• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1332007524000

    @Computerangsthase

    Meist nur bei nach der Katalogausschreibung und Buchung bekanntgewordenen Bauarbeiten!

     

    Bei deiner penetranten Leseschwäche und wiederholtem 'Abholi' scheint es auch sinnlos, dich ggfls. auf mögliche Verzögerungen bis zur tatsächlichen Eröffnung bereits vorab hinzuweisen :?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1332008272000

    So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Wenn ich ein Hotel, das zum 1. Juni 2012 fertiggestellt werden soll, buche ab 1. Juni zum Preis von 2.000 Euro, dann hat dieses Hotel bestimmte im Katalog zugesicherte Eigenschaften. Jetzt unterstelle ich, dass ein vergleichbares Hotel, das nicht mehr "warmgewohnt" werden muss, 3.000 Euro kosten würde.

     

    Wenn jetzt mein gebuchtes Hotel nicht bis Juni fertiggestellt wird, habe ich das Recht zu stornieren. Außerdem steht mir unter Umständen Schadensersatz wegen vergebens aufgewendetem Urlaub zu. Diesen Schadensersatz kann der Veranstalter meines Erachtens vermeiden, wenn er mir ein vergleichbares Hotel zum selben Preis anbietet, also für 2.000 Euro, auch wenn es eigentlich 3.000 Euro kosten würde.

     

    Oder sehe ich das hier falsch?

     

    Gruß

     

    Manfred

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1332009147000

    Nein, Manfred, das siehst du ganz richtig und genauso wurde das auch schon erklärt.

    Die Schadensersatzforderung hängt allerdings davon ab, wie plausibel die Ablehnung eines Ersatzangebotes ist - sie sollte etwas mehr hergeben als beispielsweise "kein rechtsdrehender Joghurt".

    Dennoch - sehr schön, dass du es nochmal ganz konkret formuliert hast, damit sollten die Rechte geklärt sein.

    Hier verhält es sich allerdings so, dass die Gäste Bilder einer Kellerdecke gesehen haben und mutmaßen, das Hotel könne bis zu ihrem Reisetermin nicht fertig werden.

    In diesem Fall bietet der Veranstalter bestenfalls eine Kulanzumbuchung an, bei der dann dass trockengewohnte Hotel mit eingespieltem Personal den Kunden eben 3000 Öcken kostet.

    Eigentlich ist es ziemlich einfach ... ;)

    Was mich stört: Sowohl enttäuschte VI Bucher als auch nicht Betroffene neigen dazu, hier eine Art rechtloser Opfer (Verbraucher) und ausgefuxter Profitgeier (Veranstalter) zu stilisieren - das hilft keinem! Ein wenig mehr Substanz sollten solche Vorhaltungen schon haben ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1332010627000

    vonschmeling, das beruhigt mich, dass ich nicht völlig daneben lag. Ich wollte meinen Beitrag noch dahingehend editieren, dass in meinem Beispiel der Veranstalter bis zum 31.5. zu nichts verpflichtet ist, weil er immer noch sagen kann, am 1.6. wird es fertig sein. Auch da haben wir Konsens. Eigentlich geht der "Schnäppchenjäger" kein Risiko ein, denn entweder das Hotel wird fertig, oder der Veranstalter muss ihm ein gleichwertiges Hotel zu seinem "Schnäppchenpreis" anbieten, oder es gibt Schadensersatz.

     

    Ich habe zwar den gesamten Thread gelesen, aber vielleicht ist mir doch etwas entgangen. Mir fehlt z.B. der Hinweis, dass RV in der Vergangenheit durchaus dazu geneigt haben, Urlauber in halbfertige Hotels zu schicken. Dann haben meines Erachtens die Touristen Anrecht auf Preisminderung, denn das "Trockenwohnen" rechtfertigt meines Erachtens nicht, dass die im Prospekt zugesicherten Eigenschaften unterschritten werden.

     

    Gruß

     

    Manfred

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1332011573000

    Auch das ist korrekt, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt zu einer Minderung - übrigens in % vom Reisepreis.

     

    Im Fall VI beharren einige RV inzwischen auf einer Eröffnung im Juli, Zweifel daran sind nicht ganz unsubstantiiert, aber halt eben nur Zweifel und keine Rechtsmittel.

