• tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1333614536000

    Ich finde es total gut, wenn an den Flughäfen strenge Kontrollen durchgeführt werden! Sonst könnte man ja gleich so eine Art "Gleitzeitferien" einführen! - :shock1: -.

    Wir sind nie auf die Idee gekommen, mit unseren Kindern die Schulferien zu verlängern und mussten auch in den sauren Apfel beißen und höhere Preise zahlen - oder eben von einem anderen Bundesland abfliegen. Wenn das alles nicht gegangen wäre? Tja! Dann muss man eben im Land bleiben!

    Und die ganzen "Sondergenehmigungen" der Schulen finde ich total ungerecht denjenigen gegenüber, die sich an die Regeln halten!

  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1333615878000

    Hier mal ein paar interessante Artikel zum Thema:

     

    „In den letzten Tagen läuft nichts“

     

    Vorgezogene Schulferien Auf Schwänzer-Jagd

     

    Rechtsirrtümer: Das ist beim Thema Schule erlaubt

    =====

     

     

    An unseren Schulen bekommen seit 4 Jahren die Kinder jedes Jahr die neuste Fassung der Schulordnung am ersten Schultag überreicht. Mit dabei ist noch ein Zettel, den die Kinder wieder unterschrieben in der Schule abgeben müssen, damit die Schule weiß, daß die Eltern die Schulordnung gelesen bzw. erhalten haben.

    Und darin steht u.a.:

    § 36

    Beurlaubung, schulfreie Tage

    (1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderlich Beurlaubung ist zu gewähren.

    (2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

    (3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.

    Weiter dazu steht mittlerweile noch zusätzlich dabei:

    Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder kurz vor oder nach den Ferien - aus welchen Gründen auch immer- beurlauben möchten. Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:

    "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."

    Eine preisgünstige Flugverbindung stellt in der Regel keinen Beurlaubungsgrund dar. Wir bitten um Beachtung..

     

     

    ====

    Manche Eltern schieben dann irgendwelche Gründe vor, um doch noch eine Beurlaubung zu bekommen. Diese Gründe werden mittlerweile ( meiner Meinung nach auch zu Recht ) sehr genau kontrolliert.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • carofeli
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    geschrieben 1333630707000

    Die Gestaltung der letzten Woche vor den Sommerferien ist sicher an den Schulen unterschiedlich; bei uns ist es seit Jahren so, dass dann kein regulärer Unterricht mehr stattfindet. Es gibt Ausflüge ins Schwimm- oder Freibad, Sportwettkämpfe usw. Wenn man es ganz genau nimmt, würde ich mein Kind dann nur von schulischen Veranstaltungen befreien und nicht vom Unterricht ;) ...

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1333631914000

    @carofeli

    Aber darum geht's nicht, nicht wahr ?

     

    Wenn ich an einer roten Ampel stehe und sowohl links als auch rechts absolut tote Hose ist, auf Sichtweite weit und breit nix zu sehen, dann drüber fahre, dabei gefilmt werde oder was auch immer, werde ich trotz toter Hose empfindlich zur Kasse gebeten - mit (nach alter Regelung) drei Punkten in Flensburg (NS).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1333641696000

    @ Carofeli: Wir haben ja das gleiche Regionalschulamt, und somit anscheinend auch die gleichen Erfahrungen hinsichtlich der letzten Woche vor Sommerferienbeginn. Wir fliegen dieses Jahr auch mal wieder am Zeugnistag (in 19 Jahren Schulerfahrung so ca. zum 4x). Planmäßig geht der Flug 17.55 Uhr. Sollte der verschoben werden muss ich auch nen Antrag stellen, war bisher nur 2x nötig, und der wird dann auch genehmigt. übrigens ist bei uns 2 Wochen vor Schuljahresende Zensurenschluß d.h. es dürfen keine Noten mehr erteilt werden.

     

    @ all: Wir haben es in all den Jahren sogar live und in Farbe erlebt das auch Lehrer ihre Ferien verlängern. In Sachsen gibt es 2 Wochen Herbstferien. Und in jedem Jahr fliegt die Französischlehrerin für 3 Wochen in die Karibik in den Herbstferien, tja und hinterher ist man dann fix und fertig und ist noch mal mindestens eine Woche krank. Und immer grüßt das Murmeltier  :shock1: . Oder der Religionslehrer der sich in der 10. Klasse meines Sohnes am Schuljahresanfang hinstellte und verkündete :"So, vor den Oktoberferien habt ihr 2 Wochen kein Religion, ich fahre 3 Wocvhen nach Israel und hab vergessen nachzugucken wann Ferien sind" :frowning: . Er nahm dann seine Kinder für den Zeitraum auch aus der Schule 

     

    Das diese  Lehrer und damit dann auch der Direktor ganz schlechte Argumente hat wegen dem letzten Tag vor den Sommerferien könnt ihr euch denken....

