• brockenstraße
    Dabei seit: 1287532800000
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    geschrieben 1412338249000

    Im Sommer d. J. buchten wir über einen deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise für 10 Tage nach Barcelona.

    In der Reisebestätigung bekamen wir folgendes bestätigt: DZ Mann (47) Frau (44) Kind (11) mit Flug und Frühstück.

    Beim Eincheken wies man uns darauf hin, dass das Zustellbett nun noch extra bezahlt werden müsse.

    Daraufhin nahmen wir tel. Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, der sich damit herausredete, dass das Dz

    nur ein unverbindliches Angebot gewesen sei und wir nun noch vor Ort die Kosten für das Zustellbett übernehmen müssten.

    Auf eine schriftl. Beschwerde per mail am gleichen Tag, bekamen wir die Nachricht, dass wir nach Rückkehr die Forderung an das Unternehmen

    senden sollen und dann geprüft wird.

    Bei der Prüfung kam nun heraus, dass die Betten der Eltern (standen zusammen, waren normal groß) eigentlich dafür vorgesehen war,

    dass unser 11 jähriger Sohn dort mit schläft....???

    Ist dies zulässig? Unser Sohn hat schon immer auf Reisen ein extra Bett gehabt.

    Warum kam man an der Rezeption sofort auf uns zu, dass ein Zustellbett noch bezahlt werden muss,

    wenn man davon ausgehen würde, dass das Kind mit im Bett der Eltern Platz hat.

    Ein befreundete Familie war im gleichen Hotel, hatte ein King Size Bett und selbstverständlich für jedes Kind (11+15) ein extra Bett...

    dies war allerdings ein Familienzimmer.

    Wie ist die Rechtslage?

    Das Hotel war ein 4 Sterne Hotel!!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1412340493000

    Rechtslage? :frowning:

    Die zumindest logische Vorgehensweise ist die genaue Erkundigung - idealerweise vor der Buchung! - über die Beschaffenheit des Zimmers.

    Wenn ein DZ gebucht wurde ohne explizite Erwähnung einer dritten Schlafgelegenheit, besteht kein Anspruch auf eine solche.

    Allerdings darf man erwarten, dass Details zur Ausstattung des Zimmers der Beschreibung des Angebots ziemlich unmissverständlich zu entnehmen sind.

    Meiner Meinung nach müssen Kosten für ein Zustellbett nicht erstattet werden, falls ein solches nicht als Teil des Angebotes erwähnt wurde.

    Allein durch die Reservierung für ein Kind lässt sich nicht ableiten, dass eine separate Schlafgelegenheit obligatorisch wäre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412505518000

    ich weiß leider keine rechtsgrundlage.

    aber mein rechtsverständnis sagt mir, dass kinder mit 11 jahren nicht im bett der eltern schlafen müssen.

    mein rechtsverständnis sagt mir auch, dass wenn ich in der suchmaske eingebe 2 erwachsene und 1 kind (wobei man bei kindern ja immer zwingend das alter mit angeben muss), dass mir die suchmaske dann auch nur solche angebote herausfiltern darf, wo schlafstätten für 3 personen angeboten werden. in welcher form dieser 3. schlafplatz angeboten wird (zustellbett, ausziehcouch, etc) ist dann irrelevant.

    und meinem verständnis nach dürfte die nachforderung für das zustellbett eben nicht rechtens sein.

    der gast hat dem hotelier ja nicht vorgegaukelt, er möchte mit einem baby anreisen, dass sich später dann als infant entpuppt.

    sondern die buchung erfolgte von vornherein für 2,5 erwachsene.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412506989000

    Es ist nicht überliefert, wie gesucht und gebucht wurde.

    Insofern sind Betrachtungen über eine Suchmaske und was sie anzeigen dürfte müssig.

    Wenn ein Kunde für 3 Personen - oder 2,5 Personen - ein DZ bucht muss er sich u.U. über die im Angebot inbegriffene "Bebettung" informieren. Sofern nicht explizit ein DZ mit Zustellbett o.ä. beschrieben ist, kann er auch bei der Buchung mit mehr als 2 Personen nicht davon ausgehen, dass eine solche vorhanden ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • brockenstraße
    Dabei seit: 1287532800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1412512159000

    Hallo lexilexi,

    danke für deinen Beitrag, der ja genau das wiedergibt, was ich denke.

