Ich bin halt, du wirst es gemerkt haben, für Konsequenz. Aber viele Gegner der Todesstrafe verstummen, wenn es um die Nürnberger Prozesse geht.
Ich persönlich bin nur deswegen gegen die Todesstrafe, weil Justizirrtümer nicht auszuschließen sind.
Ich bin halt, du wirst es gemerkt haben, für Konsequenz. Aber viele Gegner der Todesstrafe verstummen, wenn es um die Nürnberger Prozesse geht.
Ich persönlich bin nur deswegen gegen die Todesstrafe, weil Justizirrtümer nicht auszuschließen sind.
@ Curiosus,
da ich für die Todesstrafe bin ist es in meinen Augen eine angemessene Strafe, sie muss aber deswegen nicht zwangsläufig in Verbindung mit den Völkermorden gebracht werden, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
LG
Sandra
@ Richymuc
genau da treten ja die Probleme auf, wann ist eine Todesstrafe gerechtfertigt und wann nicht, bei Deinem Beispiel würde ich nicht sagen das sie gerecht wäre.Es ging um nichts vorsätzliches oder geplantes und der junge Fahrer hat es ja auch nicht 3 mal die Woche gemacht ( überspitzt gesagt )
Im Allgemeinen denke ich das Vertreter beider Meinungen nicht zusammen kommen werden weil es zu unterschiedliche Denkensweisen gibt und es auch von Fall zu Fall anders entschieden werden muss, da können wir uns jetzt noch hunderte Beispiele gegenseitig vorschlagen wann es gerecht ist oder wann nicht.
LG
Sandra
Zunächst: "Auge um Auge" war ein kultureller Schritt nach vorn. Korrekt müsste es nämlich heißen: "Nur Auge um Auge nur Zahn um Zahn usw.", was damals durchaus ein kultureller Fortschritt war.
Aber zu deinem Fall: Es gibt Unterschiede zwischen Unglücken, für die niemand etwas kann, fahrlässiger Tötung, grob fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord. Diese verschiedenen Tötungsdelikte werden auch bei uns unterschiedlich bestraft. Das von dir aufgeworfener Problem ist nur ein Scheinproblöem, zumindest juristisch.
Mord ist Tötung aus niedrigen Beweggründen, etwa aus Geldgier, zur Befriedigung des Sexualtriebes usw. In einigen Staaten der USA werden übrigens Tötungen durch betrunkene Fahrer als Mord geahndet.
@'Sandra78' sagte:
da ich für die Todesstrafe bin ist es in meinen Augen eine angemessene Strafe, ...
...ist diese auch angemessen für die unschuldig ermordeten ("hingerichteten") Verurteilten? Deren Unschuld erst Jahre nach deren Exekution bewiesen werden konnte? Werden diese dann wieder lebendig?
Wer frei von Schuld ist
werfe den ersten Stein...
Nein, werden sie nicht aber das ist so wie.....hätte, wäre, könnte....etc.
Menschen die Jahrzehnte im ********* gesessen haben und dann wieder frei kommen weil sie unschuldig sind haben selber gesagt das sie lieber gestorben wären als das erleben zu müssen. Was soll ich denn dann von solchen Aussagen halten? Oder soll jeder selber entscheiden ob Todesstrafe JA oder NEIN?
Davon abgesehen gibt es sicherlich genug Fehlurteile die nachträglich revidiert werden müssen, was die Menschen in der Zeit durchgemacht haben interssiert dann aber meistens auch keinen, erst dann wenn der Mensch nicht mehr lebt......was für eine Logik.
LG
Sandra
@'curiosus' sagte:
Wer frei von Schuld ist
werfe den ersten Stein...
Sollen wir auch lebenslänglich, alle Freiheitsstrafen, alle Geldstrafen abschaffen? Denn auch hier müsste doch gelten:
"Wer frei von Schuld ist
werfe den ersten Stein..."
@'Sandra78' sagte:
Davon abgesehen gibt es sicherlich genug Fehlurteile die nachträglich revidiert werden müssen, was die Menschen in der Zeit durchgemacht haben interssiert dann aber meistens auch keinen, erst dann wenn der Mensch nicht mehr lebt......was für eine Logik.
...das frage ich mich hier auch.
Es gibt Menschen, die es sehr wohl interessiert, was Strafgefangene in der Zeit ihrer unschuldigen Verschleppung durchgemacht haben!
Dein Empfinden bzgl. dieses Verkehrsunfalles kann ich sehr gut nachvollziehen, bin ich beruflich auch schon sehr oft hinzugekommen. Jedoch muß man da in verschiedenen Richtungen differenzieren, denke ich.
Zum einen stellt sich die Frage, in wie fern solche Unfälle in unserem Lande passieren würden, wenn eine solche Strafe hier zur Geltung kommen würde?
Zum anderen teilt die Justiz in fahrlässig, grob fahrlässig u. vorsätzlich ein. Das bei einem Verkehrsunfall nicht direkt vorsätzlich der Tod einer Person herbeigeführt worden ist, versteht sich in den meisten Fällen von selbst. Anders jedoch bei Straftätern wie diejenigen, die Kinder töten usw. Für mich liegt so etwas auf einer ganz anderen Schiene.
LG
@ Curiosus
Ich sagte auch nicht das es Niemanden gibt.....
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!