mein Beitrag bezog sich nun auf den Fall, daß der RV eingeräumt hat, daß das Hotel bis zum Reisezeitpunkt nicht rechtzeitig fertig sein würde.
Daß er seine Pflicht zur Vertragseinhaltung damit erfüllt hat, EIN Ausweichhotel ohne zusätzliche Kosten anzubieten, hat mir mein AG (RA) erklärt mit Verweis auf diverse Urteile (es gibt auch anderslautende, keine Frage). Natürlich kann er x Ausweichhotels anbieten und eine Zuzahlung verlangen, er kann auch diese Hotels OHNE Zuzahlung anbieten, aber dies ist eben wirklich Kulanz. Er hätte auch die Möglichkeit, den Vertrag zu stornieren. Aber dies alles wurde hier ja auch schon etliche Male vorgetragen.