nein wieso, in Hessen zu Mindest ist es so geregelt, daß Gaststätten mit getrennten Räumlichkeiten das Rauchen erlaubt ist. Diese Regelung ist vollkommen ok. Sie kommt somit jedem zu Gute. Diese Regelung sehen nur viele Raucher als Diskriminierung. Aber warum. Ist die Einsicht derer dahingehend so schwer, daß so ein Laster nicht auf den Rücken der Nichtraucher generell ausgelebt werden soll? Dahingehend wollen doch die Raucher ihre Weltauschauung durchsetzen. Bzgl. der anderen genannten Dinge, wie z. B. Feinstaub beim Straßenbau oder Büro mit Drucker kann ich nur sagen, daß diese Dinge dem alltäglichen Leben dienen u. nicht weg zu denken sind. Straßen müssen nun mal gebaut bzw. saniert werden, um zur Arbeit zu kommen usw. Aber Rauchen ist nicht zwingend lebensnotwendig. Fakt ist, daß hier zwei verhärtete Fronten sind. Die jenige, welche ihr Laster, welches nicht lebensnotwenig ist sondern gesundheitsschädlich, durchsetzen zu wollen und jene Front, welche darauf pocht, nicht mit diesem Laster gesundheitlich konfrontiert zu werden. Vieleicht sehe ich dies auch deswegen so heftig, da ich täglich mit Leuten bzw. Patienten zu tun habe, welche beruflich (Gastwirte) durch passives Rauchen auch mit in Leidenschaft gezogen worden sind, nämlich die Diagnose, Krebs. Man kann das ganze ausweiten bis ins Unendliche, wie z. B. große Autos mit hohem Abgasverbrauch u. vieles mehr. Man kann in dieser Beziehung den wenigsten gerecht werden. Jedoch bleibe ich hierbei jetzt einfach mal bei der Problematik "Rauchen". Und dies ist ein alteingefahrener Schuh, wo sich einfach auf die Vergangenheit gestützt wird (war doch schon immer so, warum jetzt ändern).
Rauchervorschriften
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geschrieben 1203247535000
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geschrieben 1203248544000
Sehr guter Beitrag carstenw. Da liegt das Hauptproblem: Über viele Jahrzehnte standen die vermeintlichen Rechte der Raucher im Vordergrund. Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens waren da mangels Forschung und Studien noch nicht wirklich bekannt und beweisbar.
Durch hieb- und stichhaltige Erkenntnisse beginnen viele Menschen umzudenken und sind eben nicht mehr bereit sich (vermeitbaren) gesundheitlichen Risiken auszusetzen bzw. aussetzen zu lassen.
Aber da die Raucher bisher die stärkere Lobby hatten, tun sie sich natürlich schwer, das zu akzeptieren. Leider haben sie da prominente Vorbilder wie z. B. Ex-Kanzler Helmut Schmidt und seine Frau Loki, die sich nach wie vor weigern, das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen zu akzeptieren und das auch der Öffentlichkeit vorleben.
Da sagt sich so mancher unverbesserliche Raucher natürlich: 'Was dem Recht ist, kann mir doch nur billig sein'.
Ich stimme insoweit zu, als dass manchen Vorschriften vielleicht auf dem ersten Blick keinen Sinn zu machen scheinen. Möglich, dass da sogar ein Zwang auferlegt werden soll, der den Rauchern das Leben "schwer" machen soll. Oft ist es ja so, dass man aus dem einen Extrem (nämlich der ungefilterten Toleranz gegebenüber Rauchern) ins andere Extrem verfällt. Da kann man sicher noch nacharbeiten.
Aber auf jeden Fall sollte den Nichtrauchern die Möglichkeit gegeben werden, den Giftstoffen ihrer rauchenden Zeitgenossen ausweichen zu können ohne Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Diese müssten dann eher die Raucher in Kauf nehmen.
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geschrieben 1203251098000
@ Carsten, getrennte Räume sind doch ok, sagt keiner was dagegen, wenn sie denn vorhanden sind.
Aber mir stößt diese Anordnung auf, wie diese Raucherbereiche zu gestalten sind, nämlich ohne Theke, ohne Tanzfläche, auf jeden Fall kleiner als ein Nichtraucherbereich. Was hat das mit Nichtraucherschutz zu tun?
