Kundeninformation des Reiseveranstalters Thomas Cook:
( … ) Jeder Kubareisende ist ab 01. Mai 2010 verpflichtet, bei Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies hat die Kubanische Botschaft mitgeteilt.
Dieses Gesetz dient dem Staat, um sich vor medizinischen Aufwendungen ohne Kostenausgleich zu schützen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Krankenversicherung bereits vor Abreise abschließen. Wichtig hierbei ist, dass die jeweilige Versicherung ein Leistungsübernahmeabkommen mit der kubanischen Versicherungsgesellschaft "Asistur" hat, damit etwaige Krankenhaus- bzw. Rückführungskosten abgerechnet werden können ( ... )
Ohne dieses Leistungsübernahmeabkommen sind Sie bei den genannten und mitunter sehr kostspieligen Fällen dazu verpflichtet, selbst in Vorkasse zu treten. Arztbesuche und nachfolgende Apothekenbesuche hingegen, welche keinen teuren Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, werden wie üblich stets gegen Vorkasse abgerechnet. Die erhaltenen Belege reichen Sie nach der Reise bei Ihrer Versicherung zur Rückerstattung ein. Eine Abrechnung über "Asistur" entfällt.
Die kubanischen Behörden bieten Ihnen auch die Möglichkeit, diese Versicherung bei Einreise am kubanischen Flughafen/Hafen zu erwerben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit 2 - 3 CUC (ca. 1,50 - 2,20 €, abhängig vom Versicherungsumfang) pro Tag und Person für die Dauer des Kuba-Aufenthaltes. Hierzu werden eigens Wechselstuben am Flughafen/Hafen eingerichtet, da die Einfuhr der lokalen Landeswährung CUC (konvertibler Peso) nicht möglich ist.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtabschluss der genannten Krankenversicherung, egal ob vor oder bei Einreise, eine Einreiseverweigerung zur Folge haben kann.
Die kubanischen Einwanderungsbehörden werden stichprobenartig den Versicherungsschutz einzelner Passagiere prüfen. Während dieser Stichproben müssen Sie Ihre Versicherungsdokumente/Policen vorzeigen können. Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die erforderlichen Details zu prüfen. ( … )
Hinsichtlich der Versicherungsverträge, die bereits länger existieren, rät das Auswärtige Amt in seinem aktuellen Reise- und Sicherheitshinweis für Kuba dazu, eine zusätzliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens und einen Kontoauszug als Nachweis über die Begleichung der laufenden Versicherungsprämie mitzunehmen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich an die Botschaft von Kuba per Email an recepcion-consulado@botschaft-kuba.de zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Internetseite: www.botschaft-kuba.de
Übersicht der Versicherungsgesellschaften mit Leistungsübernahmeabkommen mit "Asistur" für Deutschland, Österreich und Schweiz:
DEUTSCHLAND:
ADAC
Albingia Versicherung
ARA
Barmenia Versicherung
DFS Deutsche Flugsicherung
ELVIA Assistance
EUROP Assistance
Europäische Reiseversicherung
GESA
H.C.I.S. (Coris Frankfurt)
Hallesche-Nationale
Heimkehr
Mercur Assistance
Mondial Assistance
ORAG
Quick Air (Ambulancia Aerea)
Rowland-Colonia
R+V Assistance (Rhein Main Assist)
SFA Munich-Interpartner Assist
UKV
ÖSTERREICH:
ELVIA Viena
EUROP Assistance
Europäische Reiseversicherung
Tyrolean Air Ambulance
SCHWEIZ:
ELVIA Suiza
EUROP Assistance
Medicall
Zurcí Versicherungsgesellschaft