Auch das ist korrekt, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt zu einer Minderung - übrigens in % vom Reisepreis.
Im Fall VI beharren einige RV inzwischen auf einer Eröffnung im Juli, Zweifel daran sind nicht ganz unsubstantiiert, aber halt eben nur Zweifel und keine Rechtsmittel.
Die Crux ist: Einige der Betroffenen haben a) Hochsaisontermine und in teils erheblichen Verbänden gebucht.
Wenn nun der worst case eintritt und die Eröffnung nicht im Juli stattfinden kann, werden die wenigsten Veranstalter mir nichts dir nichts ein adäquates Angebot für 4 Familien aus dem Hut zaubern können, also ist eine Absage der Reise wahrscheinlich.
So ganz plüschige Voraussetzungen für den potenziellen Urlaubsvorfreuer sind das nicht!
Objektiv - da hast du vollkommen recht! - hat der Verbraucher kein Risiko, sofern er es nicht als Risiko betrachtet, auf Balkonien zu urlauben und nach einem langen Rechtsstreit einen Teil des Reisepreises als Entschädigung zugesprochen zu bekommen.
Damit wären wir bei der Zielgruppe: Wer das alles billigend inkauf nimmt, kann jederzeit ein 5* Schnäppchen in projektierten Häusern machen, zumal etwa 99% mit geringen Verzögerungen eröffnen.