@Zwiebelmaus43
Mal abgesehen vom stetig wachsenden off-topic Faktor kann man sich solche Unterstellungen sparen.
Die Beherbergung wird über ein Portal (bauernhofurlaub.de) angeboten also sicher nicht "am Finanzamt vorbei".
Außerdem ist die Bezahlung vor Ort überhaupt nicht "etwas komisch", ich bezahle 95% meiner Hotelaufenthalte auf diese Weise.
Verständlich, dass der Anbieter gerne den Gastumsatz machen würde. Allerdings sind das keine Profihoteliers sondern landwirtschaftliche Betriebe, die sich mit Gastzimmern etwas dazu verdienen.
Daher gehe ich davon aus, dass die Gastgeberin einfach nicht genau informiert war und es eher gut meinte mit der Erlaubnis.
Sofern im Rahmen der Reservierung keine Vereinbarung hinsichtlich eines Rücktritts getroffen wurde ist Sandras Position einigermaßen safe.