• Elli1968
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    geschrieben 1122989766000

    Hallo

    @petra:  Hier ist ja nicht die Rede von Tagen oder Wochen, sondern vom letzten Schultag vor den Ferien. Und seien wir doch mal ehrlich, was arbeiten oder lernen die Schüler denn an dem Tag noch. NIX. (Eure Schule mag da eine Ausnahme sein, normal ist das nicht so) Meistens ist sogar verkürzter Unterricht.Bei uns wird z.b. die Klasse gründlich aufgeräumt. Sehr wichtig    :sarcastic:

    @Reni: Ich habe dir eine Mail geschrieben. Grundsätzlich kann ich dir nur raten, NICHT voher zu fragen.  Wenn dann nämlich abgelehnt wird, haben sie dich erst recht im Auge.Und wenn das Kind dann trotzdem fehlt......  Ein Nachbar (Lehrer)  hat uns mal erzählt, das Rektoren es gar nicht mehr erlauben dürfen, das Kontrollanrufe gemacht werden und sogar teilweise überprüft wird, ob die Rolladen an den Fenstern runtergelassen sind. Er sprach von 750 Euro Strafe.Keine Ahnung, ob das wirklich praktiziert wird.

    Ich frage mich nur was passiert, wenn ein Kind WIRKLICH krank ist und plötzlich fehlt. Wird dann dem Entschuldigungsschreiben der Eltern geglaubt ?

    LG ELLI

  • slowhexe
    Dabei seit: 1107302400000
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    geschrieben 1122989921000

    Es ist ganz einfach verboten und wer sich nicht dran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

    Stellt Euch mal vor, Ihr habt gerade an einem dieser unerlaubt genommenen Ferientage einen Unfall. Dann gibts auch noch Probleme mit den Versicherungen und ausserdem haben die Kinder in diesem Lande soviele Ferien, dass man seinen Urlaub danach richten kann. Wenn das alle so machen würden, wären die Klassen kurz vor oder nach den Ferien nie komplett.

    Für mich ist das "schwänzen", kam für uns bei immerhin 3 Kindern nie in Frage!

    *Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar!*
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1122990333000

    @Elli:

    Wo ist denn dann bei Dir die Toleranzgrenze?

    Es ist ja nur der erste/letzte Tag ... och 2 Tage sind auch nicht so schlimm ... von 3 Tagen "stirbt der Lehrer auch nicht" ... naja, die eine Woche ... in den Ferienzeiten ist es immer so voll, wir fliegen auf jeden Fall dann, wenn keine Schulferien sind ...

    Sorry, das war jetzt zugegebenermaßen etwas provokativ - aber wo ist denn dann (und von wem?) die Grenze zu ziehen?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1122990718000

    nochmal @ Elli:

    Entschuldigungsschreiben fallen rechtlich unter den Begriff -Dokumente-.

    Wissentlich falsch ausgestellte Schreiben dieser Art dürften z.B. jederzeit von einem Lehrer "kontrolliert" werden ... der Verdacht reicht dabei aus, das Kind beim Schularzt vorführen zu lassen.

    Stellt sich hier das Schreiben der Eltern als falsch heraus, sind die Folgen für das Kind bekannt, und die Eltern haben zusätzlich zur Geldstrafe dann auch noch ein entsprechendes Verfahren wegen absichtlicher Falschaussage im Amtsverkehr am Hals - das Strafmaß ist hier ähnlich wie bei Urkundenfälschung und führt dazu, das die Eltern dann "vorbestraft" sind - und auch das kann bei zukünftigen Reisen "hinderlich" sein.

    Nochmal, es muß nichts passieren - aber wenn, dann beschwert euch bitte auch nicht und klagt über "unsinnige" Gesetze! Diese gibt es nun einmal und sind für jeden gültig!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • mellygirl
    Dabei seit: 1062547200000
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    geschrieben 1122994885000

    @Reni: Du schreibst, Du wirst den Urlaub nicht stonieren.

    Öhm...ich kann doch nicht einen Urlaub buchen, wenn ich die genauen Ferienzeiten weiß.

    In jedem Kalender stehen die genauen Ferien für jedes Bundesland drin, danach kann man sich wunderbar richten.

    Mir wäre die Sache zu gefährlich.

    Gruß

    Melly

  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1122996254000

    Hallo Melanie

    natürlich kenne ich die Ferienzeiten, nur konnte ich mir bis dato nicht vorstellen, dass es solche Probleme bereitet, mal einen Tag eher zu verreisen. Das Flugzeug geht nun mal nicht am WE sonden nur in der Woche. Und da war mir Freitag lieber als Montag. Als Familie können wir nur in den Winterferien Urlaub machen, da mein Mann auf dem Bau tätig ist und im Sommer keinen Urlaub bekommt. Da es der Bauwirtschaft nicht rosig geht, muss er froh sein Arbeit zu haben und nach Urlaub in der Hochsaison zu fragen, kommt fast einer Kündigung gleich- leider Alltag im Osten.

    Also haben wir gedacht nehmen wir das kleinere Übel im Kauf. Das das solche Probleme bereiten kann, war mir ehrlich gesagt nicht bewußt

    Viele Grüße Reni

  • Justin
    Dabei seit: 1122163200000
    Beiträge: 223
    geschrieben 1122999773000

    Hi,

    Also als ich in der 9. Klasse war hat ein Kumpel dem Lehrer ne Woche vorher gesagt das er 2 Tage vor Ferienbeginn abreist, der Lehrer sagte das dies kein Problem sei da die letzten Tage sowieso nichts gemacht wird. (War bei der Schule gang und gebe die letzten 7 Tage nichts zu tun, in der 10. Klasse haben wir 2 Wochen vor Abschluß schon kein Unterricht gemacht. Mach dir mal keine Sorgen, meld dein Kind Krank oder sprech mit dem Lehrer. Ist doch kein Problem.

