mk
siehe meinen beitrag weiter oben.
natürlich sind zimmerausschreibungen maßgeblich.
aber wenn ich ein zimmer für 3 personen buche, kann man mir dann schlecht ein zimmer anbieten, wo ggf. ein zustellbett nicht möglich ist und sagen: pech gehabt.
die entsprechende buchungsstelle muss bei buchung die unterschiedlichen zimmerbeschreibungen parat haben, um das passende heraus zu filtern.
und selbstverständlich kann man als hotelier sagen: ich stelle ein zsutellbett zur verfügung, das kostet aber.
dann muss der verantalter, der das zimmer gerade verkauft, diese info auch weiter geben.
der to hat einen endpreis in der buchungsbetätigung für das zimmer für 3 personen. und erwartet auch, dass er es für das geld mit 3 schlafstellen bekommt.