Glückwunsch!!! Der 'Club Asteria' ist gerade für Familien eine ganz hervorragende Wahl!
Dass du aber schlappe 1700 € - also etwa 40% (!) - Aufpreis zahlen musst, ist meiner Meinung nach allerdings mehr als ärgerlich...
Glückwunsch!!! Der 'Club Asteria' ist gerade für Familien eine ganz hervorragende Wahl!
Dass du aber schlappe 1700 € - also etwa 40% (!) - Aufpreis zahlen musst, ist meiner Meinung nach allerdings mehr als ärgerlich...
Die Relation ist "ein vergleichbares Hotel zum Zeitpunkt der Reise", nicht eine animierte Illusion von whatever, die however nicht da ist, wenn man da ist!?
@ sagte:
Dann sollte der Reiseverantalter allerdings auch ein solches Produkt nicht als Pauschaltreise, sonder als Glücksspiel oder von mir aus auch Derivat anbieten.
Allerdings mit der Notwwendigihkeit eine Banken oder Spielbanklizenz zu erwerben.
Alternativ muss der Reiseveranstaltteoweverr für das versprochene "however und whatever" ich nenne dies einfach Vertrbeiagserfüllung haften.
...wie bitte?
"Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden"...
Aber ich weiß ja, dass dich dieser Passus, der m. E. in den AGB aller RV zu finden ist, nicht überzeugt .
Und warum müsste deiner Meinung nach ein RV für einen Umstand haften, der außerhalb seines Einflussgebietes liegt ? Dass die Buchung eines noch im Bau befindlichen Hotels ein Risiko birgt, weiß auch der buchende Kunde, geht aber dieses Risiko ein, denn der Preis ist oft äußerst "angenehm". Letzteres mag nicht auf alle hier Schreibenden zutreffen, aber auf den einen oder anderen schon - wie z. B. aus anderen Threads zu entnehmen ist.
Klappt's dann mit der pünktlichen Eröffnung nicht, ist der RV selbstverständlich verpflichtet, den Kunden unverzüglich über diese Tatsache zu informieren - dies sollte nun tatsächlich der Fall sein.
Aber - es geht ja nicht immer "schief" - z. B. : Klick hier
Um die Sache ein wenig zu erweitern (ist allerdings etwas OT):
Wenn du es so siehst, müsste ein RV auch verantwortlich sein / dafür haften, wenn z. B. ein Hotel gegen Saisonende aus Mangel an Klientel vorzeitig schließt und dem Kunden ein Ersatzhotel angeboten werden muss bzw. wenn Flüge außerhalb jeglicher Saison - ebenfalls aus Klientenmangel - zusammengelegt werden.
In beiden letztgenannten Fällen sollte sich der Kunde - wie auch beim noch im Bau befindlcihen Hotel - über das "gewisse Risiko" im Klaren sein.
Mit einem "Vertragsbruch" hat das nichts zu tun.
Aus den Reiseverträgen ist ganz klar zu entnehmen, wofür der RV haftet und wofür nicht. Darüber hinaus sind vertragliche Vereinbarungen und die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte im BGB geregelt.
Du scheintst überdies gänzlich zu vergessen, dass zahlreiche Kunden ganz bewusst projektierte Hotels dicht am geplanten Eröffnungstermin buchen, also die Risiken auch bewusst in Kauf nehmen. Die Beschreibung der RV weist auf ein "2012 zu eröffnendes" Hotel hin, dass die Bilder animiert und keine originalen Fotos sind, sieht ein Blinder mit dem Krückstock.
Letztlich hat auch der Kunde eine gewisses Sorgfaltspflicht, z.B. die, sich über Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Buchung im Vorwege zu informieren oder informieren zu lassen.
Die Denkungsart, bloß keinen roten Heller für eine Dienstleistung bezahlen zu wollen, sich hinterher aber über mangelnde Information zu beschweren, ist einigermaßen verquer!?
@vonschmeling sagte:
... Die Relation ist "ein vergleichbares Hotel zum Zeitpunkt der Reise", nicht eine animierte Illusion von whatever, die however nicht da ist ...
... is mir schon klar! Doch diese 'neu' gebuchte Reise wäre im Oktober zu deutlichst günstigeren Konditionen - Sparzimmer, Frübucherrabatte - zu haben gewesen...
@von Schmeling:Mit BGB und Vertragsrecht gebe ich Dir Recht.
Es kann ABER nicht das Problem des Kunden sein wenn ein Reiseveranstalter ein Hotel für den Zeitraum x anbietet und das dann nichtr verfügbar ist. das läuft unter PP (Persönliches Pech) oder ander ausgedrückt unternehmerisches Risiko des Reiseveranstalters. Wenn er das Risiko nicht eingehen will dann soll er geffäligst das Produkt nicht anbieten oder eben die Konsequenzen für die Nichterfüllung tragen. Das gilt auch für das Angebot kurz vor den Eröffnungstermin.
