"unmittelbare räumliche Nähe" - was genau ist das? Wörtlich betrachtet kann es ja nur das Hotel sein, welches z.B. bei Strandhotels links oder rechts von dem eigentlich gebuchten Hotel liegt, also nicht das übernächste. Dieser Auslegung wird aber wohl kaum ein Gericht folgen, denke ich. Aber wo ist dann die Grenze bei der Interpretation des Begriffs?
Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
-
geschrieben 1392396220000
-
geschrieben 1392401117000
Die Gerichte vertreten analog zur Rechtslage die Auffassung, dass beispielsweise ein anderer Ort als der gebuchte nicht zur vollständigen Gleichwertigkeit gereicht.
Wenn du also ein Hotel in Peguera gebucht hast, ist ein ebenbürtiges in Llucmajor dennoch nicht "gleichwertig".
Insofern sind Klauseln, die diese Rechtslage aufheben aus Sicht der Gerichte unwirksam. Das gilt gleichsam für alle Bestimmungen der AGB, sie stehen nicht über dem Gesetz.
Gleichwertigkeit ist maßgeblich für Streitfälle, bei welchen es um Schadenersatz wegen Vereitelung geht. Die nicht rechtzeitige Fertigstellung eines Hotels wird als Hindernis der Sphäre des Veranstalters zugerechnet. Dieser ist daher verpflichtet, ein "gleich- oder höherwertiges" Hotel anzubieten um nicht zu vereiteln. Die Kriterien hierfür sind eben die von mir aufgezählten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1392401197000Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
-
geschrieben 1392491471000
Hier der Link zu einem Urteil, das im Detail auf die Eigenschaft "unmittelbare Nähe" und ihre exkulpierende Wirkung bzw. Unwirksamkeit eingeht.
Falls du noch Fragen hast melde dich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1401358315000
So nun möchte ich der Gemeinde noch kurz mitteilen wie es ausgegengen ist zwischen unserem Reiseveranstalter und uns! kurz noch mal der Fall Maya World Mai 2013 gebucht und vor Ort erst die Info das das Hotel nicht fertig ist! Das Amtsgericht Hannover hat ein Urteil gesprochen das der Reiseveranstalter uns 30% des Reisepreises plus5 % Zinsen erstatten muss! Also es Lohnt sich für sein Recht zu kämpfen.
-
geschrieben 1401397853000
Du scheinst das als Erfolg zu verbuchen - daher meinen aufrichtigen Glückwunsch!
Leider hattest du über Zwischenschritte nicht mehr informiert und meine (unsere??) Information endet bei der Ansage, die Frankfurter Tabelle ergäbe keine klaren Hinweise.
Du hast dich also - so interpretiere ich deinen Beitrag! - gerichtlich ausgefochten?
Vielleicht kannst du das Aktenzeichen bekanntgeben - zur Ermutigung stiller Leser ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1423514431000
Wir haben das "The Haven" in Khao Lak ab 22. Februar 2015 gebucht! Trotz mehrmaliger rechtzeitiger Nachfragen durch uns bereits seit Anfang Januar2015, (aufgrund von Fotos von Urlaubern vor Ort und Forumsbeiträgen) und dass andere Reiseveranstalter Ihre Gäste schon längst in gleichwertige, andere Hotels umgebucht haben, hat unser Reiseveranstalter noch vor einer Woche die Rückinfo gegeben dass das Hotel eröffnen wird, und zwar mit vollem Service!
Zu unserer großen Überraschung hat man uns aber am Freitag 6.2.2015, also 14 Tage vor Reiseantritt, nun folgendes per Email mitgeteilt: "..wir erhielten aktuell die Information aus Ihrem Reiseziel, dass eine Unterbringung in der von Ihnen gebuchten Anlage aufgrund von Bauarbeiten nicht möglich ist. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung".
Man hat uns eine Umbuchung angeboten, allerdings nicht in einem mindestens gleichwertigen Hotel, was uns laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes zusteht, sondern man versucht erst mal uns in einer niedrigeren Preis- und ***kategorie, mit entsprechender Gutschrift "unterzubringen". Dies haben wir abgelehnt, da wir mindestens ein gleichwertiges Hotel für unseren Urlaub möchten und sind nun gespannt wie sich Thomas Cook verhalten wird!
