• lingling
    Dabei seit: 1244246400000
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    geschrieben 1276941043000

    Komischerweise passiert so etwas aber fast nur in diesen "Billigländern" Türkei, Tunesien etc. - also möglichst 5 Sterne für 4 Wochen mit Kind und Kegel, All Inclusive für 299,-- €.

    Dann kommt das böse Erwachsen.

    Gerade weil du schreibst, du bist alleinerziehend und eher knapp bei Kasse, würde ich mein Geld nicht so zum Fenster rauswerfen. Lieber nicht so weit fliegen, auf ein seriöses Angebot achten und einen entspannten Urlaub verbringen.

  • Claudia_Philipp
    Dabei seit: 1275264000000
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    geschrieben 1276945542000

    wie witzig ist das denn????????

    schau doch bitte vorher mal in die Angebote,bevor du hier solche Bolzen gucken läßt!!!!!!!

    Weder Mallorca,noch die Kanaren,Kroatien,Griechenland...(wieviel soll ich noch aufzählen????)....bieten so günstig Urlaub an,wie Ägypten. Türkei war ich jetzt zweimal,jetzt würde ich für dasselbe Hotel 600,-Euro mehr bezahlen.

    Glaub mir,ich hab mich vorher sehr intensiv informiert,eh ich das "Amwaj" gebucht hab......

    und wie gesagt,im Prospekt war nirgendwo die Rede davon,dass das Hotel nicht rechtzeitig eröffnen würde,war sogar sicherheitshalber nochmal vor der Buchung im Reisebüro und die haben sich erkundigt, da war auch Alles im grünen Bereich...sonst wäre ich  auch eher vorsichtig gewesen mit der Buchung.

    Schade,dass Du diese Länder als "Billigländer" bezeichnest! Ich war vor drei jahren schon mal in Ägypten und wir hatten einen traumhaft schönen Urlaub!Kommt sicher auch immer darauf an,was man für Ansprüche hat.

    Und vielleicht sagst Du mir zum Abschluß noch,wo Du bitte 5-Sterne,4 Wochen Urlaub mit Kind und Kegel für 299,- Euro buchen kannst??????????????????????????????????????????????

    ???????????????????????

    Den buch ich dann nämlich ganz sicher im nächsten Sommer.

    Danke im Voraus und schönen Tag noch!

  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
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    geschrieben 1276945767000

    Nunja meiner Meinung nach besteht ein Reisevertrag, den der 

    Vertragspartner nicht erfüllen kann. Das Hotel ist noch nicht fertig.

    Aber das ist nunmal das UNTERNEHMERISCHE RISIKO des 

    Veranstalters. Der Kunder kann jetzt kostenlos den Reisevertrag 

    stonieren, muss aber nicht.

    Der Reiseveranstalter ist jetzt in der BRINGSCHULD einen mindest

    gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen, und gibt es nur einen höherpreisigen

    Ersatz ist das nicht das problem des Kunden. 

    Dann soll der Reiseverantalter doch den Vertrag und dem Risiko von

    Schadenersatzforderungen des Kunden selbst stonieren.

    Wenn ich bei Ebay eine Ware von einem solventen Handelspartner

    ersteigere und es kommt zu einem rechtmässigen Vertragabschluss und

    der Vertragspartner kann nicht liefern, steht es dem Kunden auch frei, sich

    die gleiche Ware aus anderer Quelle zu besorgen und die Mehrkosten einzufordern.

    Gruss

    Uwe

  • Claudia_Philipp
    Dabei seit: 1275264000000
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    geschrieben 1276945901000

    Hallo fjrdriver!

    Bravo.....

    der Meinung bin ich eben auch!

    Schauen wir mal,ob ITS das ähnlich sieht....;-)

    LG,Claudia

  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
    Beiträge: 38
    geschrieben 1276947890000

    Siehe auch:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-wird-vielleicht-nicht-fertig-__f65681.html

  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
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    geschrieben 1276948458000

    @AntoniaW sagte:

    @Claudia_Philipp

    Bitte nicht böse sein: der Spruch mit den 3* war allgemein gedacht und nicht auf Dich persönlich bezogen. 4.5* vs. 5* zieht ja auch nicht so.

    Meiner Meinung nach muss der Reiseveranstalter kein (gleichwertiges) Hotel zum gleichen Preis anbieten. Solange er die Option zu kostenfreien Stornierung hält. So wie auch der Vertragspartner "Reisende" nicht zu seinem Nachteil einer Vertragsänderung zustimmen muss, braucht dies auch der Vetragspartner "Reiseveranstalter" nicht zu tun.

    Das sehe ich aber überhaupt nicht so: Der Vertragspartner

    kann den Reisevertrag nunmal so nicht erfüllen und ist sein

    Problem wie er diesen "Nacherfüllen" soll oder ist eben bei

    Vertragsbruch Schadensersatzpflichtig wie es der Kunde eben auch ist.

    Wozu gibt es sonst Reiserücktrittsversicherungen?

  • Claudia_Philipp
    Dabei seit: 1275264000000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1276950663000

    Danke, fjrdriver!

    der Beitrag der Anwältin ist klar und deutlich und beantwortet endlich meine Fragen.

    Ist schon besser,man hat rechtliche Grundlagen im Ärmel,um mit dem RV anständig zu verhandeln. So hat man nun doch einen kleinen Durchblick ,was man verlangen kann und darf.

    Super,mein WE ist gerettet!

    Vielen lieben Dank!

    Claudia

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1276965763000

    @fjrdriver

    Noch begeht der Reiseveranstalter ja keinen Vertragsbruch, er kündigt diesen doch lediglich an und zwar um den Reisenden udn auch sich zukünftigen Stress zu ersparen und um für sich weitere Ansprüche vorab zu verhindern.

    PS: Den Link finde zu frag-einen-anwalt.de finde ich übrigens ganz nett. Dort kommt ja letztendlich die gleiche Botschaft heraus, wie hier im Forum.

  • Claudia_Philipp
    Dabei seit: 1275264000000
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    geschrieben 1277300577000

    Mittlerweile hab ich vom RV drei verschiedene Informationen bekommen.

    -das Hotel wird ab 01.07. geöffnet sein,

    -das Hotel wird erst am 15.07. öffnen,

    -das Hotel öffnet definitiv nicht vor dem 01.08.

    wie kann ein und derselbe Veranstalter soviele verwirrende Aussagen treffen????

    *grübel*

  • natz
    Dabei seit: 1186012800000
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    geschrieben 1277301387000

    @ claudia - das kommt mir sooo bekannt vor - gleicher RV nur anderes Hotel - aber eben auch zig verschiedene aussagen

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