• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1412546272000

    @'Lexilexi' sagte:

    ...wenn man für 3 personen eine reise sucht / bucht, müßte man doch auch für 3 personen eine schlafmöglichkeit angeboten bekommen.

    sonst könnte es ja auch so abstrus sein, dass man der 3. person auch nocht geld für die verpflegung in rechnung stellt? ...

    lexi, TO hat genau das bekommen, was gebucht und bestätigt wurde, ein DZ für drei Personen, auch inklusive Schlafmöglichkeit/erlaubnis für 3 Personen in einem DZ. Alles Andere bedarf der Buchung und Bestätigung, hier eine zusätzliche Schlafstätte! Du als Versicherungsmensch solltest Dich dort mit genauen Formulierungen auskennen ;)

    Was die Verpflegung betrifft, auch diese muss genau ausgewiesen sein, aber ich gehe davon aus, daß dort DZ 3 Pax inkl. Fr, Hp, Ai oder sonstwas stand und somit ausgewiesen war. Entscheidend ist, daß ein DZ Aufbettung für 2 Personen vorhält, wird es mit mehr Personen genutzt, bedarf die zusätzliche Aufbettung der Bestätigung.

    Was die Frage der Suchmaschinengestaltung angeht, da kann man durchaus unterschiedlicher Ansicht sein, jedenfalls widersprach die Buchung nicht der gängigen Rechtsprechung und da ich der Meinung bin, daß selbständiges Denken gerade bei Reisen immer mehr eingeschränkt wird, sehe ich diese Rechtsprechung als durchaus begrüßenswert an. Auch Pauschalreisende haben Pflichten und dazu gehört bei Buchung imer noch das Einschalten des eigenen Denkapparates sowie die Überprüfung der Bestätigung. Wenn man auch das nicht (ver-)mag, begebe man sich in die Hände von Profis, die dafür wahrscheinlich bezahlt werden wollen, aber buche nicht selbständig irgendwo im Netz!

    vonschmeling, Sokrates würde mit 3 Personen keinem Irrtum aufsitzen, er hat es komplett richtig beschrieben, er bucht entweder ein Dreibettzimmer oder ein DZ plus Zustellbett, vollkommen korrekt!

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412546986000

    @doc

    noch einmal

    die to hat das bekommen, was sie gebucht hat - ein doppelzimmer.

    es wäre zum beispiel vermessen, wenn sie eine familiensuite erwartet hätte.

    das ist unstrittig.

    aber das zustellbett muss doch aufgrund der 3. buchenden person automatisch obligtorisch gewesen sein.

    denn: die beiden erwachsenen haben sicherlich weniger bezahlt, als solche die das zimmer nur zu zweit genutzt haben.

    im gegenzug hat die 3. person doch auch einen beitrag gekostet. und hat mit 11 jahren doch auch anspruch auf einen dritten schlafplatz

    doc. genau mein job macht es ja für mich so schwierig, eure argumentation nachzuvollziehen.

    verkaufe ich einem familienvater eine familienunfallversicherung für sich, seine frau und seinen sohn (11 jahre), sind diese auch explizit im schein benannt und auch im beitrag erfasst. es mag sein, dass der sohn aufgrund der berufsgruppe nur einen geringeren beitrag ausmacht, als die eltern, aber unterm strich wird ein beitrag für alle benannt.

    der kunde kann also davon ausgehen, dass das, was in meinem angebot steht, auch zu bezahlen ist. und ich anschließen nicht komme und sage: also der sohn, ne hörmal. da müssen wir aber nochmal nachjustieren.............

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412547138000

    doc3366:

    , TO hat genau das bekommen, was gebucht und bestätigt wurde, ein DZ für drei Personen, auch inklusive Schlafmöglichkeit.............

    ________________________________________________________________________

    genau dort sollten wir ansetzen.

    es bestehen meines erachtens keine 3 schlafmöglichkeiten.

    sondern nur 2.

    und genau das ist die frage der to

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1412547532000

    wenn jemand eine pauschalreise bucht, mit einem kleinkind, dass unter 2 jahren ist.

    dann ist uns allen vollkommen klar, dass das kind keinen anspruch auf einen eigenen sitzplatz im flugzeug hat.

    das ist ja auch klar geregelt.

    darüber diskutieren wir nicht.

    wo genau ist geregelt, ab wann und vor allem ab wie vielen personen im welchem alter man explizit noch eine schlafmöglichkeit dazu buchen muss, obwohl man personenmäßig bereits angegeben wurde?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1412549057000

    Die Schlafmöglichkeit ist vorhanden in dem, was gebucht wurde, ein DZ=Grundausstattung für 2 Personen=Aufbettung für 2 Personen. Was darüber hinausgeht, ist eine Zusatzleistung, die kostenpflichtig dazugebucht, oder vor Ort beglichen werden muss, wenn sie in dem gebuchten Angebot nicht vorgegeben ist.