Rauchen ist nicht verboten, bringt eine Menge Steuern ein, schont die Rentenkasse. Glaubt wirklich jemand, die Politiker wünschen, daß alle auf einmal gesund leben? Dann hätten sie es grundsätzlich verbieten müssen.
Mit dem Hinweis auf Straßenbau wollt ich nur sagen: Der Nichtraucherschutz trifft ausdrücklich nicht die Angestellten. Das hätte man nämlich im Bund und nicht in den Ländern beschließen müssen, unter Arbeitsstättenverordnung. Und da hätten sich dann, zurecht, auch andere Beschweren können: Warum Schutz für Kellner, die zum Teil selber rauchen, und nicht für eine Sekretärin, die auch ein sauberes Büro möchte.
Warum standen die Rechte der Raucher im Vordergrund? Es war noch nie verboten, eine Nichtraucherkneipe zu eröffnen. Einige gibt es schon seit Jahren. Warum haben das so wenige gemacht? Das kann man doch nicht den Rauchern anlasten.
Liegt es vielleicht doch daran, daß NR weniger in Kneipen gehen, sich flächendeckende NR- Kneipen sich deshalb nicht lohnen?
Aber Kneipiers sind doch keine Sozialvereine, die den Nrn eine Kneipe in der Nachbarschafft zur Verfügung stellen MÜSSEN. Sie wollen und müssen Geld verdienen.
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geschrieben 1203253786000
@eslipart sagte:
...Warum Schutz für Kellner, die zum Teil selber rauchen, und nicht für eine Sekretärin, die auch ein sauberes Büro möchte.
Bundesrechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland:
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
§ 5 ArbStättV
Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Am 3. Oktober 2002 ist die geänderte Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Damit wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz.
Die Ausnahmeklausel in Absatz 2, der zufolge der Arbeitgeber in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen hat, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen, bezieht sich im Wesentlichen auf Einrichtungen wie Gastronomiebetriebe. Den Publikumsverkehr an den meisten anderen Orten betrifft die Ausnahme dagegen nicht, weil hier das Rauchen von Kunden eine stark untergeordnete Rolle spielt.
Mit der Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung ist der betriebliche Nichtraucherschutz nun aus der Privatsphäre der direkt Betroffenen herausgehoben und ausdrücklich dem Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zugeordnet worden. Dieser ist dazu verpflichtet tätig zu werden, wenn gegen den Nichtraucherschutz im Betrieb verstoßen wird.
Quelle: Landesunfallkasse NRW
Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen. -
geschrieben 1203254896000
@ all
Bin auch aus Hessen. Getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher sind in normalen Gaststätten in Ordnung. War letzte Woche mit meinem Mann (Nichtraucher) in einer solchen, haben gegessen und sind danach auch noch etwas länger geblieben, um was zu trinken. Ich (Raucherin) bin dann zwischendurch mal in den Raucherbereich (der übrigens voller war als der Nichtraucherbereich). Diese Lösung ist akzeptabel, ich rauche dadurch etwas weniger, mein Mann wird nicht eingequalmt und so sind alle zufrieden. Damit kann ich als Raucherin gut leben.
Aber: in kleinen Kneipen vor die Tür gehen mache ich nicht. Da suche ich mir andere Lokale wie oben oder bleibe Zuhause.
Auch für den Urlaub: Wir werden nicht nach Bayern mehr fahren, da muss man nämlich ins Freie, da herrscht das totale Rauchverbot, auch keine abgetrennten Räume, nichts.....
Wir werden einen Städteurlaub aus diesen Gründen in Thüringen der NRW verbringen. Nach Bayern kriegen mich keine zehn Pferde mehr, obwohl ich sonst gerne hin bin.
So, jetzt könnt ihr auf mich böse Raucherin einschlagen, aber mir tun wirklich alle Raucher in Bayern sehr leid.
Rauchende Grüße von Moni aus Hessen
Einmal Griechenland - immer Griechenland! -
geschrieben 1203256063000
@eslipart sagte:
...da steht auch nichts, daß Sekretärinnen vor dem Feinstaub durch Drucker, Kopierer usw. geschützt werden müssen.
