@"LeoKatrin:" sagte:
Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv...
Na, wenn das mal keine top konkrete Quellenangabe ist...
@"LeoKatrin:" sagte:
Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv...
Na, wenn das mal keine top konkrete Quellenangabe ist...
...wichtiger ist dabei aber, daß man sich nach der Rückkehr mit der vor Ort vom Reiseleiter/Agenten der incoming-Agentur unterzeichneten Mängelauflistung an den Reiseveranstalter wendet. Das Reisebüro ist hier der falsche Ansprechpartner!
Richtig, der erste Ansprechpartner im Falle von Beschwerden ist der örtliche Reiseleiter (m/w) - und diese müssen protokolliert werden.
Ebenfalls ist die Frist zur Abhilfe obligatorisch; die kann sehr knapp gefasst werden - wenn man beispielsweise in eine ersatzweise Unterkunft verbracht wird und mag sie nicht, kann man innerhalb 24h auf eine Alternative oder eben die sofortige Heimreise bestehen (und die kompletten Kosten zurückverlangen!).
Wie die Minderung letztlich zu Buche schlagen kann ist mit Hilfe der Tabelle ganz gut auszumachen, überdies schmilzt sie subjektive Empörung und deren Wert auf ein recht überschauliches Maß von max. 5% im Ausschlag.
"Werbung" ist nicht das richtige Wort - es geht um die Ausschreibung - also konkret die Diskrepanz zwischen vertraglich zugesicherten und nicht lieferbaren Eigenschaften.
("Werbung" machen die auf sonnentoffel, das hat mit der Ausschreibung an sich zumeist so ungefähr gar nix gemein ... )
Wichtig ist also der Blick auf maßgebliche Abweichungen - falls die Ritterburg auf dem Spielplatz noch nicht fertig ist, spricht man von einer Unannehmlichkeit und diese ist hinzunehmen. Ist jedoch der komplette Spielplatz noch nicht zu benutzen, kommen wir in den Bereich der Minderung.
Übrigens gehe ich bei der Antwort davon aus, das derartige "Rohstoffe" jederzeit nachwachsen und bin mir bewusst, dass LeoKatrin vermutlich nicht ein Zehntel dessen wissen wollte, was ich geschrieben hab ...
Ehm?! Wenn das Hotel nicht mal fertig gebaut ist,
gibt es wohl sicher kein Problem dass kostenfrei umzubuchen
sehe da keinen Fehler bei euch. Ist aber auch nicht immer so klug so früh zu buchen wenn das Hotel ncht mal fertig ist.
Worauf genau beziehst du dich bitte?
Es kommt - wie so oft - drauf an. Hast du ein bestimmtes Hotel gebucht oder im Rahmen einer Pauschalreise? Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen. Allerdings muss es ein gleichwertiger Ersatz sein.
LeoKatrin:
Ich glaub da gab es mal nen bericht ebi spoegel Tv , dass man bis zu 60 % des Resipreises zurück fordern kann, wenn das Hotel nicht der Werrbung entspricht ...auf jeden Fall vor Ort beschweren (!)und sofort beim Reisebüro melden !
Hier ist aber das Problem:
Ab wann entspricht ein Hotel nicht der Werbung?
Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können. Von einem gebuchten 5-Sterne-Hotel braucht man sich aber nicht in ein 2-Sterne-haus einbuchen lassen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man direkt beim Hotel bucht und dieses Hotel quasi noch gar nicht existiert (also eine Luftnummer ist).
inna.maleika:
Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können.
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Sido 101116
Bei einer Pauschalreise darf dich der Veranstalter umbuchen.
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.... Er darf mir gern einen entsprechenden Vorschlag machen.
Und den "darf" ich dann ablehnen und kann kostenfrei stornieren.
inna.maleika
Katalogangebote sind meistens nur Sinnbeispiele und nicht verbindlich, so dass die dich auf ein Ersatzhotel einbuchen können.
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Das ist schlicht Unsinn.
Selbstverständlich darf einen der RV nicht einfach umbuchen, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertiggestellt ist. Er muss allerdings alle zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen um einen Urlaub zu ermöglichen, d.h. ein mindestens gleichwertiges Hotel ohne Aufpreis anbieten. Der Reisende entscheidet dann, ob ihm das Alternativangebot gefällt - ansonsten kann er den Vertrag kündigen und hat Anspruch auf die gesamte Erstattung des bereits Erlangten.
"Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und alle spezifischen Buchungskriterien erfüllt (z.B. Kinderbetreuung, ein Zimmer mit der gewünschten Ausstattung, ggf. einen Aquapark, Strandnähe etc.)
Insbesondere bei Sonderpreisen im Eröffnungszeitraum (typisch für die Problematik) gestaltet sich das zuweilen etwas schwierig.
Gelegentlich erfährt man erst vor Ort von dem Schlamassel, da gilt es dann Ruhe zu bewahren. Man kann auf einer sofortigen Rückreise bei voller Erstattung bestehen, oder sich die Alternative ansehen und innerhalb von 24h entscheiden, ob man bleiben oder abreisen will.
Auf diesem Recht sollte man beharren - nicht selten findet der RV so motiviert bessere Alternativen.
Grundsätzlich gilt: Die objektiven Zusagen des Angebotes sind verbindlich.
Das bedeutet beispielsweise "Mittag- und Abendessen in Büffetform" - ob es einem schmeckt oder nicht ist hingegen kein objektives Kriterium.
Ebenfalls natürlich auch das Hotel - und nicht etwa ein halbwegs ähnliches.
Ausnahmen bilden lediglich die sogenannten Roulette- oder Glücksreisen. Hier ist sind nur bestimmte Eigenschaften zugesagt, kein bestimmtes Hotel. Entsprechend hat man auch keinen Anspruch darauf, sondern allein auf die Einhaltung der zugesicherten Ausstattungskriterien. Das ist somit auch der einzige Fall, in welchem Darstellungen (Internet oder Katalog) beispielhaft sein dürfen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!