@Fischlein1
HC ist der Vermittler und gibt dir nur wieder was der Veranstalter entschieden hat.
Dieser lehnt offenbar einen Rücktritt ohne Kompensation ab, interessant wäre seine Begründung.
Bisher war es so, dass bei einer Reisewarnung (sofern hier Risikogebiet=Reisewarnung) ein Rücktritt als begründet galt.
Inzwischen wird stärker differenziert hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, und der Veranstalter wird zu dem Schluss gekommen sein, dass außergewöhnliche Umstände, die einer Erholung ganz oder größtenteils entgegenstehen hier nicht vorliegen.
Zwar sind bereits Entscheidungen ergangen, die einen kostenlosen Rücktritt wegen der Covid 19 Risiken als berechtig beurteilten, die gegenständlichen Reisen datierten allerdings auf die Anfänge der Pandemie und unterfielen deren besonderer Situation.
Inzwischen haben die meisten Urlaubsländer streng überwachte und ausgefuchste Hygienekonzepte etabliert, womit man durchaus eine Ablehnung deines Ansinnens begründen kann. Sprich: Die Risiken unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen bei dir zuhause.
Ferner vertreten namhafte Rechtsgelehrte die Ansicht, dass mangels Verschulden der Veranstalter eine Schadensteilung angemessen sei und damit dem Vertragsgeber eine Gebühr / Kompensation zustehe.
Was du jetzt unternehmen könntest wäre nach der Begründung zu fragen - beispielsweise wie sieht es genau vor Ort aus, und kann dein Veranstalter unverantwortbare Risiken auf deiner Reise ausschließen?
Bleibt es bei der Entscheidung musst du ggf. ein Gericht anrufen.