Grexit,
tu' nicht so, als ob du wüsstest, was mir den Urlaub versauen könnte...
Grexit,
tu' nicht so, als ob du wüsstest, was mir den Urlaub versauen könnte...
Natürlich kann man sich innerhalb der EU wirtschaftlich einigermaßen abkoppeln von den maroden Banken des Heimatlandes, wie sowas funktioniert hat man ja 2008 eindrucksvoll erleben können.
Braucht Eier, schon klar ... aber die flächendbrandmäßigen Szenarien des >>gääähn!<< inzwischen als Grexit angeflanschten Trolls sind so einigermaßen daneben wie seine komplette Präsenz hier ...
:rolleyes:
Wo liegt bitte das Problem?
Wenn Griechenlad in den Staatsbankrott geht, wird der Laden abgewickelt und bei ebay verkloppt
Wenn wir alle zusammenlegen, haben wir demächst ein nettes Ferienland
Urlaub in Griechenland ? Muß nicht sein !
Es gibt doch genügend andere Urlaubsländer !
warum Du hier Paarhufer fliegen lassen möchtest, weiß ich nicht. So etwas verstößt zudem gegen das Tierschutzgesetz, Zitat daraus: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." soviel dazu...
Zu Deiner Frage nach §651c BGB Abhilfe möchte ich auch daraus zitieren: "Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern."
Die von Dir herbeibeschwörenen unvorhersehbaren Ereignisse halte ich für sehr weit hergeholt. Die meisten Reiseveranstalter haben in ihren Schubladen vielleicht schon Plan B, so unvorhersehbar ist die Lage in Griechenland nicht.
Vielleicht erinnerst Du Dich an den "arabischen Frühling", die Geschehnisse dort und damals waren aus meiner Sicht weitaus dramatischer, die Reiseveranstalter haben darauf mit Stonierungen, Umbuchungen, etc. reagiert.
Und als der Eyjafjallajökull 2010 nun etwas unverhofft zu husten anfing, haben die Reiseveranstalter ebenso reagiert. Ich habe in meinem Freundes-u.Bekanntenkreis mehrere Leute, die damals betroffen waren. Mit Hilfe der Reiseveranstalter, auf Umwegen, mit Verspätungen, auch kurzfristiger Umbuchung haben alle irgendwie Hilfe erfahren.
Was haben wohl Pauschalurlauber im Herbst 1989 gedacht, die von z.B. von Hamburg aus in das beliebte Hotel Neptun nach Warnemünde zu Weihnachten oder zum Jahreswechsel wollten, plötzlich ist aus der Auslandsreise eine Inlandsreise geworden und die D-Mark wurde neben der Ostmark als Zahlungsmittel gerne genommen.
Die Beispiele ließen sich fortsetzen, egal, die Reiseveranstalter sind in der Verantwortung ggf. Abhilfe zu schaffen, was daran so komisch ist, kann ich nicht nachvollziehen und es Bedarf auch wirklich nicht Deiner Erklärung.
Wer jetzt Griechenlandurlaub bucht, kann vielleicht mit ein paar Unabwägbarkeiten rechnen und wer weiß, ob die Drachme dann wieder Zahlungsmittel ist, tauscht man halt wieder um, ist nicht schlimm. Griechenland wird auch diese Krise überstehen, etwas mehr Sophrosyne und nicht immer dieses Wieso, Weshalb, Warum und am besten gleich sofort, finde ich nicht schlecht...
... war aber nicht gefragt, fallerof - sondern was passiert mit bereits gebuchten Reisen.
Wie auch immer, ich werd´s er- und bestimmt auch überleben ...
Die Verpflichtung des Veranstalters ist jedoch beschränkt auf die im Rahmen der Vertragserfüllung zumutbaren Leistungen, sofern die Ereignisse nicht seiner Sphäre zuzuordnen sind.
Das heißt im Klartext:
Hotel ist blank und macht dicht, RV unterstützt den Urlauber bei der Heimreise und das war´s dann auch. U.U. muss man als Griechenlandbucher damit rechnen, seine Reise erheblich früher als geplant spontan zu beenden und einen Ersatz für die vergeigte Urlaubszeit gibt es nicht.
Daran richtet auch §651 nix, und das war vermutlich Holginhos Argumentation bezüglich der eher tönernen Aussage hierzu.
Will sagen der Gesetzgeber verpflichtet mittels BGB zu ziemlich rudimentären Versorgungs- und Unterstützungsleistungen, was möglicherweise der Gelassenheit einiger Betroffener abträglich ist.
Insofern bedarf es nicht des Hinweises "steht doch alles im BGB", da dieser höflich formuliert etwas oberflächlich ist.
Danke, @vonschmeling...das hat mir einen längeren erklärenden Beitrag ersprt.
Klar haben RV gewisse Verpflichtungen - diese beschränken sich aber auf z.B. wie eben erklärt auf u.a. das Ausfliegen, mitnichten aber auf viele andere Kosten und/oder Unannehmlichkeiten...und da kannst Du (und jeder andere der dies beabsichtigt) mit dem BGB wedeln und mit dem Fuß aufstapfen bis zum St. Nimmerleinstag, ändern würde dies null bis nichts an der Tatsache.
Neben der Aschewolke sei z.B. auch an die furchtbare Tragödie des Tsunamis in SO-Asien erinnert - es gibt (und das nicht wenige) Leute die noch heute abbezahlen für irgendwelche Leistungen auf deren Kosten sie sitzengeblieben sind.
Hallo
Ich mache mir ähnliche Gedanken, allerdings gehts mir mehr um die Versorgung vor Ort. Der Umtausch der Währungen wird sicherlich möglich sein, aber ich denke schon, dass es für jedes Land eine Herausforderung darstellt kurzfristig seine Währung umzustellen (sollte es denn dazu kommen). Ich denke insbesondere an Versorgungsengpässe bei bspw. Benzin, Lebensmittel musste im normalen Rahmen schon gehen - da ist ja auch viel vor Ort vorhanden. Wobei ich dazu sagen muss uns zieht es immer wieder zu den wunderschönen griechischen Inseln....
Wir reisen mit zwei kleinen Kindern und da können wir uns halt nicht so gut vor Ort anders organisieren und ein Urlaub auf einer schönen Insel ohne Autoausflüge wäre nicht schön....
Was meint ihr?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!