• Urlauberin123456789
    Dabei seit: 1329091200000
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    geschrieben 1337093175000

    Hallo zusammen!

    Ich habe ein Problem. Ich habe Urlaub vom 14.07. - 21.07. für mich und meine Familie im Vikinigen Infinity Resort & Spa gebucht. Wir haben die Reise über Discount Travel gebucht.

    Als ich die Bilder hier gesehen habe, habe ich mehrmals angerufen und jedesmal wurde mir gesagt, dass sie mir die Informationen erst 2 Monate vor dem Antritt geben können. Gestern waren es zweiMonate und ich habe angerufen. Am Telefon hat eine furchtbar unfreundliche Dame abgenommen und mir gesagt, dass das nicht stimmt, dass sie mir auch kurz vor Antritt der Reise sagen können, ob wirgehen können oder nicht.

    Da wir aber nur in dieser Woche Urlaub haben und die meisten Hotels schon ausgebucht sind, könnten wir die Reise dann nur noch stornieren oder sehr viel draufzahlen um in ein noch gutes Hotel zugehen.

    Habe ich da irgendwelche Rechte? Hat jemand von denen, die schon umbuchen konnten, irgendeine Bestätigung? Habe schon bei FTI angerufen, diese geben mir jedoch nur schwammige Informationen oderwissen es selbst nicht.

    Helft uns bitte!

    Freundliche Grüsse

    Urlauberin123456789

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1337108697000

    Hallo, mach Dir mal die Mühe und lies Dir diesen Thread komplett durch! Neben einigen OT`s, die bei solchen Themen immer mal wieder vorkommen(und auch mir oft genug rausrutschen:?), sind auch genügend wichtige Informationen enthalten, das sollte Dir die Arbeit schon wert sein.

    Gerade die Beiträge des User`s chepri empfand ich früher immer als sehr fundiert und hilfreich!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1337110027000

    @Urlauberin123...

    Zunächst einmal solltest du in diesem Fall den Vermittler übergehen und direkt mit FTI verhandeln.

    Ja, natürlich hast du Rechte und zwar aus einem gültigen Vertrag für einen Urlaub im Vikingen Infinity, auf dessen Einhaltung du bestehen kannst.

    Zu diesen Rechten gehört auch, dass dir rechtzeitig (i.e. spätestens bis zum 21. Tag vor der Abreise) ein Alternativangebot gemacht werden muss, sofern eine "Lieferung" (hier das VI) nicht möglich erscheint zum gebuchten Zeitraum deines Urlaubs. Diese Alternativen müssen dem Zuschnitt deiner individuellen Erwartungen an die Reise zumindest entsprechen, d.h. sie müssen mindestens gleichwertig sein im Blick auf die Lage, Qualität und Art der Unterkunft.

    Sofern du diese Angebote nicht annehmen möchtest, kannst du die Reise bei voller Erstattung der geleisteten Zahlungen stornieren. Begründet sich deine Ablehnung in einer "unzumutbaren Verschlechterung", kann der Veranstalter für unnütz aufgewendete Urlaubszeit zum Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Bemessung dieses Anspruchs basiert auf dem Preis deiner gebuchten Reise.

    Diese Punkte greifen aber nur, wenn das Hotel definitiv ERST NACH deinem Urlaubsantritt zur Verfügung steht.

    Was kannst du ad hoc tun?

    Du wendest dich zuerst fernmündlich an den Veranstalter und bittest ihn direkt um neue Angebote zu deinem Reisetermin. Bitte nenne und begründe deine Zweifel (Quelle) und wenn man dir ausweicht, frage nach dem Abteilungsleiter und betone, dass du sofort über Lösungsmöglichkeiten sprechen möchtest! Der Sachstand kann dort nicht unbekannt sein, und aus meiner Sicht sind Juli-Anreisen längst obsolete.

