@sokrates sagte:
Und noch etwas: was ist eine freiwillige Zahlungsaufforderung?
Das kannst Du hier nachlesen.
Der Thread "Bußgeldbescheid-*******?" wäre auch der passende Thread für den Beitrag von @Fey.
Danke für die Hinweise, fraenni!
Dann liege ich ja mit dem Hinweis auf das freundliche Schreiben richtig!
LG
Sokrates
@fey sagte:
Hallo ,
habe eben Post aus der Toskana bekommen.
Art der Übertretung 7/1-14 in der verkehrsbeschränkten Zone trotz des Verbotes.
Ich habe den Ort gegoogelt und genau auf diesem Parkplatz habe ich bar den noch Polizisten vor Ort 28,70€ Bar bezahlt, da ich falsch geparkt hatte und sie waren noch vor Ort. Quittung habe ich.
Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.
Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?
Laut Google ist das irgendwie eine freiwillige Zahlungsaufforderung.
Kann das sein?
Hoffe auf Antworten und Rat.
Lg
Maike
Threadtitel verständlicher Formuliert!
Könnte es sein, daß Du zwei Verkehrssünden begangen hast - einmal falsch geparkt und einmal die Einfahrt in die Zona Traffico Limitado ?
Diese wird nicht direkt an Ort und Stelle einkassiert. Es kommt dann mal ein "Erinnerungsschreiben" der jeweiligen Behörde.
Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.
einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....
@jlechtenboehmer sagte:
Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.
einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....
Das hab ich auch gelesen.
Aber ich bin mir unsicher, zahlen oder nicht?
@fraenni sagte:
Es kann zu Probleme führen
Verkehrsvergehen werden gespeichert und in Italien erst nach 5 Jahren gelöscht.
Du hast völlig recht wenn es sich um einen offiziellen Bussgeldbescheid handelt. Aber hier handelt es sich doch um eine Empfehlung (Zitat: „stellt noch keinen Bußgeldbescheid dar“) von irgendjemandem , mit Hinweis darauf das der Bußgeldbescheid noch kommt.
Man sollte verifizieren, dass der Empfänger der "freiwilligen Zahlung" behördlich zum Inkasso authorisiert ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!