@gutenmorgen sagte:
...., vielleicht hätte es Sinn gemacht, im Gegenzug die Engländerinnen anzuzeigen, das frühreife Mädchen wegen Verleumdung und die "hochachtbare Mutter" wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Vielleicht hätten Mutter und Tochter dann mal nachgedacht, was sie an dem Jungen verbrochen haben.....
Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Wäre eigentlich die richtige Antwort, auf das ganze.
Man hört und ließt immer bloß,
"wenn das Mädchen vor Gericht aussagt, dann will man ihr diese und jene Fragen stellen und so ihre Glaubwürdigkeit anzweifeln".
Beispiel wurde massig genannt, auch in diesem Thread.
Schminke, Disco, Freund mit auf´s Zimmer, lockere Lebenseise allgemein gesagt.
Aber mit einer Gegenanzeige zwecks Verleumdung kontern, das hat noch niemand gesagt.
Haben wir Rechtsanwälte hier?
Hätte das nach Monaten noch Sinn?