    Hier sind soviele Leute die davon abraten, wenn es nicht anders geht dann fliegt ihr halt 1 Tag vorher. Die Lehrer lassen auch Std. ausfallen obwohl kein Grund dafür besteht und fragen dich auch nicht um erlaubnis.

  • Martina Baumann
    Dabei seit: 1089590400000
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    geschrieben 1123001034000

    Ich werde hier auch mal meinen Senf dazu geben. Zum einen         " Natürlich haben wir eine Schulpflicht" ABER aus den Klassen meiner Jungs weiß ich, dass das nur ungefähr stimmt. Bei meinem jünsten ging ein Junge, der in 2 ( ZWEI) Schuljahren vielleicht an insgesamt 4 Wochen am Unterricht teilgenommen hat ansonten hat er geschwänzt. ( Er verließ die Schule nach der 7.ten Klasse, da er dann seine Schuljahre voll hatte mit dem Zeugnis aus der 4. Klasse) Und was wurde gemacht? So gut wie nichts. Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt und der Verdacht des Schwänzens besteht,muß die Lehrkraft das der Behörde ( Ordnungsamt oder so) melden. Dann dauert es erst einmal bis diverser Schreibkram ausgefüllt wird und die Polizei beauftragt wird um dieses Kind der Schule zu zuführen.Die holen dann das Kind ab und bringen es zur Schule. Kommt es dann nach ein paar Tagen Schulbesuch wieder nicht zur Schule beginnt die Prozedur von vorn. Das macht der Lehrer einige Male und unterlässt es dann irgendwann, da es nichts bringt. Vielleicht bekommen die Eltern noch ein Bußgeld, aber was passiert, wenn die Eltern es nicht zahlen, da sie z.B. Sozialhilfe bzw. Hartz IV bekommen? Ein anderer Fall II: Ein Kind verlässt mit ca. 15 1/2 Jahren die Hauptschule und geht nicht weiter zu Schule bzw. hat keine Lehrstelle. Nomal  besteht bis zum 18. Geburtstag Schulpflicht, doch dieses Kind ist bis zum 18. Geburtstag in keiner Berufsschule, Arbeitsstelle oder anderen Schule gewesen... Und was haben die Behörden gemacht? NIX.

    Fall III: Die Kinder eines Nachbarn einer Freundin sind jahrenlang unregelmäßig oder gar nicht zur Schule gegangen. Obwohl das Jugendamt davon wußte und sie sogar straffällig wurden, hat keiner etwas unternommen.Die Kinder lebten beim Vater  (die Kinder wollten zum Vater, da sie dort machen konnten was sie wollten) und die Mutter hat sogar versucht, das die Kinder ins Heim kommen, damit sie wieder regelmäßig zur Schule gehen. Auch da ist nie was unternommen worden.

    Fall IV: Mein Sohn kam mit einer fast regelmäßigkeit 1x in der Woche früher von der Schule mit den Worten: Frau XX muß ihre Überstunden abbummeln.

     

    Ach ja selbst Lehrer fehlen regelmäßig am letzten Tag oder beenden am letzten Schultag den Unterricht früher, da sie ihren Flieger bekommen müssen.

     

    Soviel zum Thema Schulpflicht.

    Da meine Kinder nie Fehlen, habe ich dann auch kein schlechtes Gewissen, sie für 1 Tag vor bzw. nach den Ferien krank zumelden. ( Meine sind immer vor Auffregung Krank)

    Martina

    Ich liebe Katzen...
  • slowhexe
    Dabei seit: 1107302400000
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    geschrieben 1123001310000

    Auszug aus der Schulordnung, die alle Eltern bekommen, gilt für alle, auch für die "Schulneulinge"(gerade für die):

    Schüler/innen, die z.B. wegen Erkrankung nicht zur Schule kommen können,bitten wir noch am ersten Tag des Fehlens bis spätestends 10.00 Uhr telefonisch zu entschuldigen.Eine schriftliche Entschuldigung bitten wir dem/der Schüler/in am ersten Schultag nach dem Fehlen mitzugeben. Am 5. Tage des Fehlens ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

    Für Fehlzeiten, die vorherbar sind, erwarten wir auf jeden Fall eine rechtzeitige schriftliche Mittteilung bzw. einen Freistellungsantrag  in schriftlicher Form, der Eltern. Wir werden prüfen,ob die Termine nicht außerhalb  der Unterrichtszeit wahrgenommen werden können. Die Entscheidung für die Freistellung erfolgt nach den Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung.

    Freistellung unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten können nicht genehmigt werden. Dies sollte bei den Planungen berücksichtigt werden.

    @Justin, es gibt Schulpflicht und eine Schulbesuchsverordnung und was, wann und an welchem Tag in der Schule gemacht wird bestimmen nicht die Eltern.

    Bei der Einstellung mancher Eltern muss man sich über die Pisa-Ergebnisse nicht wundern.

    *Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar!*
  • Justin
    Dabei seit: 1122163200000
    Beiträge: 223
    geschrieben 1123002425000

    Du machst die Eltern dafür verantwortlich das wir in PISA so schlecht abgeschnitten sind? Weil die nicht drauf achten das die Kinder zur schule gehen?

    Viele Kinder gehen jeden Schultag zur Schule und die bleiben trotzdem in 5er bereich, also was redest du hier?

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