"Deutliche Hinweise"? Ok, aber dann frage ich mal ganz "dreist" (ist nicht böse und/oder provokant gemeint) wie "deutlich" es denn sein soll und wo in diesem Punkt eventuelle Grenzen zu nziehen sind.
Wie diverse Vorschreiber schon völlig richtig bemerkt haben, wird alleine durch den Terminus z.B. "Eröffnung 2012" jedwede Exaktheit ausgeschlossen, aber ein doch (im Rahmen der allgemein gebräuchlichen und üblichen Katalogsprache) recht eindeutiger Hinweis gegeben.
Genauso verhält es sich doch z.B. mit der Bezeichnung "naturbelassener Strand"...da sollte der mündige Reisende doch eigentlich auch erwarten, was ihn ggfs. erwartet.
Man kann sich über diverse Bezeichnungen/Formulierungen im Rahmen von Katalogsprache diskutieren - wird aber wohl am Ende immer und genauso feststellen, das ebendiese beidseitig(!) zur "Traumwelt Urlaub" dazugehört.
Nach welcher Ausschreibung würdest Du z.B. buchen (bzw. was denkst Du, auf welche mehr Touris positiver reagieren würden)?
Reise A:
Verbringen Sie Ihren Urlaub im neuen architektonischen Wunderwerk modernster Gestaltung und luxuriösen Ambientes welches 2012* eröffnet wird. Sie erreichen ihr Urlaubsdomizil dank herausragender Verkehrsanbindungen und urlauben inmitten traumhafter Poollandschaften.
(irgendwo im Kleingedruckten stehtg dann...*=geplante Eröffnung)
Reise B:
Verbringen Sie Ihren Urlaub im vielleicht sogar rechtzeitig fertiggestellten Neubau eines weiteren Betonbunkers in der bereits existenten Enge dieser Küstenregion inkl. mehrspuriger Autobahn welche das Hotelgelände vom viel zu kleinen Ministrand trennt. Urlauber, die weder am Strand noch an den viel zu kleinen Liegeflächen der Poollandschaft eine Liege bekommen, verbringen ihre Urlaubszeit sicher gerne in der Vollschattenzone des Pools im Gebäudebogen.
Ein und derselbe Urlaub ... 2 Darstellungen! Welcher wird wohl in der deutlichsten Mehrzahl als Buchungs-vorlage" genutzt?