     

    Birgit

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1333643130000

    Nö, haben sie nicht!

    Wenn "Lehrer" so handeln bietet das noch lange keine Rechtfertigung für Eltern selbiges für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

    Es gibt eine Schulpflicht --- und diese gilt für Schüler...nicht für die Lehrer, diese sind nur Teil davon.

     

    Keine Frage aber, das dieses "Verhalten" der Lehrer grundsätzlich alles andere als ok und vorbildlich ist...es sei denn, es wurde z.B. ein Antrag auf Bildungsurlaub eingereicht und dieser genehmigt!

     

    Und Lehrer die dies "einfach so" machen, haben bei entsprechender Meldung u.U. erhebliche Konsequenzen zu tragen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Minerva72
    Dabei seit: 1240012800000
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    geschrieben 1333646077000

    Traurig, traurig. Wahrscheinlich wurde diese Französischlehrerin als Kind von ihren Eltern auch schon zu Urlaubszwecken außerhalb der Ferien aus der Schule genommen!

     

    Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion: Wer heute die Schule schwänzt, schwänzt später vielleicht auch die Arbeit - den Trick mit dem Krankenschein hat man ja schon gelernt.

     

    Minerva

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1333646712000

    @carofeli sagte:

    ..... Es gibt Ausflüge ins Schwimm- oder Freibad, Sportwettkämpfe usw. Wenn man es ganz genau nimmt, würde ich mein Kind dann nur von schulischen Veranstaltungen befreien und nicht vom Unterricht ;) ...

     

    lernen in der schule bedeutet eben nicht immer nur das erlernen des unterrichtsstoffes.

    auch soziale interaktionen tragen zur entwicklung eines kindes bei.

     

    ich stelle mir gerade vor, wie man in der letzten arbeitswoche vorm urlaub zu seinem chef geht uns sagt: ach wissen sie, in der letzten woche mache ich doch sowieso nicht mehr viel. den kuchen, den ich zum abschied ausgebe, können sie auch ohne mich essen und die vorfreude auf den urlaub muß ich ja nicht unbedingt mit den kollegen teilen. urlaubsübergabe ist auch nicht wichtig. die kollegin weiß sowieso bescheid.

    da bleibe ich einfach mal zu hause und packe schon mal die koffer. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • ReinaDoreen
    Dabei seit: 1091491200000
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    geschrieben 1333657498000

    Die die vehement die Einhaltung der Ferien verteidigen finden immer neue Argumente und die doch mal schon eher in den Urlaub fahren finden die genau so.

    Eine eindeutige Regelung gibt es nicht, jede Schule handhabt das nach Gutdünken. Das ist einfach so. Schulordnung hin oder her

    @mausebaer

    Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:

    "Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."

      - wo ist das denn eindeutig. Ich lese hier " soll nicht ausgesprochen werden"

    Wenn etwas nicht erlaubt ist steht dort "wird nicht ausgesprochen."

    Die Formulierung gestattet jederzeit Ausnahmen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1333658175000

    Ja, niemand bestreitet, das es in den Schulordnungen einiger Bundesländer bzw. einiger Schulen (das ist deutlich zu unterscheiden!) u.U. Möglichkeiten zu Ausnahmen gibt...

     

    ...nur liegen diese (rechtlich!) nicht in Urlaubsreisen, nicht einmal in Bildungsurlaub...eine Reise aufgrund eines Todesfalls ist nach allgemeiner Definition z.B. dagegen eine "mögliche Ausnahme".

     

    Nur zur Info:

    In vielen Bundesländern können Schuldirektoren die Sonderurlaube gewähren erhebliche Probleme mit ihren "Chefs" bekommen, wenn sie sich nicht an die Verordnungen und Vorgaben halten.

    Klar, "wo kein Kläger, da kein Richter" - Du würdest Dich aber wundern wenn Du wüßtest, wieviel mittlerweile aber eben doch an zuständige Behörden weitergeleitet wird...und das völlig zurecht!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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