@marina36
Die Informationen sind durchaus hilfreich, sofern man sie aufmerksam liest.
Z.B. hätte sich dann dein Trugschluss (s.h. Hinweis von @Mausebär) nicht ergeben, dass ihr im Falle einer Nichtfertigstellung an den Vertrag und den Veranstalter GTI gebunden seid.
Zudem wurde wiederholt darauf hingewiesen, insbesondere bezüglich zweifelsfrei geplatzter Termine (Juli 12!/ eurer ...) den Veranstalter nachdrücklich um sofortige Abhilfe zu ersuchen. Es ist mittlerweile seit mindestens 8 Tagen völlig unstrittig, dass ihr im Juli 12 unter gar keinen Umständen im VI einen Urlaub verbringen werdet, das kann GTI gar nicht nicht wissen. Das Angebot, auf ein anderes Hotel umgebucht zu werden, lehnt ihr schriftlich und kategorisch ab und teilt mit, dass ihr stattdessen eine einseitige Kündigung des Vertrages vornehmen wollt, da wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt werden.
Hier und im Thread im Unterforum TR finden sich sehr präzise Schritt für Schritt Erklärungen für bestimmte Fallbeispiele - ich finde es daher reichlich überflüssig, wegen "nicht hilfreicher Informationen" zu hadern - man muss sie halt auch haben wollen, selbst die, die man nicht sehr prickelnd findet!