Ja, sofern er vor Ort keinen vergleichbaren Ersatz anbieten konnte sind pauschal mindestens 50% des Reisepreises als Entschädigung zu zahlen, dazu gibt es ein Grundsatzurteil des BGH...
Aber bitte Augenmaß behalten, ich habe mich letztendlich auch immer mit dem RV einigen können, weil ich z.B. eine recht gute Entschädigung oder ein Super Hotel herausgeholt habe -alles eine Frage der Entschädigung - , wer natürlich das maximal Mögliche aus den Augen verliert, dem kann dann auch des freundlichste RV nicht helfen und er muss wirklich abreisen....