Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1604341097627

    @okmikel sagte:

    Wie soll ich nun weiter vorgehen, welche Rechte habe ich?

    Du hast alle Rechte die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter hervorgehen - also auf einen Rückflug zu dem von dir gebuchten Termin.

    Ich möchte ungern den Flug selbst bezahlen, weil den meiner Meinung nach FTI hätte organisieren müssen.

    Vermutlich möchte FTI den Flug auch nicht bezahlen, da sie dir ja die von dir gebuchte Leistung zu dem entsprechenden Termin zur Verfügung gestellt haben. Rechtlich wird grundsätzlich immer die Auffassung vertreten „Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen“.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1604342352830

    @Okmikel

    FTI hatte den Flug ja organisiert - darum geht es schon mal nicht.

    Nach meiner Beurteilung hast du keinen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Veranstalter, da die ursächliche Situation nicht seiner Sphäre zuzuordnen ist.

    Die Umbuchung auf Griechenland wurde zu Recht abgelehnt, da zum fraglichen Zeitpunkt noch kein Risikogebiet erklärt war.

    Auch daraus entfaltet sich demnach keine Anspruchsberechtigung auf die Kostenübernahme deines zusätzlich gebuchten Rückfluges.

    Einer Argumentation wird FTI zu Recht entgegenhalten, dass du das Risiko des Reiseantritts selbst zu verantworten hast. Du hättest ebenso gut stornieren können.

    Was du tun kannst:

    Schreibe kurz, sachlich und höflich und formuliere eine Bitte um eine Kostenbeteiligung an FTI.

    Rein rechtlich besteht m.E. kein Anspruch, was aber eine Kulanz ja nicht vollkommen ausschließt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • okmikel
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    geschrieben 1604350423711

    Vielen Dank für eure Antworten. Dann ist das also so nicht richtig, was hier steht:

    "Reisewarnung im Urlaub - komme ich kostenfrei zurück?

    Wenn eine Reisewarnung während des Urlaubs ausgesprochen wird, werden Pauschalreisende vom Reiseveranstalter auf dessen Kosten zurückgeholt, so der deutsche Reiseverband.

    Der Reiseveranstalter bleibt auch nach einer Kündigung durch den Reisenden verpflichtet, für die Rückbeförderung zu sorgen, wenn der Rückflug mit zum Reisevertrag gehört."

    Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-reisewarnung-reiseruecktritt-kosten-100.html

    Mir wurde ja nur eine Rückreise auf meine Kosten von FTI angeboten, so dass ich quasi gezwungen war, selbst aktiv zu werden (wozu mir darüber hinaus auch noch die Reiseleitung vor Ort geraten hat, da FTI die Kosten nicht übernehmen würde und ich mich nach einem günstigeren Flug umschauen soll).

    Zusätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Reisewarnung konkret Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch das wäre für mich ein Grund, die Reise sofort abzubrechen und der Veranstalter müsste bei Gefahr für Leib und Leben für einen schnellstmöglichen Rücktransport auf seine Kosten sorgen.

    Aber vielleicht bin ich einfach zu naiv .... zumal mir vor Abreisetag am Telefon noch zugesagt wurde, dass eine Rückhohlgarantie besteht und ich mir dann keine Sorgen machen müsste, dass ich in Deutschland in Quarantäne muss, falls der Fall eintritt.

    Naja, werde mal eine Mail an FTI schreiben und abwarten, was da kommt. Und das ganze schon mal unter Lehrgeld verbuchen.

  • jlechtenboehmer
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    Beiträge: 4047
    geschrieben 1604351292077 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Selbstverständlich besteht die von dir angesprochene „Rückholgarantie“ - nur eben mit dem vor dir gebuchten Flug , der ja stattgefunden hat - und nicht mit irgendeinem Flug den du dir aussuchst weil er dir besonders gut passt. Schließlich hast du einen Flug gebucht und der RV diesen reserviert und bezahlt - wieso sollte er also neben diesem Flug einen zweiten bezahlen ? Vermutlich sind so einige Reisende mit dem ursprünglichen Flug geflogen ohne auf eigene Faust kosten zu generieren und einen weiteren Flug zu buchen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1604352500740

    @okmikel

    Es wird kaum zu bestreiten sein, dass - wenn überhaupt!? - eine Gefahr für Leib und Leben für den gegenständlichen Fall auch bereits schon am 25.10. beim Antritt deiner Reise bestanden hätte.

    Ferner erwähnst du selbst "erwartungsgemäß", demnach konntest du die Entwicklung "erwarten", was gleichbedeutend ist mit der Übernahme der Verantwortung für die Risiken (die m.E. keineswegs bedrohlich waren für dein Leib und Leben ...).

