Ach komm, da hat man hier schon ganz andere Ergüsse gelesen, die dem grün-blauen Smiley im Funforum deutlich mehr Konkurrenz machten
TUIfly - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
-
geschrieben 1408208997000
-
geschrieben 1408221745000
Sachlich ist nun wirklich anders und vielleicht 5% des Beitrags galten dem eigentlichen Thema, der Rest war Schmonzes.
Im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen würde der Beitrag m.E. nicht wirklich Sinn machen, denn es ist alleine Sache des beauftragten Anwalts auf Grund der Fakten in die Füsse zu kommen, wenn sie denn tatsächlich so gegeben sind...
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1408240373000
Nach dem Vorschlach von Herrn Rhodos war es die Entscheidung "Pest oder Cholera" - und das Reiserecht immer noch weniger unzutreffend als der Veranstalterladen!
Wie dem auch sei ... ein weiterer Beweis, dass weniger manchmal mehr sein kann.
Falls die Reise tatsächlich im März stattgefunden hat, wundere ich mich sehr über die Reportage, dass trotz anwaltlichen Einschreitens keinerlei Reaktion erfolgt sein soll ...
Da zweifel ich ja schon eher grad mal unterschwellig am Bevollmächtigten ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1408269508000
@Rhodos Peter
Warum meine Verlinkung zum Arkefly-Thread ?
Weil @Bosco mit Arkefly geflogen ist und die Forderung bezügl. Entschädigung nach EU Fluggastrechteverordnung an die Airline zu richten ist - und nicht an den RV.
@Bosco (kurz OT)
Es gab seitens der beiden angeschriebenen Airlines (Arkefly / TUIfly) nicht einmal Empfangsbestätigungen der anwaltlichen Schreiben ?
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1408272773000
Beschwerde im Rahmen der Fluggastrechteverordnung ist bei dem Luftverkehrsunternehmen zu führen, mit welchem der Passagier einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat.
Sofern es sich also um einen X3 Flug handelte, der "operated by Arkefly" durchgeführt wurde, ist die Forderung an X3=TUIfly zu richten.
Die Beschwerde beim Veranstalter - also der TUI - betrifft einen anderen Sachverhalt.
Hier können ab der 5ten Verspätungsstunde für diese und jede weitere 5% eines Tagessatzes der Reise geltend gemacht werden.
Diese Erstattung wird allerdings ggf. bei einer Ausgleichszahlung gem. VO(EG)261/04 in Anrechnung gebracht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1408297317000
... für alle, die es vielleicht im Eifer überlesen haben, nachfolgend nochmal der Eingangssatz von @Bosco:
"... ich möchte hier mal über meine Erfahrungen mit dem Unternehmen TUI berichten"
wenn das nicht in den Thread "TUI & XTUI Erfahrungen" gehört, dann weiß ich auch nicht.
Was die geschilderten Umstände betrifft, könnte man natürlich weitere Threads bemühen, ob es @Bosco allerdings um verschiedene Meinungen zu der Problematik geht, kann ich nicht beurteilen, vielleicht wollte er/sie auch nur die Erfahrungen mit dem Reiseunternehmen TUI schildern, das Anliegen ist nach meiner unmaßgeblichen Ansicht derzeit in kompetenteren Händen, als bei den User/innen eines Reiseforums.
edit: wie auch immer, ich wünsche @Bosco und dem Rechtsbeistand viel Erfolg bei Angelegenheit...
"Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère- -
geschrieben 1408300443000
Nein, gehört es - trotz des Pro- und Epilogs! - denn sie/er berichtet einzig über eine erheblich verspätete Rückreise im Rahmen der pauschal gebuchten Kreuzfahrt und deren umgebende Bedingungen.
Und: Sie/er berichtet - insofern ist ein Ermessen des Kompetenzgrades der Antworten ziemlich entbehrlich und liegt es in der Natur eines Forum, dass Inhalte diskutiert werden auch ohne besondere Aufforderung dazu durch den einen oder anderen Autoren.
Womöglich saßen in dem betreffenden Bomber noch einige andere stille Mitleser, die mit Interesse die Beiträge hierzu lesen?
Im Übrigen ist es Mumpitz, die Fehlleistung eines Erfüllungsgehilfen im Rahmen einer Pauschalreise unter dem Dachthema des Veranstalters zu diskutieren, zumal die "höher gestellte Kompetenz" mit Sicherheit Beschwerde an der richtigen Stelle geführt hat und der Veranstalter somit gar nicht um Stellungnahme ersucht wurde.
Mir jedenfalls erscheint es ziemlich eindeutig, dass Bosco eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erwartet - zu entrichten von TUIfly - und somit hier im Thread goldrichtig aufgehoben ist mir ihrem/seinem Vortrag.
Daran ändern auch deine mühsamen Zitate bezüglich der Beschwerdegepflogenheiten bei Pauschalreisen nichts ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
-
geschrieben 1409320632000
Hallo zusammen,
möchte im Sommer 2015, in der Türkei (Lara), mit meiner Famile den Sommerurlaub verbringen.
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass man einiges an Geld sparen kann, wenn man Flug und Hotel separat bucht.
Habe bei Tuifly auf der Homepage gesehen, dass Flüge für August 2015 bereits verfügbar sind.
Frage:
Wer bucht auch getrennt und wann ist eurer Meinung nach der günstigste Zeitpunkt für die Buchung der Flüge nach Antalya?
MfG - Wipf
-
geschrieben 1409321914000
Wenn dein Urlaubstermin jetzt schon fest steht , kannst du das jetzt schon buchen . Hab grad mal geschaut . Sind sehr akzeptable Preise ! Weiß ja nicht wie groß deine Familie ist u. von wo ihr abfliegen wollt , aber machbar ist das jetzt schon u. nicht nur mit Tuifly . Schau dir mal die allseits bekannten Flugportale an , dort wirst du auch schon fündig bei anderen Airlines !
Die Vor-u. Nachteile (welche für mich keine sind) der seperaten Buchung hab ich dir ja in dem anderen Thread geschrieben , wo du vorher gefragt hast .
Das Leben ist zu kurz , um nur zu Hause zu sitzen !