    Ich buche immer über das Portal holidacheck und es gab bis jetzt noch NIE

    Probleme.

    Auch habe ich gestern erneut, wie auch damals als ich gebucht habe, mich bei

    holidaycheck rückvergewissert, dass der ausgegebene Preis eine Schlafmöglichkeit für 3 Personen beinhaltet. Somit sollte jeder der Reisenden ein Extra Bett bzw. Zustellbett

    bekommen, da dies ja bereits vorab bezahlt wurde.

    Hallo vonschmeling,

    danke auch für deine Info.

    Selbstverständlich erkunde ich immer vorher das Angebot, bin kein Reiseneuling und mein Sohn hat bis jetzt IMMER ein eigenes Bett gehabt.

    Das davon ausgegangen wird, dass das Kind mit im Bett der Eltern schläft, auch bei einem breiten Bett, ist absoluter Unfug!!!

    Auch innerhalb Deutschlands ist uns so etwas noch nie passiert!!

    Ich werde über den Ausgang berichten...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412514888000

    Es wird nicht davon ausgegangen, dass das Kind im Bett der Eltern schläft, es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass ein DZ ein zusätzliches Bett enthält.

    Wie das die Hotels handhaben kann höchst unterschiedlich sein, irgendwo in der Angebotsausschreibung müsste jedenfalls darauf eingegangen werden. Beispielsweise mit dem Hinweis "Zustellbett möglich", was dann wiederum nicht bedeutet, dass dieses mit dem Reisepreis bereits bezahlt ist.

    Hier geht es nicht um "gewohnheitsgemäße Ausstattung" sondern um spezifische Regelungen des Hotels.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1412518728000

    Vollkommen richtig!

    Wie in der Bestätigung angegeben, wurde ein DZ gebucht und bestätigt, zwar für drei Personen, aber mit keiner ausgewiesenen Aufbettung. Ein DZ hält in der Ausstattung eine Schlafgelegenheit für 2 Personen vor, alles Andere müsste im Vorhinein gebucht und auch bestätigt werden, ansonsten ist es aufpreispflichtig, vollkommen davon unabhängig, wie alt die dritte Person ist, sobald eine zusätzliche Schlafmöglichkeit benötigt wird.

    In Asien und Amerika werden Zimmerpreise z.B. fast immer als Vollbelegung mit zwei Personen gerechnet und Möglichkeiten inklusive Kosten für eine Aufbettung angezeigt, könnte mir gut vorstellen, daß das auch bei Eurem gebuchten Hotel so auf deren Homepage ausgewiesen ist, auch wenn es in Europa steht.

    Der Fehler lag also keineswegs beim Hotel, eigentlich auch nicht beim Veranstalter, da Ihr das bekommen habt, was bestätigt wurde. Man könnte jetzt argumentieren, der VA hätte Euch hinweisen müssen, aber grundsätzlich besteht auch die Pflicht, die Bestätigung auf Fehler und Mängel zu prüfen. Sollte sich der Veranstalter jetzt querstellen, sehe ich außerhalb der Kulanzlösung, die er anscheinend ablehnt, schlechte Karten für Euch.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412533764000

    ihr beiden, doc und vs.

    was hat die to gemacht.

    sie hat eine reise für 3 personen gebucht.

    da kann man doch davon ausgehen, dass auch für 3 personen eine schlafstätte vorhanden ist.

    dass das nun nicht (mehr) der fall sein soll, finde ich irgendwie komisch.

    soll heissen, wenn ich für 5 personen buche kann es auch sein, dass nur 4 schlafplätze vorhanden sind?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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  • Lexilexi
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    geschrieben 1412535841000

    @mk

    müßte das denn nicht unerheblich sein, was letzendlich für eine kombination heraus kommt?

    egal, ob suchmaske, oder face to face:

    wenn man für 3 personen eine reise sucht / bucht, müßte man doch auch für 3 personen eine schlafmöglichkeit angeboten bekommen.

    sonst könnte es ja auch so abstrus sein, dass man der 3. person auch nocht geld für die verpflegung in rechnung stellt?

    oder das doppelzimmer demnächst ein einzezimmer ist und der partner nur gegen zuzahlung ein zweites bett hingestellt bekommt?

    ich verstehe das nicht, wie ihr das seht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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