    Wir sprechen auch nicht davon, dass du wider Willen eine Woche in einem Risikogebiet schmoren musstest, es ging lediglich um den Stichtag für die Quarantäneregelung.

    Selbst wenn sich in einem Land tatsächlich lebensbedrohliche Zustände einstellen - z.B. bei Ausbruch eines Bürgerkrieges - sind Wartezeiten von 1-2 Tagen für eine Rückholung tolerabel.

    Last not least:

    Natürlich stimmt, was du zitierst, es steht ja aber nicht in Abrede, dass der Veranstalter dich statt am 31.10. am 1.11. pflichtgemäß zurückgebracht hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vive la France
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    geschrieben 1604354711872

    @ Okmikel,

    du hättest dich aber auch die Quarantäne ersparen können durch einen Test beim Ankunft in München, hast Du es nicht in Betracht gezogen, es wäre viel einfacher gewesen oder?

    guten Abend

    Nadine

  • okmikel
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    Beiträge: 16
    geschrieben 1604384315204

    Natürlich habe ich das in Betracht gezogen, aber bei einer Ankunft Sonntag um 19:40 wäre mir das Ergebnis bis Montagmorgen nicht vorgelegen und ich hatte leider Montag einen geschäftlichen Termin, so dass das leider keine Option war. Daher habe ich mich ja auch vor Abreise bemüht, diese Eventualität abzuklären und eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung zu erreichen. Und nachdem mir dann am Abreisetag noch mal am Telefon zugesichert wurde, dass der Veranstalter dafür sorgt, dass ich in Deutschland nicht in Quarantäne muss, habe ich die Reise gutgläubig angetreten.

    Mir wurde am Telefon auch zugesichert, dass ich auf alle Fälle, wenn alle Stricke reißen, vor Ort einen Test machen lassen kann. Dies war aber laut Aussage der Reiseleitung vor Ort dann doch nicht möglich. Da die Labore auf Zypern am Wochenende kein Ergebnis innerhalb 48h liefern können. Auch das Hotel konnte mir keinen Test organisieren, und ich selbst leider auch nicht (bekam auch die Aussage, dass ein Ergebnis innerhalb von 48h nicht vorliegen wird).

    Daher blieb mir abschließend nur die Option des Rückflugs am Samstag, um meinen Termin am Montag wahrnehmen zu können.

    Wie gesagt, ich habe daraus gelernt.

    Den Rückflug am Sonntag, den ich nicht genutzt habe, habe ich übrigens auch noch storniert auf der Webseite der Lufthansa. Laut deren Servicecenter müsste da auch noch eine Rückerstattung erfolgen, die an FTI geht (bzw. an vtours, da der Flug von FTI über vtours bei Lufthansa gebucht gebucht war). Ich habe mich bemüht, alles zu unternehmen, um den Schaden für den Veranstalter möglichst gering zu halten.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1604394416373

    @okmikel

    Ich hatte dir ja bereits erklärt, dass für eine Umbuchung bzw. einen Rücktritt die Grundlage fehlte. Die Ablehnung spielt demnach für die Beurteilung deiner Sache keine Rolle.

    Mit Blick auf das Rückreisedatum (Sonntag) hätte dir trotz telefonischer Zusicherung klar werden müssen, dass ein Test vor Ort keine Option sein wird, ebenso wenig einer bei Ankunft.

    Der Veranstalter hat seine vertraglichen Pflichten dir gegenüber erfüllt.

    Du machst auf mich einen durchaus reflektierten Eindruck, daher unterstelle ich, dass dir die Risiken bei der Abreise durchaus bewusst waren, du aber keine Stornierung gem. der AGB vornehmen wolltest.

    Die Tickets sind gewöhnlich non refundable, FTI wird also von der LH einen winzigen Betrag zurückerhalten, der sicherlich in keinem Verhältnis steht zu den Kosten von 900€.

    Wie gesagt - versuche es mit einem Ersuchen um Kulanz, rechtlich sehe ich keine Handhabe.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sandra HBC
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    Beiträge: 179
    geschrieben 1604417735254

    @okmikel

    Wir erledigen übrigens alle geschäftlichen Termine per videotelefonie. Was kann sooo wichtig sein, was nicht verschiebbar wäre? Jeder kann auch mal krank werden, bricht die Welt nicht zusammen....wenn ich einen nicht verschiebbaren lebenswichtigen Termin habe, plane ich den unabhängig von corona nicht einen Tag nach meinem Urlaub. Kann doch immer was sein. Maschine fällt aus, krank im Urlaub, kann nicht zurück, Sandsturm....

    So ein bisschen waren das jetzt selbstgeschaffene Verhältnisse würde ich sagen.

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