Das Beherbergungsverbot gilt bundesweit, sanne678.
Du musst keine No-Show Gebühren bezahlen, wenn du die Reise bereits angetreten hast.
Deine Reise steht jedoch noch bevor.
Dessen unbeachtlich würde ich auf "außergewöhnliche Umstände, die eine Anreise unmöglich machen" argumentieren und die Bezahlung einer Stornogebühr ablehnen.
Neinneinnein, ich gebe wahrlich keine "verbindlichen Auskünfte" sondern nur gewissenhaft überdachte Einschätzungen ab!