-
geschrieben 1423516275000
Kleiner Tipp wie du dich verhalten solltest:
Bleibe bei deiner Ablehnung und verlange umgehend die Erstattung aller geleisteten Zahlungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob objektiv eine Gleichwertigkeit gegeben wäre - du musst kein Hotel akzeptieren, welches du nicht ausdrücklich gebucht hast, auch dann nicht wenn es möglicherweise als um Längen "besser" gilt!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1431182031000
Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich am besten verfahren kann.
In März hatte ich über einen namenhaften Online-Vermittlungsreisebüro eine xFTI Pauschalreise gebucht.
Das gewünschte Hotel liegt in Alcudia auf Mallarco und heißt Viva Zafiro. Dieses Hotel ist noch im Bau und sollte eigentlich im Mai geöffnet werden. 9 Tage vor Abflug habe ich mit erschreckend festgestellt, dass jemand auf facebook geschrieben hat, dass von jemand das Zimmer wieder storniert wurde, weil das Hotel nicht rechtzeitig geöffnet werden kann. Daraufhin habe ich mein Vermittlungsreisebüro angerufen und nachgefragt, ob die nähere Informationen hätten. Denen lag leider noch keine Informationen vor und meinten, dass die xfti direkt anschreiben würden. Jetzt eine Woche vor Abflug hat sich der Reiseveranstalter gemeldet und hat sich für die Unangenehmlichkeiten entschuldigt und bietet uns ein "Alternativhotel" an.
Gebucht wurde von uns:
Viva Zafiro 5* mit Junior Suite (Dachterrasse und Jacuzzi) und Halbpension
Alternativhotel wäre:
Viva Tropic (selber Ort) 4* laut FTI Homepage). Hier bei holidaycheck wird es als 3,5* angezeigt.
Ebenfalls ein Zimmer mit Dachterrasse und Jacuzzi und Allinclusive.
Für uns ist das Alternativhotel leider nicht gleichwertig. Ich finde, dass das Alternativhotel etwas in die Jahre gekommen ist und stellt auch keine 5* Hotel dar. Ein Upgrade von HP auf AllIncl. ist zwar eine Verbesserung aber ist von uns nicht gewollt, da wir nämlich nur HP wollten.
Das Problem sei auch, dass in Alcudia kein anderes 5* Hotel vorhanden ist, welches uns angeboten werden könnte.
Wir müssen uns jetzt alles über das Knie brechen und bis Dienstag eine Entscheidung treffen, ob wir das Alternativhotel nehmen. Wir fühlen uns völlig überfordert, da eigentlich die Reise am 15.05. losgehen sollte.
Welche Möglichkeiten haben wir noch?
Überlegt hatten wir, dass wir
a) die Reise stornieren (bekommen wir das ganze Geld auch wieder?)
in einem anderen Hotel, welches sich aber in einem anderen Ort auf Mallorca befindet, umbuchen. Allerdings ist dieses Hotel etwas teurer. Müssen wir hier die Differenz selber bezahlen?
c) die Pauschalreise mit dem Ursprungshotel Viva Zafiro auf September umbuchen (Mit der Hoffnung, dass das Hotel in September fertig ist). Allerdings kostet das Hotel in September pro Person 500 Euro mehr. Müssen wir in so einem Fall die Mehrkosten dann auch selber tragen?
Ich hoffe, es kann jemand uns weiterhelfen.
-
geschrieben 1431185931000
Im Falle einer Kündigung bekommt ihr alle Zahlungen erstattet.
Was die Mehrkosten bei Umbuchung angeht: Diese müsst ihr aus rechtlicher Sicht selbst tragen, der Veranstalter ist nur zum Angebot eines gleichwertigen Hotels verpflichtet.
Ob die Gleichwertigkeit bei der betreffenden Alternativunterkunft gegeben ist oder nicht müsste notfalls vor Gericht entschieden werden.
Ebenfalls ob euch ggf. ein Schadenersatz zusteht, da das alles doch schon sehr kurzfristig ans Licht kam.
Ohne deine Eigeninitiative hättet ihr wohl erst vor Ort erfahren, dass das gebuchte Haus noch nicht fertig ist - was ich als eine reichlich fragwürdige Haltung des RV betrachte ...
Mein Rat: Nach den Konditionen für eine Umbuchung auf September fragen und um eine kundenorientierte Lösung bitten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.