• Püppi
    Dabei seit: 1098748800000
    Beiträge: 3698
    geschrieben 1189707778000

    Hey Yogi,

    das war doch nicht bös gemeint von Marco. Er wollt dir doch nur zeigen wo du zu diesem Thema auch schon was finden kannst hier.

    Also - nicht beleidigt sein ;)

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
  • Yogi1985
    Dabei seit: 1179878400000
    Beiträge: 281
    geschrieben 1189712918000

    Nein, Nein Püppi :laughing: ]

  • Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
    Beiträge: 4304
    geschrieben 1189776731000

    Danke Püppi, genau das wollte ich damit sagen, war nicht böse gemeint Yogi. ;)

    Gruß Marco

    Gruß Marco
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1190665550000

    AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen

    Impfungen: Schutz für Klein und Groß

    Für die AOK ist das Thema Impfungen ein Dauerbrenner. Sie bieten Schutz gegen viele schwerwiegende Krankheiten. Daher tragen wir für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen selbstverständlich die Kosten, insbesondere gegen:

    • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

    • Diphtherie

    • Tetanus (Wundstarrkrampf)

    • Mumps

    • Masern

    • Keuchhusten (Pertussis)

    • Röteln

    • HIB für Kleinkinder (Hirnhauterreger)

    • Windpocken (Varizellen)

    • Influenza (Virusgrippe) lt. STIKO (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, Berlin) für Personen über 60 Jahre und Risikogruppen

    und bei vorliegender besonderer Indikation lt. STIKO (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, Berlin) gegen:

    • FSME (Frühsommermeningitis)

    • Hepatitis A

    • Hepatitis B

    • Meningokokken

    • Pneumokokken

    • Tollwut

    Für Impfungen in der Arztpraxis genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. In manchen Fällen stellt der Arzt ein Rezept über den Impfstoff aus, den der Patient dann zur Impfung mitbringt. Selbst zahlen muss der Versicherte nur die Impfungen, die bei Urlaubsreisen ins Ausland notwendig sind.

    (Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen)

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • tina86
    Dabei seit: 1167868800000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1199037721000

    Hallo!

    Ich bin bei der BKK und die übernimmt z.Z. die Kosten für Twinmix-Mischung Hepatitis A/B.

    3 Impfungen sind dazu notwendig. Den Impfstoff muss man sich jedes Mal mit Privatrezept holen. Danach bekommt man die Kosten erstattet.

    Liebe Grüße!

  • SIMCARPUS
    Dabei seit: 1109808000000
    Beiträge: 1486
    geschrieben 1199107001000

    Hallo,

    vielleicht können meine Erfahrungen helfen :

    Wir,meine Frau und ich,fliegen im Februar 08 nach Thailand und so erkundigte ich mich bei CRM und meinem Arzt nach den Impfungen und erfuhr Folgendes :

    1.) entscheidend für die Kostenübernahme ist die Krankenkasse und das Bundesland in dem man wohnt ! In Baden-Württemberg werden die notwendigen Impfungen auf Praxis-Bedarf abgerechnet,d.h. 0 Euro ! Eigenanteil,wie bei der Grippeschutzimpfung ! (also haben wir uns gegen Grippe und Hep.A + B impfen lassen,bzw.2.und 3.Teil folgen noch)

    Die anderen Bundesländer haben teilweise schlechtere Vorschriften,allerdings sagte man mir,dass es hier das Phänomen gibt,dass es da ,wo man selber bezahlen muss,mehr geimpft wird,als dort, wo es kostenlos ist ! Da verstehe einer die Menschen ! :shock1:

    2.) Nachdem bei CRM auch vor TOLLWUT sehr intensiv gewarnt wird,sprach ich unsere Krankenkasse (Barmer) an und erreichte auch hier,die VOLLE Kostenübernahme und zusätzlich die kostenlose Zusendung des Reisebriefes für Thailand von CRM (sonst 10 Euro) ! :p

    ALSO : meine OMA sagte mir immer : " Wer den Mund nicht aufmacht,muss den Geldbeutel aufmachen " Nicht dumm,die Oma,oder ?