    Ggf. kannst du eigenmächtig Vorschläge unterbreiten, wobei die Hotels hierfür aus dem Portfolio von FTI gewählt werden müssen. Sehr wahrscheinlich wird man dir auch oder gar überwiegend Angebote mit Zuzahlung machen - das ist leider dem Risiko geschuldet, zum günstigen Preis ein projektiertes Hotel zu buchen. Immerhin könntest du die je nach Budget prüfen und hättest mit dem Zuschlag deine Ruhe.

    Es würde helfen zu wissen, welcher Art die "schwammigen" Auskünfte aus der Quelle des RV bislang waren, damit könnte man dir leichter raten, welche Konkretisierung du verlangen solltest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
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    geschrieben 1337259265000

    Hallo Von Schmeling: kann Deinen Beitrag weitgehend zustimmen,

    nur ein Satz stört mich:

    "wahrscheinlich wird man dir auch oder gar überwiegend Angebote mit Zuzahlung machen - das ist leider dem Risiko geschuldet, zum günstigen Preis ein projektiertes Hotel zu buchen"

    Ich sehe das Risiko nicht beim Kunden der ein deratiges Hotel bucht sondern beim Reiserveranstalter der ein deratiges Hotel anbietet. Vorausgestzt er nennt dieses Produkt Pauschalreise und nicht Pauschalreise mit Zockeranteil bei entsprechender Preisminderung"

     Wo ist diese "Preisermäßigung" denn ausgewiesen?

    Wenn diese nicht ausgewiesen ist woher nimmt der Reiseveranstalter denn das Recht bei einem Neuvorschlag die Zuzahlung X zu berechnen?

    Steht denn irgenswo klar und deutlich: DIe Reise wird mit dem Risiko abgeschlossen daß das Hotel fertig wird. Dafür ist der Preis ermäßigt?

    Gruß

    fjrdriver

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1337261159000

    @fjrdriver,

    wenn Du diesen Thread aufmerksam gelesen hättest, dann hättest Du auch die Hinweise bemerkt, dass der Veranstalter druchaus auf das Risiko hingewiesen hat, indem er von einem Hotel schrieb, das "im Sommer 2012 eröffnet". Also zu einem zum Buchungszeitpunkt in der Zukunft liegenden Termin. Selbst in D ist ein Bauvorhaben nie ohne Risiken und Fertigstellungstermine werden selbst bei Einfamilienhäusern nicht immer eingehalten.

    Wer das lesen und vor allem sehen wollte, konnte das also in seine Überlegungen einbeziehen. Wer allerdings meinte, ein Superschnäppchen zu machen und cleverer als alle anderen zu sein, hat nun das Risiko. Ich verstehe auch nicht, warum man die Hotels der selben Gruppe die durchaus vergleichbar sind, als Alternative ablehnt. Erwarten die Bucher tatsächlich, dass innerhalb einer Gruppe die Konzepte und die Qualität so stark differieren?

    Nein, auch da geht es jetzt wohl eher drum, eine viel bessere als die gebuchte Leistung zum kleinen Preis zu bekommen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337261414000

    Erstens bereitet es auch den Veranstaltern erhebliche Ungemach, wenn ein Hotel nicht rechtzeitig fertiggestellt wird, zweitens ist eine Vermarktung im projektierten Zustand üblich. Die Risiken erschöpfen sich zumeist in den klassischen Anlaufproblemen neuer Hotels und werden mit günstigen Preisen schmackhaft gemacht. Wünscht man also eine Umbuchung bei gleichbleibender Leistung, muss man eben tiefer in die Tasche greifen. Wo ist denn aus deiner Sicht die Moral, wenn ich als Neubauschnäppchenbucher dann plötzlich zum Neubaubucherschnäppchenbucherpreis im renommierten Hotel absteigen will, für das alle anderen Kunden regulär bezahlt haben? Nicht sonderlich hilfreich, wie ich finde, immer nur eine Seite der Medaille zu betrachten ...

    :?