1..) Es müssen nicht alle AGB Klauseln zulässig sein Z B. die von Anzahlungen von mehr als 40% wurden erst vor kurzen von Bundestgerichtshof als unzulässig erklärt.
2.) Und warum müsste deiner Meinung nach ein RV für einen Umstand haften, der außerhalb seines Einflussgebietes liegt ? Kourion meinst Du diese Frage ernst?
Weil es vielleicht das unternehmerische Risiko darstellt? Warum muß ein Autohersteller für die Teilequalität seiner Zulieferer indirekt haften? warum muß der Autöhändler oder irgendein anderer Einzelhändler für die Produktqualität seiner Waren haften? Warum muß ein Vermieter für den Bezugstermin seiner Mietwohnung nach Abschluss eines Mietvertrages)haften, wenn das Haus beim Einzugstermin nicht fertigestellt ist.? Warum muß ein Arbeitnehmer für die Pünktlichkeit bei dem Erscheinen zur Arbeit haften (obwohl er für die Pünktlichkeit der DB keinen Einfluss hat.? usw?
Siehe auch
http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-ist-noch-nicht-fertig-gebaut-__f3668.html
"Das bedeutet, Sie sind so zu stellen, wie wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Sie sind daher berechtigt, eine vom Leistungsspektrum vergleichbare Ersatzreise auf Kosten des Veranstalters bei einem Drittanbieter anzutreten, mag diese letztlich auch teurer sein, als die vom Reiseveranstalter angebotene Reise, wenn keine anderen verglepichbaren Reisen zumutbar zu finden sind. "
usw.
Man beachte vom Leistungspektrum. .....
Natürlich kann man auch diese Rechtsauffasung bestreiten und anderer Auffassung sein.
Gruß
fjrdriver
Zunächst einmal "der Wohrheit":
Ein Hotelbetreiber kann sich einen 3 monatigen Testbetrieb "für umme" nicht leisten. Ergo verkauft er lange vor der geplanten Eröffnung sein Produkt in der zumeist berechtigten Hoffnung, dass alles klappt. Er verkauft selbst und durch Veranstalter, das sind "verdammt nochmal" die Regeln des Marktes, nicht etwa "halbkriminelle Machenschaften".
95% oder mehr der Kunden wollen genau dieses Angebot: Ein niegelnagelneues Hotel, der Erste sein im Bett und im Bad, und wenn du mal die Nachfragen nach "neue Hotels in ..." betrachtest, wirst du feststellen, dass ein reges Interesse an diesen Angeboten besteht - obwohl die Risiken Jahr für Jahr im Forum durchgehechelt, beweint und bejammert werden, oder eben bejubelt - wenn denn alles klappt.
Zu deinem Zitat aus dem Rechtsforum:
Ich bestreite schlicht die Anwendbarkeit des zitierten Vortrags auf die aktuell diskutierte Causa.
Unter keinen Umständen würde ich Betroffenen raten wollen, "aus der Hüfte" eine Reise bei einem anderen Anbieter zu buchen in der Hoffnung, der Veranstalter könnte zuverlässig für die Mehrkosten in Anspruch genommen werden!
Zudem müssten die Reisenden für die neu gebuchte Reise in Vorleistung gehen und die Differenz vermutlich prozessual erstreiten - das sollte man lange vor "dem Leistungsumfang" beachten?!
Davon abgesehen: Was, wenn Wunder wahr werden und zum Zeitpunkt der Reise aus dem projektierten doch ein wahrhaftiges Hotel geworden ist?
Hat es etwa seit November 2011 ein neues Urteil bezüglich der 40% gegeben ?
Oder beziehst du dich auf eben dieses Urteil ? Die Verbraucherzentrale von NRW, die gegen einen RV geklagt hat ? Das Urteil wurde von einem Landesgericht erlassen.
Da gibt's übrigens hier einen Thread zu: Klick hier
Bezüglich Bundesgerichtshof ist mir nichts bekannt, außer, dass der Bundesgerichtshof vor Jahren Klauseln für wirksam erklärt hat, die eine Anzahlung von 20% vorschreiben.
Dass er sich auch zu den 40% geäußert hat, ist mir nicht bekannt.
Vllt. hast du ja einen entsprechenden Link.
Ach ja, und im übrigen "bleibt es dir unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten (als die Pauschalsätze) entstanden sind." Auch dazu gibt es hier schon einen Thread : Klick hier OT Ende
Zum Rest - und nicht mehr OT - siehe Beitrag von vs.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!