@4helden sagte:
Habe jetzt mal die TUI Group bzw. den Kundenservice angeschrieben. Ob man da noch was machen kann.
Das hättest du dir sparen können.
Die Buchung erfolgte über TUI Belgien, demnach sind auch die dort geltenden Regeln anzuwenden.
Diese besagen nun einmal, dass eine Erstattung nicht verpflichtend ist sondern vielmehr ein Gutschein bzw. eine Umbuchungsoption ausreicht. Wie du das empfindest bleibt dir überlassen.
Bei dem von dir genannten Streitwert wird sich eine Klage vor dem EuGH eher nicht anbieten ...