    Es ist auch nicht korrekt, hier die Veranstalter ans Kreuz nageln zu wollen, wird doch wohl kaum einer bestreiten, dass die Verführung erheblich daher rührte, zu einem kleinen Preis eine (theoretisch!) hohe Leistung zu buchen - letztlich wird auch niemand gezwungen, eine 5* Hypothese zum 3* Preis zu schießen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fjrdriver
    Dabei seit: 1270771200000
    Beiträge: 38
    geschrieben 1337264390000

    @abholl Danke für das Zitat:"dass der Veranstalter druchaus auf das Risiko hingewiesen hat, indem er von einem Hotel schrieb, das "im Sommer 2012 eröffnet".

     

     Ich kann in diesem Satz kein konjunktiv oder Relativierung wie

    wahrscheinlich oder voraussichtlich entdecken.

    Hat sich obige Aussage als richtig erwiesen oder falsch?

    Ebenso vielen Dank für dein Hinweis mit dem Einfamilienhaus.

    Wenn der Bauherr dann diese Einfamilienhäuser mit einem gültigen 

    Mietvertrag vermietet und diese Häuser am Einzugstermin nicht bezogen werden können, wer trägt dann die Mehrkosten für die Ersatzunterkunft? Bestimmt nicht der

    Mieter am Ender der Vermarktungskette.

    @von Schmeling:

    Die Risiken erschöpfen sich zumeist in den klassischen Anlaufproblemen neuer Hotels und werden mit günstigen Preisen schmackhaft gemacht.

     

    Oder eben, daß das Hotel nicht fertig wird, aber warum hat denn

    der Kunde der das Produkt Pauschalreise kauft dieses Risiko zu ragen, wenn der Reiseveranstalter verspricht daß das Hotel im Sommer 2012 eröfnet.?

    ist auch nicht korrekt, hier die Veranstalter ans Kreuz nageln zu wollen, wird doch wohl kaum einer bestreiten, dass die Verführung erheblich daher rührte, zu einem kleinen Preis eine (theoretisch!) hohe Leistung zu buchen - letztlich wird auch niemand gezwungen, eine 5* Hypothese zum 3* Preis zu schießen ...

     

    Genau niemand hat den Veranstalter gezwungen ein deratiges Angebot 

    zu machen und dann mit dem Kunden, der ein deratges Angebot bucht,

    einen rechtsgültigen Vertrag abzuschliessen. Das was du als "theortisch" oder Hypothes bezeichnest  bezeichnest

    ist nunmal Vertragsbestandteil.  

    Gruß

    frjdriver

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337267616000

    @fjrdriver

    Natürlich ist die pünktliche Lieferung Vertragsbestandteil und daher mit gewissen Verpflichtungen für den Veranstalter verbunden, wenn er nicht liefern kann.

    Wir reden hier aber über Umbuchungen, die im Blick auf eine mutmaßlich verspätete Eröffnung getätigt werden, und da ist es vollkommen legitim, teurere Alternativen auch teurer zu verkaufen.

    Der Kunde trägt auch nicht "die Verantwortung", wie du es so gerne darstellst, sondern lediglich ein gewisses Risiko, nicht die erhofft hohe Leistung zum kleinen Preis zu erhalten. Die überwiegenden Hoteleröffnungen laufen mehr oder minder reibungslos ab, falls nicht, bringt der Veranstalter (zu seinen Lasten) den Kunden teurer unter, ich kann hier an keiner Stelle das von dir monierte "Zockergebaren" erkennen??

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cheyenne98
    Dabei seit: 1242259200000
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    geschrieben 1337284587000

    so Recht ich dir geben mag, @fijrdriver, so lange ich genauso gedacht habe wie du (und es eigentlich immer noch tue), trotzdem muß man sich der Realität stellen und diese ist rechtlich gesehen nun mal so, daß der VA ein einziges gleichwertiges Ersatzhotel stellen muß, nicht mehr und nicht weniger. Und gleichwertig im Sinne der Ganzheit (für mich ist es nicht gleichwertig, da ich andere Prioritäten gesetzt habe) ist nun mal das andere Vikingen-Hotel, da führt kein Weg dran vorbei, wie auch ich schmerzlich erfahren musste.

