Ich danke Euch allen sehr für Eure Vor- und Ratschläge. Habe soeben mit unserer örtlichen Polizei Dienststelle gesprochen. Sein Rat, war bei einer evtl. Kontrolle Familenversorgung als triftigen Grund anzugeben, er meinte in einer solchen Situation kenne er eigentlich keinen Kollegen, der dafür nicht Verständnis hätte. Die entsprechenden Unterlagen zur vorgesehen Eheschließung/Visum sollen von unserem Sohn mitgeführt werden. Es bestünde dadurch auch zu keiner Zeit eine erhöhte Infektionsgefahr. Diese bestünde eher wenn sie länger am Flughafen abhängen würde. Wir bleiben natürlich zu Hause!
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1616836500387
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geschrieben 1616838986045 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
@suzimausi sagte:
..., wuerde ich da ganze unter pech gehabt zaehneknirschend bezahlen, wenn ich eine strafe aufgebrummt bekaeme
Ich zitiere mal :
„Verstöße gegen die 3. CoBeLVO, die als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind, sind mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro zu belegen.“
ich war oefter waehrend ausgangssperren unterwegs, weit und breit keine polizei oder ordnungsamt unterwegs,
Da hast du ja womöglich Millionen gespart ....
denn die polizei hat trotz corona noch "ihr tagesgeschaeft" zu erledigen
Das IST ihr Tagesgeschäft !
ein wohnmobil wuerde ich nur mieten, wenn ich erfahrung haette dieses auch zu fahren
gegen geltendes Recht würde ich noch mehr nur dann verstoßen, wenn ich damit Erfahrung hätte.
Ja, suzimausi, bei diesen Ansichten brauchen wir alle uns nicht zu wundern, wenn der Lockdown noch über Weihnachten hinaus anhält.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1616839642877
Das Verständnis der Ordnungshüter hatte ich ja schon gemutmaßt, prima, dass du jetzt eine "offizielle" Bestätigung dafür hast.
Darüber hinaus stelle ich die Vermutung an, dass die Braut bei der Einreise getestet wird, was ja eine zusätzliche Sicherheit bedeutet.
Mit Brautkleid zu reisen ist ohnehin tricky (bei mir war´s ne Abendrobe) - und dann noch mitter Katz!?
Schön zu lesen, dass jetzt nur noch die Rosenblätter untergebracht werden müssen und ab geht die Luzie!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1616839762814 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Wir fassen das jetzt ganz konkret an :
Also--- in unserem Reiseforum werden wir solche "Tipps" von suzimausi sicher nicht unsanktioniert stehen lassen.
Unglaublich, so einen Beitrag in einem viel gelesenen Forum zu posten.
Den schon bestehenden Status Verwarnt ändern wir jetzt auf gesperrt ab. Auszeit auf der Tribüne, das ist die klare und eindeutige Message an Dich, Suzimausi!
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geschrieben 1617042070280"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1617043002555
Wo nur wurde genau dieses Ergebnis bereits vorhergesehen?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1617139661274
Hallo,
eine Frage zu folgendem Sachverhalt...
Die digitale Einreiseanmeldung ist von allen einreisenden Personen auszufüllen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet oder einem Gebiet mit einem besonders hohen Risiko (Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben und die nicht unter einen der ausgewiesenen Ausnahmetatbestände fallen.
jetzt wahrscheinlich eine ganz blöde Frage und ich werde hier jetzt hoffentlich nicht gesteinigt...es ist immer von diesen 10 Tagen die Rede...was ist aber, wenn ich mich kürzer in dem Land z.b. Ägypten aufhalte...8 oder 9 Tage oder eben 11 oder 12??? Irgendwie erschließt sich das mir nicht...oder muss ich egal wie lange diese Einreiseanmeldung ausfüllen und wird diese dann an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt und die kontrollieren dann die Quarantäne oder wie muss ich mir das vorstellen?
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geschrieben 1617140044869 , zuletzt editiert von vonschmeling
Was genau verstehst du nicht an der Fomulierung " in den letzten 10 Tagen" (aka ab 1-10 und selbstverständlich darüber hinaus bis ans Ende der Welt)?
Deine Verpflichtung beginnt damit ab dem ersten Tag deines Aufenthalts und endet erst, wenn die Pandemie besiegt ist.
Anders ausgedrückt spielt es keine Rolle, ob du einen oder 352 Tage vor Ort verweilt hast - es gelten die am Tage deiner Rückkehr validen Vorschriften.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1617140215238 , zuletzt editiert von tuerkeirot
Aber was ist wenn man länger, als 10 Tage dort ist?
Ja sorry vielleicht steht gerade bei mir jemand auf dem Schlauch.
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geschrieben 1617140550650 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ja vielleicht ...?!
Die 10 Tage sind rückwirkend zu betrachten.
Falls du 365 Tage auf Reisen warst sind 355 eben schlichterdings unwichtig für das Geschehen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.