    .. aber das "Zauberwort " und damit die Forderung an die KK muss sein :

    Abrechnung auf Praxisbedarf , das hat,wie bei der Grippeschutzimpfung zur Folge,dass auch die 10 Euro Praxisgebühr entfallen !

    .... also auch keine Rechnung,keine Vorkasse,sondern direkte Abrechnung mit der KK ! Gesamtkosten also 0,00 Euro für den Patienten !

    Allerseits einen schönen und gesunden Urlaub !

    Uwe

    ICH KAPITULIERE HIER IN DIESEM FORUM ! ZU VIELE TROLLE , ZU WENIG " HIRN " !!! INFO ´s ABER NOCH PER PN ! ..... weiter geht es mit einer Hurtigruten Reise nach New York - Kanada ! 05/2018
  • ollihaus
    Dabei seit: 1159056000000
    Beiträge: 378
    geschrieben 1200843607000

    Hallo,

    also, dann will ich es hier nochmal versuchen, nachdem meine Anfrage geschlossen wurde.

    Mir ist das alles bekannt mit dem Selberzahlen oder auch Erstattung/Übernahme durch die Krankenkasse. Wir haben den Impfstoff ja auch von der Barmer erstattet bekommen.

    Darum geht es ja auch gar nicht.

    Was ich gerne wissen möchte: Was mußtet ihr für die eigendliche Impfleistung bezahlen. Uns wurde jedesmal impfen und beraten angerechnet. Und das erscheint uns nicht richtig, da wir ja nur das erste Mal beraten wurden.

    Wer kann uns also sagen, was das impfen- ohne Impfstoff- gekostet hat.

    Freuen uns sehr auf eure Antworten. Haben unseren Arzt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

    Schönen Sonntag noch

    Liebe Grüße

    Gabi

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1200844330000

    @ ollihaus

    hab mal für Dich gegooglet und folgende Seite gefunden.

    [url=http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/volltext.pdf][size=25]klick hier[/url][/size]

    danach kannst Du Dir Deine Gebühren ausrechnen.

    und dann war da noch Dylan in einem Beitrag weiter oben

    [quote=Dylan]Für Impfungen in der Arztpraxis genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. In manchen Fällen stellt der Arzt ein Rezept über den Impfstoff aus, den der Patient dann zur Impfung mitbringt. Selbst zahlen muss der Versicherte nur die Impfungen, die bei Urlaubsreisen ins Ausland notwendig sind.[/size]

    (Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen)

    [/quote]

  • svenjagraefe
    Dabei seit: 1172707200000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1200848009000

    Hallo Gabi!

    Die Abrechnung deines Arztes ist richtig!

    Die Abrechung erfolgt laut der GOÄ (Gebührenordnung für Ärtze). Daher kann der Arzt keine Beträge nach Wahl abrechnen.

    Die Beratung ist jedes mal abzurechnen, da das ärztliche Personal oder der Arzt selber jedesmal nach dem befinden und der Verträglichkeit fragen muß. Dieses zählt bereits als Beratung. Kann dir dieses so sagen, da ich seit Jahren als MTA arbeite.

    Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. :D

    LG

    Svenja

  • SIMCARPUS
    Dabei seit: 1109808000000
    Beiträge: 1486
    geschrieben 1200851451000

    Also ich würde sofort den Arzt wechseln ! Eine solche Abrechnung ist "*******" ! ( siehe alle anderen Beispiele ! )

    Gruß Uwe

    ICH KAPITULIERE HIER IN DIESEM FORUM ! ZU VIELE TROLLE , ZU WENIG " HIRN " !!! INFO ´s ABER NOCH PER PN ! ..... weiter geht es mit einer Hurtigruten Reise nach New York - Kanada ! 05/2018
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