• -Verve-
    Dabei seit: 1263859200000
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    geschrieben 1431187741000

    @vonschmeling

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Zwischenzeitlich habe ich hier und in www durchforstet und bin auf Aussagen gestoßen, wenn das Ausweichhotel nicht zusprechen würde, dass die Mehrkosten für eine Ersatzbuchung durch den Veranstalter zu übernehmen sind und zwar auch dann, wenn die Urlaubsreise teurer ist als die ursprüngliche Urlaubsreise. Ist diese Auffassung im Internet veraltet?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431194182000

    Das Problem ist die zumeist sehr vereinfachte Darstellung - je nach Quelle im Internet.

    Grundsätzlich: Um den Vertrag zu erfüllen, muss der Veranstalter eine gleich- oder höherwertige Reise anbieten, was er in deinem Fall ja tut (aus seiner Sicht).

    Insofern hat er seine Pflichten gegenüber dem Kunden erst einmal erfüllt. Du kannst leider kein anderes Hotel oder einen anderen Reisezeitraum verlangen, also sind Mehrkosten ggf. deine Sache. Trotzdem würde ich die entsprechenden Vorschläge unterbreiten und deren Konditionen erfragen, gut möglich, dass man dir entgegenkommt.

    Weigert sich der RV hingegen, müsstest du deine Ansprüche über das Ersatzangebot hinaus evtl. streitig mit ihm klären - das verschlingt bekanntlich Zeit und Geld und das bei ungewissem Ausgang.

    Je nach genauen Umständen und Einschätzung des Richters kann es erfolgreich sein (s.h. Post ein paar vor deinem ersten), muss aber nicht.

    Die Darstellungen, die du im Netz gefunden hast müssen nicht unbedingt "veraltet" sein, nur kann man nicht generell sagen "der RV muss für alle evtuellen Mehrkosten aufkommen", das trifft so nicht zu.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431194562000

    Nachtrag

    Um es nochmal möglichst einfach zu erklären:

    Du musst ein Ersatzangebot nicht annehmen, auch dann nicht wenn es wesentlich besser ist nach objektiven Kriterien. Dein Mindestanspruch ist eine Kündigung und die Erstattung aller getätigter Zahlungen an den Vertragsgeber.

    Falsch ist hingegen die Aussage, du könntest bei Nichtgefallen eine quasi beliebige andere Reise auswählen und die Mehrkosten verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • -Verve-
    Dabei seit: 1263859200000
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    geschrieben 1431212339000

    @vonschmeling

    Vielen Dank für die kompetenten und ausführlichen Beiträge. Leider ist mir auch die Reiselaune vergangen. Liegt wohl auch daran, dass wir uns zu stark auf das ursprüngliche Hotel konzentriert haben und das Alternativhotel uns leider nicht anspricht.

    Sollten wir erstmal nach den Konditionen erfragen und deren Antwort abwarten oder gleich im Schreiben mitteilen (falls eine Umbuchung auf September gänzlich nicht möglich wäre bzw. die Konditionen uns nicht ansprechen), dass wir gern von unserem Mindestanspruch (Stornierung) Gebrauch machen würden? Andererseits drängt die Zeit.....

    Falls wir dann doch um Stornierung bitten, wie lange dauert es, bis eine Rückerstattung erfolgt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431221357000

    Ich verstehe nur zu gut, dass euch die Reiselaune vergangen ist - und sicherlich habt ihr mit Bedacht und Überlegung das bestimmte Hotel gewählt, so dass eine Enttäuschung nicht verwunderlich ist.

    Dennoch würde ich die Konditionen für eine Verlegung auf September erfragen - die Option zu canceln bleibt euch ja unbenommen.

    Selbst wenn der RV geschmeidig die Mehrkosten übernimmt zwingt euch niemand das Angebot anzunehmen.

    Im Falle der Stornierung muss die Erstattung unverzüglich erfolgen, das geht i.d.R. also schnell.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mirocomp
    Dabei seit: 1433721600000
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    geschrieben 1433808537000

    Hallo liebe HolidayCheck User,

    wir haben vor ein paar Wochen über SonnenklarTV eine 14 tägige Reise zur Neueröffnung eines Hotels in Port Ghalib (Rehana Royal Port Ghalib) gebucht. Leider haben wit gerade (13 Tage vor der Reise) erfahren, das das Hotel doch noch nicht eröffnen kann. Man hat uns ein Ausweichshotel 7 km weiter als Alternative angeboten, was uns leider überhaupt nicht gefällt. Abgesehen davon, dass die Leistungen aus unserer Sicht schlechter sind, sind wir von Port Ghalib abgeschnitten. Wir wollten unbedingt viel tauchen gehen und an dem alternativen Ort - falls es überhaupt einen Namen hat (4 Hotels und sonst Wüste) gibt es keine Tauchbasis. Da müssten wir uns ständig abholen lassen, was wir unbedingt vermeiden wollten. Dazu kommen weitere Unzufriedenheitskriterien. Frechheit ist dass das angebotene Alternativhotel deutlich billiger zu buchen ist als wir für unsere Reise bezahlt haben. WAS NUN? Wir möchten die Alternative nicht annehmen, wollen uns aber den Urlaub nicht verderben. Wie sieht es aus mit Kommunikation mit RV. Können wir die bitten uns etwas anderes anzubieten und wie können wir Schadensersatz verlangen, falls der RV hartknäckig bleibt....

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Schöner Gruß

    Miro

  • vonschmeling
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    geschrieben 1433819056000

    Ihr könnt selbstverständlich vom Vertrag Abstand nehmen und habt Anspruch auf Erstattung des Erlangten - nur 13 Tage vor Abreise je nach Lage evtl. sogar auf Schadenersatz.

    Es wird kein wirklich adäquates Angebot geben - bitte fallt einfach künftig nicht mehr auf deren billige Vermarktungsmasche rein!?

    :shock1: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1433832551000

    @mirocomp:

    Nur der Interesse halber...welches Hotel wurde euch als Alternative vorgeschlagen?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • mirocomp
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1433852291000

    Es handelte sich um Alternativhotel: "Resta Grand". 7 km nördlich von Port Ghalib direkt am Flughafen dazu (schön ganz Nahe am von uns gewünschten Flugzeuglärm ;-).  Landeskategorie zwar 5* in Deutschland aber nur mit 4,5* bezeichnet (selbst hier), kleinere Zuimmer als versprochen (dort hätten wir sogar 2 Räume), Getränke selbst bei großzügigem extra Zusatzupgrade von 10:00-24:00 Uhr, in Rehana waren sie rund um die Uhr :-) etc.... wie schon erwähnt. Wer kann mit Rat helfen, wie kann ich von SonnenklarTV bzw. BigXtra eigentlich nur ein besseres Hotel erhalten - will mich gar nicht streiten aber wenn schonn dann...

    DANKE

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1433864590000

    Du kannst versuchen mit dem "Sonnigen Reisebüro" oder dem Veranstalter BigXtra zu verhandeln, zu keine Tauchbasis im angebotenen Alternativ-Hotel:

    "Diving Shop

    Located in the shopping area, the Diving Shop

    provides diving and snorkeling aktivities as well as

    boat trips" - Factsheet Resta Grand Resort -

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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