    Ich weiß nicht, wie es aus rechtlicher Sicht ist, wenn man die Gleichwertigkeit der beiden Häuser bspw. wegen des Strandes bestreitet und sich auf die Modellbilder des VI beruft?! Denn woher soll man als Otto Normalverbraucher wissen, daß diese Bilder absolut nicht der Realität entsprechen? M.M. nach sollten die Modellbilder eine gewisse Parallele zu dem tatsächlich Bau und Grundstück aufweisen. Aber der gemeine Pauschaltourist schaut hier tatsächlich absolut in die Röhre, kein VA, der sich wirklich durchgängig kulant gezeigt hat und den Tatsachen ins Auge sieht...

    PRINOVIS Itzehoe † 07/2014 BERTELSMANN erleben - NEIN danke!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337287960000

    @cheyenne98

    Moment ...

    Zuersteinmal muss der Veranstalter ÜBERHAUPT KEIN Ersatzhotel anbieten, wenn die Reise nicht nachweislich nicht wie gebucht stattfinden kann.

    Vorgreifend umgebucht zu werden ist reine Kulanz, diese Sachverhalte werden hier immer und immer wieder vermischt!

    Schließlich muss RV - im Falle mangelder Liefermöglichkeit - nicht nur ein Hotel als Ersatz anbieten, sondern wird dem Reisenden möglichst viele Optionen aus seinem Portfolio vorschlagen, in der Hoffnung, die Reise nicht zu vereiteln.

    Die Vergleichbarkeit bezieht sich dann sowohl auf objektive Kriterien (Leistungsumfang, Lage etc.) als auch auf subjektive Wünsche des Urlaubers (getrenne Schlafzimmer, Zimmergröße und -beschaffenheit - beispielsweise muss ein Allergiker keinen Teppichboden hinnehmen).

    Sollte schließlich ein Urlauber trotz objektiver und subjektiver "Gleichwertigkeit" eine Ausweichunterkunft immernoch ablehnen, kann er die Reise unbenommen der Bemühungen des Veranstalters stornieren und erhält bereits geleistete Zahlungen im vollen Umfang zurück. Das gilt auch für die Situation (die ist nicht so rar wie man denkt!), dass man erst bei der Ankunft auf dem Zielflughafen mit der Nachricht überrascht wird. Man fliegt ggf. umgehend zurück und bekommt den vollen Reisepreis erstattet.

    Zum besseren Verständnis:

    Bis zum 1. Juli 2012 wissen wir nicht, ob das Hotel zum 1. Juli eröffnet, somit hat der Veranstalter keine rechtliche Verpflichtung zur Nachbesserung.

    Schließlich zu den "objektiven Vergleichen" ...

    Selbstverständlich interessiert hier nicht die "Animation eines Gebäudes und eines Strandes", wobei die Darstellung zumindest der zu errichtenden Einheiten "realistisch" sein muss. Eine bestimmte Strandbeschaffenheit (Breite/ Länge/ Boden) ist weder zugesichert, noch muss sie realistisch dargestellt werden, i.e. sie gehört nicht zum Lieferumfang der Buchung.

    Will heißen: Wenn ich eine "theoretische (ertäumte) Strandbeschaffenheit" zugrundelege, um ein Alternativhotel abzulehnen, habe ich faktisch keinen Anspruch auf Schadensersatz, sofern ich die Reise mit dieser Begründung nicht antrete.

    Minderung:

    Bin ich doch noch im Vikingen Infinity gelandet, es gibt wie bereits bildgebend dargestellt keinen unverhofften Strand und die Autobahn zieht mir den Zahn, muss ich die Kröte schlucken. Allerdings ist auf dem Projektbild ein Steg und sollte der da nicht sein, kann ich den Reisepreis mindern - diese Bildgebung gilt als Zusage gewisser Leistungsumfänge und ihr Mangel berechtigt zur Minderung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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