@'Lexilexi' sagte:
...wenn man für 3 personen eine reise sucht / bucht, müßte man doch auch für 3 personen eine schlafmöglichkeit angeboten bekommen.
sonst könnte es ja auch so abstrus sein, dass man der 3. person auch nocht geld für die verpflegung in rechnung stellt? ...
lexi, TO hat genau das bekommen, was gebucht und bestätigt wurde, ein DZ für drei Personen, auch inklusive Schlafmöglichkeit/erlaubnis für 3 Personen in einem DZ. Alles Andere bedarf der Buchung und Bestätigung, hier eine zusätzliche Schlafstätte! Du als Versicherungsmensch solltest Dich dort mit genauen Formulierungen auskennen
Was die Verpflegung betrifft, auch diese muss genau ausgewiesen sein, aber ich gehe davon aus, daß dort DZ 3 Pax inkl. Fr, Hp, Ai oder sonstwas stand und somit ausgewiesen war. Entscheidend ist, daß ein DZ Aufbettung für 2 Personen vorhält, wird es mit mehr Personen genutzt, bedarf die zusätzliche Aufbettung der Bestätigung.
Was die Frage der Suchmaschinengestaltung angeht, da kann man durchaus unterschiedlicher Ansicht sein, jedenfalls widersprach die Buchung nicht der gängigen Rechtsprechung und da ich der Meinung bin, daß selbständiges Denken gerade bei Reisen immer mehr eingeschränkt wird, sehe ich diese Rechtsprechung als durchaus begrüßenswert an. Auch Pauschalreisende haben Pflichten und dazu gehört bei Buchung imer noch das Einschalten des eigenen Denkapparates sowie die Überprüfung der Bestätigung. Wenn man auch das nicht (ver-)mag, begebe man sich in die Hände von Profis, die dafür wahrscheinlich bezahlt werden wollen, aber buche nicht selbständig irgendwo im Netz!
vonschmeling, Sokrates würde mit 3 Personen keinem Irrtum aufsitzen, er hat es komplett richtig beschrieben, er bucht entweder ein Dreibettzimmer oder ein DZ plus Zustellbett, vollkommen korrekt!