Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1602921938793 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Wer hat hier einen ZDF Artikel zitiert? Hast du die Links gelesen - siehe Post um 09:00

    Wenn du Erfahrungen (!) diesbezüglich hören möchtest, muss du bis zum 1.11. warten. Für rechtliche Erfahrungen noch länger, denn dann müssen Anwälte und Gerichte zunächst die Fälle abarbeiten.

    Der Ausweg ist dir aufgezeichnet worden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1602923806129 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Bicki89

    Wie gesagt, die Schriftform wäre angezeigt für die Formulierung deines Anliegens - am besten als Einwurfeinschreiben.

    Eine Reisewarnung ist bekanntlich kein Reiseverbot, vermutlich wird Aida darlegen, dass die gegenständlichen Einschränkungen eben nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Reiseerlebnisses führen.

    Die rechtliche Lage ist soweit eine Kontroverse - ihr begehrt die Kündigung, Aida verweigert den Rücktritt und bietet an, gem. der AGB zu stornieren. Bleibt es bei dieser Haltung steht dir keine andere Möglichkeit als die gerichtliche Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung.

    Es sind zwar schon Urteile ergangen gem. derer ein Rücktritt zu gewähren war. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass die streitgegenständlichen Reisen zu einem frühen Zeitpunkt der Pandemie und unter gänzlich anderen Voraussetzungen angetreten werden sollten.

    M.E. lässt sich überhaupt nicht seriös vorhersagen, welchen Ausgang so eine streitige Auseinandersetzung nimmt, obgleich die Spruchpraxis sich insgesamt eher verbraucherfreundlich zeigt. Es sind immerhin auch die Belange des Veranstalters zu berücksichtigen, dem ja an der Situation ebenfalls keinerlei Verschulden vorgeworfen werden kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1602933434696 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @guenter-holidaycheck sagte:

    ===========

    Zu den Kanaren insgesamt ist zu sagen, dass es momentan Verhandlungen zwischen Spanien und der Bundesrepublik gibt, in denen womöglich ein ähnlicher Weg wie der , der aktuell für die Türkei gilt -gefunden werden könnte.

    Die Branche hatte schon gestern mit einem Ergebnis gerechnet. Ob da überhaupt was kommt - und wie das aussieht, das bleibt abzuwarten.

    Da scheint es Bewegung zu geben--- jedenfalls berichten dies die touristischen Medien

    In einfacher , aber öffentlich zugänglicher Form die TA klick

    Ein wenig ausführlicher -- daraus leider (Urheberrecht) nur ein Auschnitt aus einer fvw Onlinemeldung(= Quelle) von gestern:

    So soll das Prozedere sein

    Geplant ist, ein Test-Before-Travel-System (TBT) einzuführen. Das heißt: Nur Fluggäste aus Regionen in Deutschland mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 50 pro 100.000 Einwohner müssen sich höchstens 48 Stunden vor der Reise auf die Inseln testen lassen. 

    Alle Reiserückkehrer unterziehen sich vor dem Rückflug nach Deutschland einem Test (das kann ein PCR-Test oder Antigen-Test sein), um eine Quarantäne zu vermeiden. Die Kosten der Tests auf den Inseln tragen die Regionalregierungen.

    .....

    Zudem hat die Politik für den Fall von positiv getesten Reisenden vorgesorgt. Reisende, die sich in Quarantäne begeben müssen, werden kostenlos untergebracht. Müssen die Urlauber gesundheitlich versorgt werden, übernehmen das die kanarischen und balearischen Gesundheitsdienste - ebenso konstenfrei. .....

    ........

    Ein so genanntes Contact Tracing Team übernimmt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Außerdem soll es eine Präventions-App Radar Covid in in englischer, französischer und deutscher Sprache geben.

    ......

  • Noemi70
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    geschrieben 1602949022387

    Hallo,

    wir sind aktuell an der Algarve (kein Risikogebiet) im Urlaub. Unser Rückflug nach Berlin ist allerdings eine Umsteigeverbindung über Lissabon (Risikogebiet). Sehe ich es richtig, dass das in diesem Fall nicht als Einreise aus einem Risikogebiet gilt? Ich interpretiere diese FAQ-Antwort (erste Frage unter "Quarantäne") des Bundesgesundheitsministeriums in diesem Sinne:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620

    "Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat."

