Lunchpaket war es zwar keins auf dem Weg nach Marsa Alam, aber ein Brötchen in nem Tütchen zum mitnehmen und 100 ml Wasser.
Na ja - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.
Gruß Ingo
Lunchpaket war es zwar keins auf dem Weg nach Marsa Alam, aber ein Brötchen in nem Tütchen zum mitnehmen und 100 ml Wasser.
Na ja - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.
Gruß Ingo
Na ja - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.
O.T.
Sehe ich keineswegs so..
Wer macht den Preis?
Ich sicher nicht, und wenn billig angeboten wird ,
ist es doch normal dass zuggriffen wird.
Viele Pauschalurlauber haben gar keine Chance dem zu entgehen, da es von den Veranstaltern so angeboten wird, ob es einem gefällt oder nicht..
Darf ich davon ausgehen, dass man sich etwas zu essen bestellen und ebenso Getränke erwerben kann ? Gegen Bezahlung - natürlich !
Falls ja, sehe ich kein Problem...
Davon kannst du ausgehen.
Wobei das Essen man besser vorher bestellt.
Eine sehr schöne Erfahrung
Am 23.05. sind wir von DUS nach Marsa Alam geflogen, wobei sich der Abflug 8:05h auf 19:15 h verzögerte. Nach der Rückkehr habe ich am 10.06. eine Entschädigung von 2 x 600 € für die "Große Verzögerung" bei SunExpress geltend gemacht, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen (habe das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein geschickt). Da auf dem Rückschein das Annahmedatum 11.06. stand, war heute die Frist um, und genau heute wurden meinem Konto 1200 € gut geschrieben!
Wer also ebenso am 23.05. auf der Maschiene gebucht war und noch nichts unternommen hat, dann wird es Zeit! Meines wissens muß eine Entschädigung bis spätestens 6 Wochen nach Rückkehr bei der Airline geltend gemacht werden!
Gruß Lutz
..hier bist Du zum Glück auf dem Holzweg. Für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach EU-Richtlinie 261/04 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende!
..also noch genug Zeit zum Reagieren...das spricht aber sehr für die XG daß sie so schnell die Ansprüche reguliert hat!
@dammludwig: Du hattest aber den Flug nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, oder? Also der Flug wurde direkt von dir bei Sunexpress gebucht?
@StefanLupus was im Fall der EU-Richtlinie 261/04 keinen Unterschied macht.
Diese greift auch für Flugtransporte im Rahmen von Pauschalreisen.
Hallo Lutz,
meine Frage lautet ebenfalls, hast du den Flug direkt bei Sunexpress gebucht , oder fand er im Rahmen einer Pauschalreise statt? Irgendwie kann ich deine Geschichte so gar nicht glauben .
@shippsyly: jetzt bin ich verwirrt. Bisher bin ich der Meinung gewesen, dass sich die Erstattung bei erheblicher Verspätung prozentual nach dem Reisepreis richtet. Wenn ich das jetzt so sehe wie du es sagst, kann ich bei einer Reise, die knapp 1000 € gekostet hat , bei einer solchen Verspätung 600 € zurückverlangen- also quasi den kompletten Fluganteil?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!