Für den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz gilt das Arbeitsschutzgesetz, hier insbesondere konkretisiert durch die Arbeitsstättenverordnung. Für die Sicherheit der Geräte gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Inverkehrbringer muss bei Laserdruckern die notwendigen Informationen – z.B. zur Aufstellung, Belüftung, Betrieb und Wartung – mitliefern, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsmäßige und gefahrlose Verwendung der Geräte abhängt (vgl. § 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und Verordnung über das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 73/23/EWG).
Den Rahmen für die Bedingungen in der Arbeitsstätte gibt die Arbeitsstättenverordnung vor, z.B. muss für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft gesorgt werden (Nr. 3.6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung). Zur Konkretisierung kann die Arbeitsstätten-Richtlinie "Lüftung" (ASR 5) herangezogen werden, die im Wesentlichen fordert, Außenluftqualität zu gewährleisten.
Empfehlungen zum Thema Toner enthalten die Informationsblätter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): "Sicherer Umgang mit Tonerstäuben" und "Kopiergeräte und Drucker im Büro". Unter Vorsorgegesichtspunkten ist es grundsätzlich zu empfehlen, intensiv genutzte Kopierer, Drucker und Multifunktionsgeräte abseits vom unmittelbaren Arbeitsplatz aufzustellen und große Geräte möglichst in separaten Räumen zu betreiben.
Quelle: Deutscher Bundestag
P.S.:
Bei mir/uns werden schon lange große Druck- und Kopiergeräte in einem separaten Raum (nicht Büroraum) bedient.
Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen. -
geschrieben 1203256626000
[/quote]
"Wir werden einen Städteurlaub aus diesen Gründen in Thüringen der NRW verbringen. Nach Bayern kriegen mich keine zehn Pferde mehr, obwohl ich sonst gerne hin bin.
So, jetzt könnt ihr auf mich böse Raucherin einschlagen, aber mir tun wirklich alle Raucher in Bayern sehr leid. "
Sorry, meinte natürlich Thüringen oder NRW! Tippfehler-****** hat zugeschlagen.
Rauchende Grüße von Moni aus Hessen
Einmal Griechenland - immer Griechenland! -
geschrieben 1203257462000
@eslipart sagte:
Warum standen die Rechte der Raucher im Vordergrund? Es war noch nie verboten, eine Nichtraucherkneipe zu eröffnen.
Lies mal bitte richtig. Ich habe vermeintliche Rechte der Raucher geschrieben.
Außerdem bin ich der Ansicht, dass es sich erstmal in den Köpfen der Menschen verankern muss, dass die Gesundheit und die Rechte (in diesem Fall spreche von Rechten und nicht von vermeintlichen) von Nichtrauchern Vorrang haben. Dann wird wohl auch die Logik wieder Oberhand gewinnen und es als tatsächlich angesehen werden, dass Raucher Außenseiter sind, die sich bewusst Schaden zufügen und dass es an erster Stelle stehen muss, andere Menschen vor diesem Schaden zu bewahren.
LG DomRepperin
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geschrieben 1203258777000
Sorry, dann eben vermeintliche Rechte, aber, wie schon geschrieben, sie standen noch nie im Vordergrund.
Kein Nichtraucher wurde geschädigt, wenn er sich in einer Nichtraucherkneipe aufgehalten hat. Die gab es nämlich auch schon vor dem neuen Gesetz. Scheinbar war aber die Nachfrage so gering, daß sie deutlich in der Unterzahl waren. Wo doch sonst alles der Markt regeln soll.
Ich hab nichts gegen getrennte Räume, aber vielleicht kannst du mir erklären, warum ein Raucherraum kleiner sein muß als der Nichtraucherbereich, auch wenn die Gäste hauptsächlichRaucher sind.
Warum ein Raucherraum keine Theke haben darf, keine Tanzfläche.
Was hat das mit Nichtraucherschutz zu tun?
Mir gings nicht um alle Einzelheiten des Arbeitsstättengesetzes, ich wollte nur daran erinnern, daß der Bund eben nicht (zum Schutz der Angestellten in der Gatronomie) dieses Gesetz geändert hat. Es hätte Begehrlichkeiten aus anderen Bereichen geweckt, hätte aus Kann- und Sollbestimmungen neue Mußbestimmungen gemacht.
Beim neuen Nichtrauchergesetz geht es nur um Gäste.