@ginus: sorry, konnte mich leider erst jetzt wieder melden!
Also: man ist als Versicherter auf keinen Fall verpflichtet, sich gegen irgendetwas impfen zu lassen! Um Gottes Willen! Aber empfohlen wird das natürlich immer. Es ist ja eine Vorsorge.
Die Krankenkassen haben im Sozialgesetzbuch geregelt, das "empfohlene" Impfungen grundsätzlich zu übernehmen sind. Und genau dieses Wort grundsätzlich schließt schon wieder eine ganze Menge aus.
Es gilt grundsätrzlich der Grundsatz, das das was die STIKO empfiehlt, soll auch übernommen werden.
Bei der Polio-Impfung ist das in der Tat so, das diese Impfung nicht mehr von der STIKO empfohlen wird, da die Krankheit als "geheilt" gilt.
Im Bezug auf die STIKO gilt daher, das sich der Leistungsrahmen der Krankenkassen dauernd ändert!
Jede Krankenkasse kann aber zusätzlich zum Sozialgesetzbuch, in ihrer Satzung vereinbaren, das gewisse Impfungen auch ohne Empfehlung der STIKO übernommen werden (das sind sogenannte Sonderleistungen, die jede Kasse anbieten kann, aber nicht muss!)
Tipp: Wenn man sich gegen FSME (kostenlos, sofern von der Stiko empfohlen) impfen lassen möchte, ist dies ja nur in den "Risikogebieten" möglich. Dann sollte man den Urlaub einfach mal in das Gebiet verlegen (aber nur solange bis der Arzt die Impfung durchgeführt hat! Danach muss man ja entweder gar nicht in den Urlaub fahren oder ganz wo anders hin! Wenn ihr versteht was ich meine! )
Zur DAK:
DAK streicht Leistung
08.09.2008
Die DAK hat die kostenlose Schutzimpfung für Urlaubsreisen ins Ausland aus ihren Leistungen gestrichen. Nur in Sachsen und im Saarland bietet die Kasse den Schutz noch kostenfrei an. Versicherte der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) bekommen jetzt rückwirkend zum 1. Juli Schutzimpfungen für Urlaubsreisen ins Ausland nicht mehr von der Kasse bezahlt. Pünktlich zur Reisesaison strich die DAK diese Zusatzleistung aus ihrer Satzung. Nur im Saarland übernimmt die Kasse die Kosten für Reiseimpfungen noch bis zum 30. September, in Sachsen bis zum 31. Dezember 2008. Offenbar versucht die Kasse, vor der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 noch ihre Kosten zu senken, indem sie bei freiwilligen Extraleistungen spart. DAK verweigerte Zahlungen. Die geänderte Satzung ist nach Angaben der Kasse erst seit dem 27. August in Kraft. Die Reiseschutzimpfungen sollten jedoch zum 1. Juli gestrichen werden. Irreführend für die Kunden ist, dass im Internet bis heute die alte Fassung der DAK-Satzung steht und auf die Änderung nicht hingewiesen wird.
10.09.2008 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten.
Viele Grüße
Christin