Das hessische Sozialministerium empfahl den kommunalen Ordnungsämtern des Landes, das Rauchen in Eckkneipen nach dem Karlsruher Urteil wieder zu tolerieren. Danach darf in hessischen Gaststätten wieder geraucht werden, soweit diese über nur einen Schankraum verfügen, der kleiner als 75 Quadratmeter ist. Zudem muss der Wirt die Gaststätte als Raucherkneipe kennzeichnen und darf Kindern und Jugendlichen keinen Zutritt gewähren.
Auch Bremen wird ab sofort auf die Linie des Urteils einschwenken. "Selbstverständlich darf in kleinen Eckkneipen künftig wieder geraucht werden", sagte der Staatsrat im Gesundheitsressort, Hermann Schulte-Sasse.
Anders dagegen reagiert Rheinland-Pfalz. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu bedauern, sagte Gesundheitsministerin Malu Dreyer. Das Urteil sei selbstverständlich zu respektieren, da die rheinland-pfälzische Regelung aber nicht konkret Gegenstand des Verfahrens war, bleibe das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz abzuwarten.
Material von dpa, ap und ZDF