Vielen Dank für eure Antworten. Dann ist das also so nicht richtig, was hier steht:
"Reisewarnung im Urlaub - komme ich kostenfrei zurück?
Wenn eine Reisewarnung während des Urlaubs ausgesprochen wird, werden Pauschalreisende vom Reiseveranstalter auf dessen Kosten zurückgeholt, so der deutsche Reiseverband.
Der Reiseveranstalter bleibt auch nach einer Kündigung durch den Reisenden verpflichtet, für die Rückbeförderung zu sorgen, wenn der Rückflug mit zum Reisevertrag gehört."
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-reisewarnung-reiseruecktritt-kosten-100.html
Mir wurde ja nur eine Rückreise auf meine Kosten von FTI angeboten, so dass ich quasi gezwungen war, selbst aktiv zu werden (wozu mir darüber hinaus auch noch die Reiseleitung vor Ort geraten hat, da FTI die Kosten nicht übernehmen würde und ich mich nach einem günstigeren Flug umschauen soll).
Zusätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Reisewarnung konkret Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch das wäre für mich ein Grund, die Reise sofort abzubrechen und der Veranstalter müsste bei Gefahr für Leib und Leben für einen schnellstmöglichen Rücktransport auf seine Kosten sorgen.
Aber vielleicht bin ich einfach zu naiv .... zumal mir vor Abreisetag am Telefon noch zugesagt wurde, dass eine Rückhohlgarantie besteht und ich mir dann keine Sorgen machen müsste, dass ich in Deutschland in Quarantäne muss, falls der Fall eintritt.
Naja, werde mal eine Mail an FTI schreiben und abwarten, was da kommt. Und das ganze schon mal unter Lehrgeld verbuchen.