@Sissimauzi1972
Der Antritt einer Reise ist ein sog. wichtiger Grund, weshalb die Anreise zum Flughafen auch während der Sperrzeit gestattet ist.
@Domino27
Ich denke, ein Rücktrittsgrund wegen der Testpflicht wäre zu verneinen.
Es gab ja bereits vielerlei behördliche Anordnungen, die in der Zeit zwischen der Buchung und der Abreise ergangen sind - nichts davon ermächtigte zur Befreiung von Rücktrittsgebühren (ausgenommen die Quarantänepflicht am Zielort und das nur bei Pauschalreisen).
Vielleicht streitet sich bald mal einer drum, dann wird man wohl erfahren wie Richter das bewerten.
Ferner hat die Bundesregierung ja schon wiederholt um Verzicht auf nicht dringend notwendige Reisen ersucht, die Maßnahme dient demnach dem Aspekt der Sicherheit für die Ausnahmen. Anders ausgedrückt: Urlauber zu vergrämen ist nur ein sehr zu vernachlässigender Nebeneffekt und nicht etwa der Zweck der Vorschrift.
@Suzimausi
Die Crews sind ausgenommen, weil sie vom AG getestet werden ...
Ich bleibe dabei: Das Risiko im Flugzeug ist wesentlich höher als in anderen Verkehrsmitteln. Wäre etwa "Gleichbehandlung" erzielt, wenn man sich vor dem Einkauf im Supermarkt, dem Betreten eines Wartezimmers oder nach einer Fahrt mit der Tram freitesten müsste?
Kirche -> Dorf!