    Interpretiere ich das richtig? (Zwischen Landung und Weiterflug in Lissabon liegen 1 Stunde und 45 Minuten ... )

    Ich finde auch Seiten der Landesregierungen Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die meine Auslegung explizit bestätigen, aber eine bundesweite oder Berliner Fundstelle wäre mir natürlich lieber ...

    Hier z. B. die hessische Fundstelle (fast ganz unten): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

    Wenn meine Auslegung richtig ist und wir nicht als aus einem Risikogebiet Einreisende zählen, stellt sich mir die Frage, ob wir die Aussteigekarte trotzdem ausfüllen müssen oder das getrost lassen können. Von Bekannten, die bereits heute ebenfalls über Lissabon nach Frankfurt zurückgereist sind, weiß ich, dass die Ansage im TAP-Flieger Lissabon-Frankfurt war, jeder müsse das ausfüllen und abgeben, eben weil Lissabon Risikogebiet sei.

    Gibt es dazu irgendwo eine klare Aussage? Im Zweifel würde ich das Teil ausfüllen und handschriftlich einen Vermerk ergänzen, dass die Pflicht zur Quarantäne entfällt, weil wir aus einem Nichtrisikogebiet eingereist und in Lissabon nur umgestiegen sind ... weiß jemand mehr?

    LG und danke im Voraus

    Noemi

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1602951498719

    Transit wird nicht als Aufenthalt gewertet im Sinne der Quarantänebestimmungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Noemi70
    Dabei seit: 1536324793935
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    geschrieben 1602952512345

    @vonschmeling: Danke. Das war bisher auch mein Verständnis. Ich bin aber zunehmend verunsichert, denn je mehr ich lese, desto mehr gewinne ich den Eindruck, dass der regelmäßige Zusatz "(nicht Transit)" auf den Seiten des Auswärtigen Amtes bedeutet, dass aus Risikogebieten nach Deutschland Einreisende, die Deutschland gleich wieder verlassen, von der Quarantänepflicht befreit sind - und nicht solche, die nur zum Transit im Risikogebiet waren und dauerhaft nach Deutschland einreisen.

    Gibt es deine Aussage denn auf irgendeiner offiziellen Seite schriftlich? Das würde mir sehr helfen.

    Was mich halt wirklich auch verunsichert, ist, dass jedes Land seine eigene Verordnung hat und in manchen das Umsteigen am Flughafen explizit ausgenommen ist, in anderen (leider auch in der für mich gültigen Berliner) aber nichts dergleichen steht.

    Liebe Grüße

    Noemi

  • Wülfi71
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    geschrieben 1602953577392 , zuletzt editiert von Wülfi71

    eben weil die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sind, wäre es nett, wenn Ihr das Euch betreffende Bundesland jeweils dabei schreiben würdet, sonst ist kaum eine Aussage möglich. Oder habe ich das übersehen?

    Das gilt auch für Bicki. In vielen Bundesländern dürfte keine Quarantänepflicht nach Rückkehr von der Kreuzfahrt bestehen, da die Landgänge unter 48h dauern und das Schiff an sich oder das Meer zwischen den Kanaren ja kein Risikogebiet sind. Darauf dürfte sich auch die Argumentation von Aida stützen. Daher verstehe ich den Aufriss nicht, es sei denn, es wird noch ein Bundesland mit anderen/strengeren Regeln nachgeliefert.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Noemi70
    Dabei seit: 1536324793935
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    geschrieben 1602953662912

    @Wülfi71: Das hast du überlesen - in beiden meiner Beiträge. LG Noemi

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1602955959473 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Noemi70

    "Bundesweit" habe ich nicht gefunden, hier werden allerdings Transitreisende durch ein Risikogebiet konkret ausgeschlossen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Noemi70
    Dabei seit: 1536324793935
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    geschrieben 1602957785145

    @vonschmeling: Danke. Einzelne Bundesländer handhaben das so, ja. Da steht es dann explizit auch in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder. In Berlin ist das leider nicht so. Ich habe jetzt verschiedene Fundstellen gefunden, die dazu raten, sich die Befreiung von der Quarantänepflicht im konkreten Fall vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigen zu lassen:

    In Bezug auf Bayern: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/reisen-in-risikogebiete/

    Allgemein: https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/

    Ich vermute, ich werde mich an das für mich zuständige Gesundheitsamt in Berlin wenden müssen (oder schon gleich mit einem negativen Coronatest einreisen).

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