Es handelt sich um eine Entschädigung, nicht um eine Erstattung! Diese kann sogar höher als der Gesamtreisepreis sein (gibt ja auch teilweise 1 Woche AI inkl. Flug für unter 600 Euro). Tja, da können sich so ein paar Stunden am Flughafen schon rechnen
Sunexpress Germany - allg. Erfahrungen und Fragen
-
geschrieben 1372239879000
-
geschrieben 1372245433000
den Ausführungen von @Thalia1983 ist Nichts hinzuzufügen...
@martinagans Was gibt es daran nicht zu glauben? Nur weil eine Fluggesellschaft ohne unnötigen Rechtsstreit das sofort tut, was sie tun muß?
-Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!- -
geschrieben 1372248890000
@thalia1983: Mann wird alt wie ne Kuh, mann lernt immer noch dazu. Um das zusammenzufassen: habe ich jetzt einen solchen Fall, melde ich meine Ansprüche nicht beim RV schauinsland an, sondern direkt bei der Airline?
-
geschrieben 1372250814000
Ja.
Siehe dazu auch Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" / allererster Thread ganz oben. War / ist dort immer mal wieder Thema.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1372262500000
nochmal kurz und knapp:
Entschädigungsansprüche basierend auf der EU-Verordnung 261/04 (Flugverspätungen/Annullierungen/Ausfälle) müssen immer direkt bei der Airline innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) geltend gemacht werden. Forderung konkret berechnen (Großkreismethode) und benennen und eine angemessene Frist setzen mit der Ankündigung andernfalls einen Fachanwalt für Reiserecht mit der Wahrung der Interessen zu beauftragen.(sofern man dieses vorhat).Alle Belege (Bordkarten, Buchungsunterlagen etc.) aufbewahren!
-
geschrieben 1372263760000
Na ja - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.
Das möchte ich nicht so stehen lassen - mit alle
Sehe ich keineswegs so..
Wer macht den Preis??? ..........
Da bin ich voll deiner Meinung!
LG
Jürgen
-
geschrieben 1372273888000
Ja und Wie man dem entgegentreten kann hat
@"Kourion:" sagte:
Darf ich davon ausgehen, dass man sich etwas zu essen bestellen und ebenso Getränke erwerben kann ? Gegen Bezahlung - natürlich !
Falls ja, sehe ich kein Problem...
bereits beantwortet!
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1372352283000
StefanLupus:
@dammludwig: Du hattest aber den Flug nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, oder? Also der Flug wurde direkt von dir bei Sunexpress gebucht?
Ich hatte eine Pauschalreise inkl. Flug gebucht!
In der Ruhe liegt die Kraft - sagt Konfutius und ich -
geschrieben 1372531370000
Überflüssiges Zitat entfernt!
Auch wir hatten im Dezember eine 6 stündige Verspätung nach Marsa Alam, haben uns diese vom Reiseleiter bei der Ankunft bestätigen lassen, nach Rückkehr per Einschreiben unsere gesetzlichen Ansprüche geltend gemacht. Zuerst bot SunExpress pauschal 100 €p.P. an, als wir dies im Hinblick auf geltendes Recht ablehnten, überwiesen die uns kurz danach 1200 €. Somit war unser gesamter Urlaub bezahlt.
-
geschrieben 1372667830000
Auch wir hatten im Dezember eine 6 stündige Verspätung nach Marsa Alam, haben uns diese vom Reiseleiter bei der Ankunft bestätigen lassen, nach Rückkehr per Einschreiben unsere gesetzlichen Ansprüche geltend gemacht. Zuerst bot SunExpress pauschal 100 €p.P. an, als wir dies im Hinblick auf geltendes Recht ablehnten, überwiesen die uns kurz danach 1200 €. Somit war unser gesamter Urlaub bezahlt.
Es lohnt sich halt, wenn man sein Recht einfordert und nicht gleich klein beigibt!
In der Ruhe liegt die Kraft - sagt Konfutius und ich