Siehe Beitrag von "vonschmelling".
Dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.
Siehe Beitrag von "vonschmelling".
Dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.
richtig, dem Kommentar von vs ist nichts mehr hinzuzufügen - nur dass du auf der vorherigen Seite etwas komplett anderes behauptet hast...
Das kenne ich aus 2 Fällen anders. So waren wir im vergangenem Jahr in der Türkei. Gebucht hatten wir das Titan Garden. Als wir ankamen, war dfas geschlossen. Wir wurden ins Hotel Titan Select einquartiert. QWenn wir wollten, könnten wir in 2 Tagen umziehen. Haben wir nicht gemacht, denn es gab nichts zu beanstanden. Das erste Mal war es Mallorca. Im Katalog hatte ich ein Hotel entdeckt und für 8 Personen gebucht. Es war das President. Als wir am Flughafen ankamen stand da niemand für dieses Hotel. Ich ging an den Schalter und erkundigte mich. Dabei erfuhr ich, dass wir umgebucht wurden. Wir haben uns mit dem Mietwagen das President angesehen und waren heilfroh, dass die Umbuchung stattgefunden hat.
willkommen im HC-Forum.
....das kenne ich aus 2 Fällen anders...
Richtig, denn der Threadtitel Hotel ist noch nicht fertig.... ist auch mit Deinen "Fällen"
nicht vergleichbar.
Eben ... gerade unter der Thematik Reiserecht sollte ggf. Wert auf eine gewisse Präzision gelegt werden.
Schau doch mal ins Unterforum Türkei, @Obtainted ...
Zitat vonschmeling:
"Gleichwertig" bedeutet, dass das Hotel mindestens dieselbe Kategorie hat, im selben Ort liegt und ...
Das mit dem selben Ort muß nicht sein, wenn die AGB des Veranstalters etwas anderes besagen. Beispiel Byebye:
"Insbesondere bleibt es BYE.bye GmbH unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften."
Das trifft nicht zu, da die AGB dem BGB (§651) nicht widersprechen dürfen.
Ein Gericht würde diese für unwirksam erkären.
Die Rechtsprechung bestätigt:
Ersatzhotels sind dann als gleichwertig anzusehen, wenn sie von Kategorie, Ausstattung und Lage sowie Standard dem gebuchten Objekt vollständig entsprechen und in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem gebuchten Hotel liegen.
Hierzu und zum folgenden Anspruch auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit gibt es zahlreiche Urteile.
@Rolands AGB-Passus findet man in den AGB von Nov. 2010 (unter "Leistungsänderung" - noch vor den Hinweisen zur möglichen Änderung der Streckenführung, etc.)
Die AGB von 2010 wurden eingeleitet mit:
"Lieber byebye Urlauber,
Unsere Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter."
In den AGB von Sept. 2013 findet sich der von @Roland zitierte Passus nicht mehr.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Passus im Falle des Bestreitens als unwirksam erklärt würde.
Die AGB können Bestimmungen des BGB nicht aufheben, ausweiten oder sonst beugen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!