    Abgesehen davon, hat TO das Angebot abgegeben, nämlich eine Unterbringung im DZ für 3 Personen, wie sie die vorhandenen und bestätigten Ausnutzungsmerkmale nutzen mag, ist ihr überlassen. Der Veranstalter nimmt das Angebot an und liefert, was vertraglich geregelt war.

    In einer Pauschalreise für 3 Personen z.B. wird die Verbringung, Verpflegung und Unterkunft gebucht, wenn die Unterkunft nur ein Doppelzimmer beinhaltet und keine weitere Schlafstätte aufgeführt ist, dann hat man auch keinen Anspruch darauf, da es nicht Vertragsbestandteil ist.

    Wurde doch jetzt oft genug erklärt und auch anhand praktischer Beispiele belegt, ich weiß nicht, wie ich es noch deutlicher beschreiben kann.

    Verstehe ja Deine und die Ansicht der TO, nur allein ist sie nicht richtig, sondern das, was hier schon so schön als landläufige Meinung bezeichnet wurde ;)

    Edit: Keine Ahnung, ob das irgendwo geregelt ist, wahrscheinlich schon in unseren Zeiten, wo jeder Kubikzentimeter Furz irgendwo eine schriftliche Regelung hat. Aber grundsätzlich muss es das m.E. gar nicht, denn nochmal, Vertragsbestandteil ist ein DZ und das sieht eine Aufbettung für 2 Personen vor, deshalb ja Doppel...

    Frag mal das Sonnenkind, sie hat ja scheinbar einen Link zu einem Rechtsbereich.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1412549656000

    Ich habe Dir jetzt mal die Definition der IHK für DZ rausgesucht, vielleicht hilft das ja schonmal:

    Doppelzimmer: Ein Doppelzimmer ist ein Zimmer mit Schlafgelegenheiten für zwei Perso-nen in einem Doppelbett oder zwei längsseits aneinandergefügten Einzelbetten.

     

    Nachzulesen hier.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1412551363000

    @doc

    Die Botschaft war:

    Er (Sokrates) würde einem Irrtum aufsitzen, wenn er e.v. ein DZ bucht.

    Tut er nicht, soweit Klarheit. ;)

    Bin 100% bei dir - ein DZ für 3 Personen setzt nicht zwingend das Vorhandensein von 3 (mehr oder weniger vollständigen) Schlafstätten voraus.

    Danke für deine Veranschaulichungen der Argumentation.

    Nochmal: Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anspruch auf die Erstattung zusätzlicher Aufwendungen.

    Ausgenommen das Beistellbett war im Angebotsumfang obligatorisch zugesagt ... was ich mal schlicht bezweifle.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1412556411000

    Einigen wir uns darauf, ein Sokrates macht keine Fehler und ausserdem würden ihm Wunschzimmer gestellt, er ist ja kein Diogenes ;)

  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1412578270000

    Inwiefern es einen ''Wahrheitsgehalt'' gibt keine Ahnung...aber plausibel isses dennoch...

    Zimmercodes

  • gessi66
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    geschrieben 1412594685000

    Ich kenne das so von Booking.com. Wenn ich hier bei HC Preise vergleiche ist es oft so gewesen, dass das Angebot von Booking.com auf den ersten Blick am günstigsten war für 2 Erw. 1 Kind. Liest man aber die Angebotsbeschreibung steht es dort genauso wie im Beispiel von mk116. 

    Grundsätzlich finde ich es nicht richtig, da ich eigentlich erstmal davon ausgehe, dass wenn ich für 3 Personen Anfrage auch der Endpreis für 3 Personen angezeigt wird.

    Andererseits ist es wohl rechtens und ausserdem lese ich natürlich immer genau die Angebotsbeschreibung so dass es mir immer gleich aufgefallen ist, dass noch Kosten für das Zusatzbett dazukommen.

    Wie heisst es immer so schön "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

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