Hallo chepri!!
Wer lesen kann ist klar in Vorteil!
Ich kein Wort von Hurgharda geschrieben sondern von der poltischen Situation in Ägypten. Die ist noch völlig unklar. Weitere Unruhen sind nicht ausgeschlossen.
Und das ist höhere Gewalt und deshalb kann nicht gebaut werden?
Hallo Löckchen!
Es ist ja durchaus löblich, das Du Dich im BGB schlau gemacht hast...
...nur greifen die von Dir genannten Punkte nur, wenn Du das gebuchte Hotel überhaupt beziehst und dann(!) eventuelle Mängel vorliegen.
Ansonsten gilt die Dir bereits benannte Vorgehensweise!
@Löckchen5 sagte:
..... Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegtein Mangel dann vor, wenn vom Veranstalter versprochene Leistungennicht am Urlaubsort angeboten werden oder die Reise mit Fehlernbehaftet ist,welche den Wert oder die Tauglichkeit der Erholungdeutlich mindern........
@löckchen
hier hast du einen denkfehler.
die von dir zitierte passage beschreibt die rechte eines urlaubers, der vor ort defizite in den versprochenen leistungen vorfindet.
nichtsdestotrotz scheint es ja in deinem fall auf eine einigung, mit der beiden seiten leben können, hinauszulaufen.
gut.
bitte halte uns diesbezüglich auf dem laufenden
[quote=curiosus]
[size=9px][color=darkblue]Aus einem anderen Thread hier eingefügt:[/size][/color]
@mosaik sagte:
Man muss dem Reiseveranstalter die Gelegenheit geben, seine versprochene Leistung auch zu erbringen. Das heißt, man muss anreisen. Stellt man dann Mängel fest, so muss man diese rügen und Abhilfe verlangen.
Soweit die rechtliche Seite.
Natürlich kann man auch versuchen, beim Veranstalter auf ein anderes Hotel umzubuchen. Vielleicht geht das sogar (noch) ohne Gebühren. Vielleicht ist der Veranstalter auch ganz froh über eine Umbuchung. Vielleicht bucht der Veranstalter auch alle Gäste erst mal um.
Es ist immer ein gewisses Risiko, einen Neubau zu buchen. Aber andererseits hat man mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag geschlossen, auf den beide trauen können (sollten).
[/quote]
Anscheindend ist das schwer zu verstehen.
Schadenersatz kann man erst verlangen, wenn ein Schaden unter der Nutzung entstanden ist.
Mangels vertretbarer Alternativen (RV baut Hotel in Windeseile fertig oder so) muss man sich andernfalls mit dem Angebot eines anderen Hotel oder des kostenfreien Stornos abfinden.
Alle Urteilszitate bezüglich sich nachträglich der Nutzung ergebender Mängel sind unadäquat für die Causa "ich reise nicht"!
Klage auf Erfüllung des Vertrages ist eine andere Baustelle ... sollte man ungeachtet der Probleme mit dem RV im Vorfeld eine Basis finden wollen, um den Urlaub wenigstens rudimentär zu retten, kann man das Ersatzhotel unter dem Vorbehalt annehmen, nicht erbrachte und ursprünglich gebuchte Leistungen ggf. zu rügen.
Eine gänzlich und volens nicht genutzte Leistung stellt rechtlich keinen "Schaden" dar und kann ergo auch nicht "ersetzt" werden.
Ich hatte 3 Beiträge vorher ja schon vorhin versucht, ihr das so simpel wie möglich darzulegen, aber vielleicht versteht sie es ja jetzt endlich nach euren detailierteren Ausführungen...
...wieder eine "schwere Geburt"!
Jede Mühe ist vergebens, wenn der Wunsch die Schritte lenkt ...
Was nützt eine sprudelnde Quelle der Information, wenn man die Inhalte subjektiv beugt und zudem noch auf der persönlichen Auslegung besteht?
Abgesehen von Einzelfallentscheidungen sollte man das Wagnis einer Klage schon fundiert herleiten ... wenn´s daran bereits krankt, reckt die Nase in den Wind, wer dazu bereit ist und sich - zähekrisch! - ausreichend abgesichert fühlt!
Zum Teil haarsträubend, was hier geschrieben wird. Z.B. eine angebliche 4-Monatsfrist, danach wäre der RV frei von seinem Angebot. Absoluter Blödsinn. Ich kenne solche Fristen im Arbeitsrecht, im Sozialrecht, bei Fahrverboten und als Preisgleitklausel, wonach bei vereinbarten Lieferfristen über 4 Monate Preiserhöhungen zum ursprünglich vereinbarten Preis weitergegeben werden können. Bei Reiseverträgen ? Niemand zwingt einen RV Angebote über einen solchen Zeitraum im Markt zu präsentieren. Hotel wird nicht fertig ? Da wird er sich doch wohl mit Regressforderungen an den Betreiber des Hotels abgesichert haben, wenn nicht: sein Pech !!
