet ist und ich evtl. eine Alternative für meinen Urlaub buchen möchte, habe ich mich an HC mit einer kostenlosen Storno-Anfrage gewendet. Laut HC- Aussage sei die kostenlose Stornierung nicht möglich (Stornokosten von über 3100 Euro). Ist das wirklich korrekt, dass eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise in ein Risikogebiet zwei Wochen vor dem Beginn nicht möglich ist? Danke für Eure Hilfe!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1601660053268

    @Fischlein1

    HC ist der Vermittler und gibt dir nur wieder was der Veranstalter entschieden hat.

    Dieser lehnt offenbar einen Rücktritt ohne Kompensation ab, interessant wäre seine Begründung.

    Bisher war es so, dass bei einer Reisewarnung (sofern hier Risikogebiet=Reisewarnung) ein Rücktritt als begründet galt.

    Inzwischen wird stärker differenziert hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, und der Veranstalter wird zu dem Schluss gekommen sein, dass außergewöhnliche Umstände, die einer Erholung ganz oder größtenteils entgegenstehen hier nicht vorliegen.

    Zwar sind bereits Entscheidungen ergangen, die einen kostenlosen Rücktritt wegen der Covid 19 Risiken als berechtig beurteilten, die gegenständlichen Reisen datierten allerdings auf die Anfänge der Pandemie und unterfielen deren besonderer Situation.

    Inzwischen haben die meisten Urlaubsländer streng überwachte und ausgefuchste Hygienekonzepte etabliert, womit man durchaus eine Ablehnung deines Ansinnens begründen kann. Sprich: Die Risiken unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen bei dir zuhause.

    Ferner vertreten namhafte Rechtsgelehrte die Ansicht, dass mangels Verschulden der Veranstalter eine Schadensteilung angemessen sei und damit dem Vertragsgeber eine Gebühr / Kompensation zustehe.

    Was du jetzt unternehmen könntest wäre nach der Begründung zu fragen - beispielsweise wie sieht es genau vor Ort aus, und kann dein Veranstalter unverantwortbare Risiken auf deiner Reise ausschließen?

    Bleibt es bei der Entscheidung musst du ggf. ein Gericht anrufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fischlein1
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    geschrieben 1601661762348

    Vielen Dank, Vonschmeling, ich versuche tatsächlich direkt bei Aldiana... Eigentlich geht es mir nicht um Infektionsgefahr, sondern um die Quarantäne , die ich evtl. anschließend machen muß . Und das macht definitiv mein Arbeitgeber nicht mit...

  • Kastenwagen
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    geschrieben 1601662391231

    @Fischlein1

    Schau Dir unbedingt vorher mal die Regelungen für Dein Bundesland an.

    Falls Du in NRW wohnst, könntest Du „Glück“ haben, wenn Du Dir einen negativen C-Test besorgst.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1601662597944 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Fischlein1

    Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.

    Gut möglich, dass dich Aldiana schnöde zurückverweist.

    Eine Anschlussquarantäne ist definitiv kein Rücktrittsgrund soweit, es gibt hier zahlreiche Rückmeldungen von gescheiterten Versuchen so zu begründen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fischlein1
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    geschrieben 1601663061833

    Also noch mal bitte, Klartext für Blondinen浪

    Eine offizielle Reisewarnung für ein Risikogebiet ist kein Grund für kostenlose Stornierung einer Pauschalreise? Ist das nicht rechtlich geregelt ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1601663817730 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das BGB (§§651) kennt nur "außergewöhnliche Umstände", hierfür galten Reisewarnungen bisher als "Indiz".

    Ferner dürfte die Sachlage (Risikogebiet etc.) deinem Anbieter sattsam vertraut sein, dessen unbeachtlich hat er aber ja deinem Wunsch widersprochen.

    Es erscheint es mir daher sinnlos, auf die Sachlage erneut hinzuweisen - es sei denn du bittest um einen Lösungsansatz auf dem Wege der Kulanz.

    Eine glasklare rechtliche Grundlage steht leider nicht zur Verfügung.

    (ich bin übrigens auch blond ... :wink:)

    Eine Userin berichtete kürzlich, sie habe sich auf dem Wege diplomatischen Ersuchens mit dem Veranstalter auf eine Stornogebühr von 35 anstelle der gem. AGB vereinbarten 90% einigen können.

    Ich kann hier auch nur Erwägungsansätze vorhalten, die Entscheidungen musst du treffen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kitzelbacher
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    geschrieben 1601705161401

    @vonschmeling sagte:

    @Fischlein1

    Dein Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise ist dein Vermittler HolidayCheck.

    Guten Morgen!

    Wer es glaubt! Mich verweist HC mit vorgefertigten Textbausteinen immer auf den Veranstalter und dieser stellt sich tot. Weder auf Mail, Fax oder Brief kommt eine Antwort.

    In guten Zeiten haben alle an uns verdient, jetzt wird der Reisende im Regen stehen gelassen. Mein Buchungsverhalten wird sich in Zukunft grundlegend ändern.

    LG vom Kitzelbacher
  • vonschmeling
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    geschrieben 1601707927646

    Wenn sich der Veranstalter - wie du schreibst - "tot stellt" kann dein Reisebüro leider auch nichts ausrichten.

    Dennoch ist es dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter.

    Mein Hinweis betraf die Absicht von Fischlein1 bei Aldiana direkt anzufragen wegen der Stornierungsmöglichkeit.

    Das könnte misslingen und Aldiana auf HC verweisen.

    Hier wurde schon sehr häufig berichtet, dass die Reisebüros teilweise an eben den tot gestellten Veranstaltern verzweifeln, weil sie keine Informationen für ihre Kunden erhalten.

    Das betrifft OTAs ebenso wie das Reisebüro in der Mall, Kitzelbacher. Falls du dein Buchungsverhalten ändern möchtest müsste diese Änderung ziemlich elementar sein. Beispielsweise Hotel direkt buchen, Ticket bei der Airline dazu etc.

    Ob das so erfolgreich sein wird muss sich noch erweisen - bekanntlich werden massenhaft Flüge gestrichen oder verlegt, u.U. wirst du damit noch übler im Regen stehen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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