@mabysc sagte:
...ein Schild mit der Aufschrift "Club" an die Tür zu hängen. Hat da einer von gehört ?
Ein Privat-Club – mit der Konzession für Alkoholausschank – kann bei den zurzeit bestehenden Gesetzten die Getränke nur zum Einkaufspreis verkaufen.
Ansonsten muss ein Gaststättengewerbe beantragt werden und bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume zu erteilen. Die Betriebsart ist in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen; sie bestimmt sich nach der Art und Weise der Betriebsgestaltung, insbesondere nach den Betriebszeiten und der Art der Getränke, der zubereiteten Speisen, der Beherbergung oder der Darbietungen.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen.
Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutze der Gäste und der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erteilt werden. Gegenüber Gewerbetreibenden, die ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können Anordnungen erlassen werden.
Noch besteht im Deutschen Gesetz eine Lücke zur Umkonzessionierung einer Gaststätte in einen Privat-Club.