Ein Reisevertrag ist ein bindender Vertrag, den beide Seiten einzuhalten haben, da Preis, Termin und Leistungsumfang festgelegt wurden. Die Risiken sind verteilt: der RV ist für die genannten Kriterien verantwortlich, der Reisende dafür, das er die Reise antritt und den vereinbarten Preis dafür im festgelegten Zeitraum bezahlt. Beide Seiten können sich, wenn sie es wollen, dagegen versichern.
Und es ist völlig egal, wann der Zeitpunkt des Eingeständnisses vorgetragen wird, wonach der Vertrag nicht eingehalten werden kann. Ich habe schon oft geschrieben, das die fieseste Art des Vertragsbruches durch den RV der Zeitpunkt nach Eintreffen am Flughafen des Reiselandes ist. Spielt aber keine Rolle, wenn er das noch dem Abflugtermin macht. Hatten wir doch schon in anderes threads, schon vergessen ? Niemand muss ein Ersatzhotel akzeptieren. Die RV lassen den Urlauber meistens hängen, weil sie seine Situation schon richtig einschätzen ( Ferientermine, Schulferien etc. ), sie hoffen, das er letztendlich doch klein beigibt, bevor er gar nichts hat.
Hier würde ich dem RV per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, das ich den Vertrag als vom RV gekündigt ansehe, evtl. Anzahlungen zurückfordere und gleichzeitig eine Klage auf Schadensersatz ankündige ( und auch tun ). Der Schaden ist bereits vor Reiseantritt eingetreten, da das gewünschte, gebuchte Hotel zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht. Ob im Sinn der Vernunft eine spätere einverständliche Lösung möglich ist muss jetzt nicht beanwortet werden.
Gruss Gabriela
Hallo Holginho, Lexilexi, vonschmeling ....
für alle noch einmal, die meinen, dass man als Reisender keine Rechte hat vor Reiseantritt. Ich habe mir nicht nur das BGB § 651 angeschaut sondern auch rechtsgültige Urteile!!!!!!!
Es besteht mit Abschluss der Reise ein Reisevertrag und hier ist das Werksvertragsrecht bindend.
Es geht in meinem Fall nicht darum, auf keinen Fall ein angebotenes Ersatzhotel anzunehmen und auf Schadensersatzforderungen aus zu sein,sondern nur darum, dass das angebotene Ersatzhotel auch annähernd den Leistungsmerkmalen des ursprünglich gebuchten Hotel entspricht. Wir wollen lediglich mit drei kleinen Kindern 2 Schlafzimmer und für unsere Kinder zumindest Rutschen am Pool!!!! Ist irgendwie doch nicht zu viel verlangt!
Sonderfall: Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Der in der Praxis wichtigste Fall eines Schadensersatzanspruchs ist der Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit(§651f Absatz 2 BGB).
Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht, wenn aufgrundder mängelbehafteten Reise über die Reisemängel hinaus dem Reisendendie Urlaubstage verdorben werden und er den für seinen Urlauberwarteten Erholungswert nicht erhält: Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende wegen entgangenerUrlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Reiseveranstalterden Reisemangel zu vertreten hat und der Mangelangezeigt wurde.
Eine Vereitelung der Reise liegt insbesondere vor, wenn diese komplett ausfällt.
Übrigens für alle gerne auch ein Aktenzeichen dazu!!
AG Hannover - Az. 542 C 15431/02
"Der Senat hat bestätigt, dass der Reiseveranstalternicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einemanderen als dem gebuchten Urlaubsort unterzubringen. Ein vomReiseveranstalter angebotenes Ersatzquartier stellt deshalb keineVertragserfüllung dar, sondern lediglich eine Leistung an ErfüllungStatt, zu deren Annahme der Reisende rechtlich nicht verpflichtet ist(§ 364 Abs. 1 BGB)."
Auch wenn es sich in diesem Fall bei dieser] Vereitelung der Reise vor Reiseantritt um eine Überbuchung handelt, gilt nach Aussage unseres Anwalts das Gleiche bei Nichtfertigstellung des Hotels.
Hier gerne noch ein Aktenzeichnen
AZ: 2C 2261/01 - 22
Hier wurde das Hotel nicht fertig gestellt!!!!!!!!! DieReisenden erhielten vor Gericht ihr Recht und der Reiseveranstaltermusste die Mehrkosten einer alternativ gebuchten Reise übernehmen!!
Und hier noch eins
(Az.: 514 C 17158/07),
hier wurden sogar 5 Ersatzhotels angeboten, die aber aufgrund fehlender Leistungsmerkmale nicht angenommen wurden. Die Reisenden bekamen auch hier Recht!!
Ich glaube, wenn ich noch länger suche, finde ich sicher noch mehr Urteile, die meinen Standpunkt untermauern.
Ich werde jetzt nicht polemisch, wie manch andere hier im Forum, denn schließlich geht es um einen informativen Austausch!!!!!!
@Löckchen
Warum geht es dir denn genau?
Um die Meinung anderer User, um Bestätigung in deinem Anliegen oder etwas anderes?
Aus deinem Eingangsposting geht es nicht hervor.
Desweiteren solltest du dir auch darüber im klarren sein, dass FTI hier mitlesen könnte. Ob das dann bei Verhandlungen mit FTI positiv für dich ist- das ist die nächste Frage.
Pit
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!