    Die Crux ist: Einige der Betroffenen haben a) Hochsaisontermine und b) in teils erheblichen Verbänden gebucht.

    Wenn nun der worst case eintritt und die Eröffnung nicht im Juli stattfinden kann, werden die wenigsten Veranstalter mir nichts dir nichts ein adäquates Angebot für 4 Familien aus dem Hut zaubern können, also ist eine Absage der Reise wahrscheinlich.

    So ganz plüschige Voraussetzungen für den potenziellen Urlaubsvorfreuer sind das nicht!

    Objektiv - da hast du vollkommen recht! - hat der Verbraucher kein Risiko, sofern er es nicht als Risiko betrachtet, auf Balkonien zu urlauben und nach einem langen Rechtsstreit einen Teil des Reisepreises als Entschädigung zugesprochen zu bekommen.

    Damit wären wir bei der Zielgruppe: Wer das alles billigend inkauf nimmt, kann jederzeit ein 5* Schnäppchen in projektierten Häusern machen, zumal etwa 99% mit geringen Verzögerungen eröffnen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1332012332000

    @vonschmeling,

     

    hat mich gefreut, ich bin immer für Klarheit. ;)

     

    Gruß

     

    Manfred

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  • Kourion
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    geschrieben 1332023973000

    @Computerangsthase sagte:

    @Kourion

    Lesen und verstehen von AGB sind zweierlei ... Zwischen dem allen sitzt (bzw reist) der arme Tourist und soll alles begreifen? :shock1: .

    :shock: dito.

    Glaubst du wirklich, die hier Schreibenden - und auch viele der hier Nicht-Schreibenden - seien unfähig, die doch absolut nicht in Juristendeutsch verfassten AGB zu verstehen / zu begreifen ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied1862570
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    geschrieben 1332062171000

    @bernhard707

    dein Hinweis auf meine angebliche Leseschwäche kannst Du dir sparen, wenn Du zum Thema nichts zu sagen hast, ist Zurückhaltung vielleicht besser.

    @Kourion

    natürlich habe ich nicht die Absicht anderen Usern Unfähigkeit zu unterstellen. Für mich jedenfalls sind AGB nicht immer klar verständlich.

     

    Allgemein noch einmal zu meiner Position:

    In meinen Beiträgen gehe ich davon aus, dass das Problem der nicht Fertigstellung von Hotelneubauten keine Einzelfälle sind.Sollte es nicht so sein, ist die Diskusion für mich beendet.

    Nur wenn das Problem häufiger auftritt, was ist dagegen zu sagen wenn der RV dem Buchungswilligen im Vorwege auf mögliche Verzögerung bei dem Eröffnungstermin hinweist.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1332063940000

    @Computerangsthase sagte:

    Nur wenn das Problem häufiger auftritt, was ist dagegen zu sagen wenn der RV dem Buchungswilligen im Vorwege auf mögliche Verzögerung bei dem Eröffnungstermin hinweist.

    Nochmal: Wer sagt denn, dass im Falle einer Beratung ein solcher Hinweis nicht gegeben wurde?

    Buche ich mit Verzicht auf die Beratung, muss ich meiner Informationspflicht eben selber nachkommen. Wenn ich weder Erfahrung, noch Ahnung bezüglich der einschlägigen Informationsquellen habe, begebe ich mich ins Reisebüro meines Vertrauens und lasse mir von Fachleuten helfen.

    Wie sollte denn übrigens so ein "Hinweis des Veranstalters" aussehen?

    Naheliegend wäre eine Textzeile "Wir weisen Urlauber darauf hin, dass es bei der Eröffnung von projektierten Hotels zu Verzögerungen kommen kann", also quasi ein Warnhinweis zum Verkauf des Produktes. Das hätte aus meiner Sicht in etwa die Wirkung, wie "Rauchen kann tödlich sein" auf den Zigarettenschachteln - nämlich gar keine!

    :(

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1862570
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    geschrieben 1332064437000

    @Vonschmeling

    ich denke jetzt hast Du mich im Wesentlichen verstanden.

    Dein "Vorschlag" mit dem "Hinweis des Veranstalters" ist ein interressanter Ansatz ;)

    Ob er den gleichen Effekt wie die Zigarretenwarnung hätte sei  dahingestellt.

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