Generelle Testpflicht bei Flug-Einreisen erst ab Dienstagfrüh
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1616752004183
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geschrieben 1616755854903
Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....
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geschrieben 1616756600802 , zuletzt editiert von vonschmeling
Das ist Unsinn, tanja-sternchen - auch wenn´s im Radio war!
Der direkte Weg vom Flughafen nachhause oder umgekehrt ist definitiv von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Im Falle einer Kontrolle weist man sein Ticket vor und fertig.
Man kann sogar noch bei Tante Hedwig den Teckel abholen, nur kurz nochmal bei den Kumpels vorbeischneien um von der Reise zu erzählen geht nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1616756656838 , zuletzt editiert von sanne678
.... die Reise gilt dann als triftiger Grund, wenn sie vor der Ausgangssperre gebucht wurde.
gleiches gilt auch, wenn zum Beispiel der Zug Verspätung hat und du erst verspätet an deinem Wohnort bist, das ist ebenso okay.
..... ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, das Landratsamt bei mir(Bayern) Hat ganz klar gesagt, eine Reise ist kein triftiger Grund, die Ausgangssperre nicht einzuhalten, es sei denn, ich habe von dieser bei der Buchung nichts gewusst.
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geschrieben 1616761945330
Da es noch nie ein Reiseverbot gab, kannst du unabhängig von einer Auskunftssperre zum Flughafen fahren um rechtzeitig vor Abflug dort zu sein.
Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben! -
geschrieben 1616762888968 , zuletzt editiert von sanne678
..... dann haben die mich auf der Behörde belogen...
es steht aber auch so in der bayerischen Infektionsschutzschutzmassnahmenverordnung und ist dort nachzulesen:
- Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.
Das ist eigentlich unmissverständlich und deutlich.
ich würde es nicht darauf anlegen aber das darf natürlich jeder gerne so machen, wir er mag.
Reisen aus beruflichen Gründen sind natürlich ausgenommen, die Ausführungen beziehen sich nur auf Reisen zu touristischen /privaten Zwecken.
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geschrieben 1616765753570
Mannheim liegt bekanntlich nicht in Bayern ...
Die Auskunft der BW Behörde: Anreise zum Abflug und Heimreise nach der Ankunft sind keine Ordnungswidrigkeiten, unbeachtlich welche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung galt.
Erscheint mir auch logisch - bekanntlich sind Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen "unverbindlich", damit geht die Anweisung so zu buchen, dass man zuverlässig außerhalb der Sperrzeiten an- und abreisen kann ins Leere. Sie liegt mit andern Worten nicht in der Sphäre des Reisenden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1616766725787
.... ich habe nichts von Mannheim gelesen, meine Beiträge bezogen sich auf die Beiträge von Tanja Sternchen und sie hat geschrieben, bei uns in München
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geschrieben 1616774417482
Guten Tag,
ich hätte mal eine etwas allgemeinere Frage.
Eigentlich wären wir nächsten Dienstag nach Mallorca geflogen, allerdings habe ich heute die Reise umgebucht auf August. Mal angenommen ich würde die Reise stornieren wollen, welche Stornierungsbedingungen würden dann greifen? Die ganz normalen aus den AGBs ? Wird die Umbuchung dann quasi wie eine neue Reise gesehen?
Vielen Dank
Lg Timo
Vielen
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geschrieben 1616774863646 , zuletzt editiert von vonschmeling
Gefragt hatte Sissimauzi1972, die in Mannheim losfährt.
Ich habe mich jetzt nochmal wegen Bayern erkundigt:
Wenn die Reisezeiten es verlangen, sind An- und Abreise während der Sperrzeiten nicht als Ordnungswidrigkeit zu werten.
Einer Umbuchung liegt ein neuer Vertrag zugrunde, es gelten dann dessen Bestimmungen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.