Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1602092395640
Liebe Kourion,
da nenne ich ein Tête à tête Rennen zwischen uns beide
Nadine
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1602092836415
@kourion sagte:
Niederlande ist auch dabei sowei Tunesien, Jordanien.....und dann noch die Beschränkungen im eigenen Land pünktlich zu den Herbstferien.
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geschrieben 1602237086571 , zuletzt editiert von Kourion
Ich setz es mal hier rein: Beherbergungsverbote / gilt nun auch in Niedersachsen:
Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung ( siehe § 1 )
Die folgende Fassung tritt am 10.Oktober 2020 in Kraft: Niedersächsische Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 9. Oktober 2020
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"Risikogebiete in Dt." - (runterscrollen bis) "Diese Städte sind betroffen" / überschreiten den Schwellenwert
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(Bundesländer + Beherbungsverbote / Berichte von gestern hier und hier .)
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1602245868387
In unserer lokalen Presse stand heute ein Artikel über den Versicherungsschutz im Ausland bezüglicher Krankheiten in Risikogebieten. Unter der Überschrift: „Zahlt die Versicherung auch bei einer Reisewarnung?“ wurde behauptet, dass dies in der Regel ausgeschlossen wird. Der Knackpunkt wäre, dass derzeit mehr als 130 Länder ganz oder teilweise als Risikogebiet ausgewiesen und mit einer Reisewarnung belegt wären. Darunter sind momentan auch beliebte Wintersportgebiete wie Tirol. Wer sich also z.B. auf der Skipiste das Bein bricht, muss die Behandlungskosten komplett selbst bezahlen. (Dies habe ich wortwörtlich aus unserer Zeitung übernommen)
Für mich ist das ein komplettes Durcheinander, da alles in einen Topf geworfen wird (Reisewarnung und Risikogebiet). Ist das jetzt eine Gummideutung, damit ja niemand mehr durchblickt?
Als Quellen gibt unsere Zeitung an: Bund der Versicherten zur Auslandsreisekrankenversicherung http://dpaq.de/Usz6m und PKV zur Auslandsreisekrankenversicherung http://dpaq.de/Cn9ej
In diesen Artikeln, wird aber immer nur von Reisewarnungen gesprochen und somit würde nach meiner Meinung das Beispiel mit dem Beinbruch in Tirol nicht gelten, denn dies betrifft ein Risikogebiet, oder?
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geschrieben 1602247379308
Für Risikogebiete gilt weitgehend gleichermaßen eine Reisewarnung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1602247408929
Ohne den Artikel gelesen zu haben, werfe ich mal diese Info in den Raum:
Zitat Auswärtiges Amt (Quelle hier)
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
Daraus folge ich Risikogebiet = Reisewarnung.
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1602247765023 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Onlinemeldung- auszugsweise -*
Die Schweiz setzt Berlin und Hamburg auf Risikoliste
Die Corona-Neuinfektionen nehmen deutlich zu: Hamburg steht kurz davor, die kritische Marke zu reißen. Die Schweiz hat die Stadt nun bereits auf die Liste ihrer Risikogebiete gesetzt.
In den beiden deutschen Städten legen die Neuinfektionen rasant zu. Wer aus Hamburg oder Berlin in die Schweiz reisen will, muss nun zehn Tage in Quarantäne.
Genau wie Deutschland erweitert auch die Schweiz ihre Liste der Risikogebiete deutlich. Zahlreiche neue Länder und Regionen kommen zum kommenden Montag (12. Oktober) hinzu.
Auch deutsche Urlauber können nun nicht mehr uneingeschränkt in die Schweiz einreisen:
Für Einwohner aus Berlin und Hamburg gilt ein Einreiseverbot. Vorausgesetzt, sie wollen oder können sich zu Beginn ihres Schweiz-Aufenthalts nicht zunächst 14 Tage lang selbst isolieren. Zugleich müssen die beiden größten deutschen Städte nun auf mögliche Herbstferien-Gäste aus der Schweiz verzichten.....
*Quelle-auszugsweise - FVW Online-Meldung von heute