Wilfried, Bernhard hat ja eigentlich Recht und wenn wir Selbständigen vorher noch, oder direkt danach arbeiten, geht der Schmu, den wir bauen, zu unseren Lasten...
Bin ich aber Arbeitnehmer, gehe ich einen Vertrag ein, in dem ich meine Arbeitskraft zu 100% dem Arbeitgeber zur Verfügung stelle(Ausnahmen wie Teilzeitjobs,Auftragsarbeiten etc. mal aussen vor), das bestätigte ja selbst H&U.
D.h. ich habe die Sorgfaltspflicht, meinen Job so gut wie möglich zu erledigen, denn ich will ja auch 100% Gehalt bekommen und muss dafür meinen Part des Vertrags erfüllen.
Habe ich jetzt aber so eine, von Dir beschriebene Tortur hinter mir, kann und tue ich das nicht, das Gegenteil zu behaupten ist schlicht albern, ich komme also meinen Vertragspflichten nicht nach!
Deshalb nochmal, meine persönliche Erholung ist auch eine Schuld dem Arbeitgeber gegenüber, zu sagen, sie gehört alleine mir, oder der Urlaub ist nur für mich gedacht, ist schlichtweg falsch und egoistisch, wie z.B. vorher anhand der Definition Urlaubserholung nachgewiesen.
Carsten und Bernd sprachen am Anfang von wissentschaftlichen Erhebungen, so weit will ich gar nicht gehen, denn mir reicht der gesunde Menschenverstand!
Einen Urlaubsantritt "aus dem Büro raus" kann ich ja noch nachvollziehen, solange nicht pauschal gebucht, einen "Arbeitsantritt aus dem Flieger heraus" dagegen, halte ich dem Arbeitgeber gegenüber für unverschämt und gar gefährlich, je nach Betätigung.
Aber was versuche ich um die Uhrzeit noch zu argumentieren, Arbeitnehmer, die morgen in der Früh ran müssen, sollten jetzt eh im Bett liegen
Gute Nacht allerseits und danke für die belebende Diskussion, die mir viel Freude bereitet hat