• gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1229273406000

    es soll aber Leute geben(zu denen gehöre ich auch), die hätten am liebsten das, was sie gebucht (bestellt) haben. Wenn ich mir beim Italiener eine Calzone bestelle, er grad keine Zutaten hat und mir ein Saltimbocca serviert, habe ich zwar einen Mehrwert, aber Frust, weil ich Pizza wollte.

  • ADEgi
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    geschrieben 1229274402000

    Hallo,

    und bei Dir ist es noch nie passiert, daß mal ein Gast ein falsches Gericht bekommen hat und es trotzdem klasse fand?

    Also ich habe das schon öfters erlebt.

    Außerdem kann ich ja, wie im Lokal auch, Ersatz verlangen. Sei es indem ich auf das neue, dann richtige Gericht warte und dann vermutlich mit einem Absacker für den Fehler entschädigt werde, oder weil ich das andere Gericht so nehme und dann ebenfalls meist eine Kleinigkeit bekomme.

    So ist es auch in der Touristik, mit der Ausnahme, daß es hier halt um höhere Beträge geht. Es soll ja auch Kunden geben, die mit eine Umbuchung heilfroh sind, oder sogar eine solche einkalkuliert haben. Auch das geht, mit der richtigen Beratung!

    Gruß

    Berthold

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1229274717000

    Hi gastwirt,

    stimmt schon. Nur reklamiere ich dann im Lokal das auch, wenn das falsche Gericht dann auf dem Tisch steht... und nicht schon vorher, weil ja eventuell unter gewissen Umständen das falsche Gericht kommen könnte.

    Genauso hier. Solange nicht absolut feststeht, dass zum Reisezeitpunkt der Mangel besteht, kann man nicht vorher reklamieren, sondern erst, wenn das Kind dann wirklich ins Wasser gefallen ist.

    Gruß,

    soedergren

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1229274746000

    @ ADEgi Es geht mir eher darum, ob es ein Fehler ist, der mir natürlich auch passiert oder ob man jemand mit Absicht vor vollendete Tatsachen stellt! Das sind wohl 2 Paar Schuhe! Ist dein letzter Satz Anstiftung zum Betrug oder bist Du Vollstrecker?

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
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    geschrieben 1229274949000

    gastwirt,

    grundsätzlich hast Du Recht! So eine Pauschal-Urlaubsreise ist vom organisatorischen her allerdings schon ein komplexerer Vorgang als die Herstellung einer Pizza Calzone oder eines Saltombocca a la Romana. ;)

    Insoweit ist auch das Risiko, daß da etwas schief läuft, bei einer Urlaubsreise wesentlich größer.

    Ich wende mich nur entschieden dagegen, daß diese Risiken grundsätzlich dem Kunden übergestülpt werden sollen. Wie in dem vorliegenden Fall soll er mal wieder den Beweis erbringen, daß entscheidende vom VA zugesagte Eigenschaften fehlen. Verständnisvolle Kooperation mit dem Kunden? Fehlanzeige!

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1229274995000

    Hallo soedergren,

    den Vergleich finde ich klasse! Nach der Bestellung beim Wirt, während das Gericht vermutlich schon kocht, umbestellen. Das ganze mit der Begründung, daß man befürchte, daß einem das Essen vieleicht doch nicht schmeckt, weil man gerade von einer Freundin per SMS erfahren hat, daß das Ganze vor einer Woche versalzen war!

    Dann am besten aufstehen und in ein anderes Lokal gehen!

    Ganz großes Kino! Bin mal gespannt wie lange es dauert, bis ich dann meine Lieblingslokale nciht mehr besuchen darf! :laughing:

    Gruß

    Berthold

  • gastwirt
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    geschrieben 1229275185000

    Hallo maximax, genauso sehe ich das auch! habe in der Vergangenheit schon öfter gepostet, das die Reisebranche vieles anders sieht, als vielleicht angebracht!

    Aber ich hab die Prügel satt..... :laughing: :kuesse:

  • soedergren
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    geschrieben 1229275213000

    Wie in dem vorliegenden Fall soll er mal wieder den Beweis erbringen, daß entscheidende vom VA zugesagte Eigenschaften fehlen.

    Ähhhh, sorry maximax, aber das haben sich nun wirklich nicht die RVs ausgedacht. Das nennt sich onus probandi - Beweislast -, und die trägt nunmal grundsätzlich der, der eine Behauptung aufstellt. Wenn der Reisende behauptet, dass etwas nicht stimmt, dann muss er das auch beweisen.

    Und noch mal: hier in diesem Fall ist ja noch gar nichts passiert. Wie sollte der RV, selbst wenn er die Beweislast hätte, nachweisen können, dass er irgendwann in der Zukunft die Leistung ordnungsgemäß erbringen wird?

  • ADEgi
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    geschrieben 1229275432000

    Hallo Gastwirt,

    nein mein letzter Satz hat nichts mit Betrug zu tun. Wie auch!

    Ich hatte eine Familie, die den Golden Beach Club in Side gebucht hat. Für die Herbstferien. Vier Sterne. Dort ist es dann durchaus üblich, daß ab November die Anlage geschlossen wird und die Gäste ins direkt am Strand liegende Golden Coast umgebucht werden. Bessere Lage, einen Stern mehr aber als FZ auch einen Raum weniger.

    Die Möglichkeit war vorab schon besprochen worden und es kam, wie vermutet. Locker ein paar Hunderter gespart und alle waren zufrieden! Ist ja weder meine, noch die Schuld des Kunden, daß er das gebuchte Hotel nicht bekommt! :laughing: Funktioniert aber nur so lange, wie das nicht alle machen. Denn ansonsten ist das Hotel ja noch ausreichend belegt. Auf eine Reklamation hat der Kunde dann großzügig verzichtet! :rofl:

    Das ist übrigens Beratung die kein Internet leisten kann.

    Gruß

    Berthold

  • maximax
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    geschrieben 1229277803000

    soedergren,

    richtig! Da hier in diesem Fall weder der Kunde, noch der RV den Nachweis erbringen kann, daß die Leistung vertragsgemäß erbracht werden kann, würde sich doch eine Kooperation anbieten, anstatt auf dem Prinzip onus probandi zu bestehen und dem Kunden die alleinige Beweislast zuzuschieben. Das würde ich unter kundenorientiertem Handeln verstehen. Dem RV geht es doch nur darum, seinen einmal getätigten Umsatz nicht zu verlieren.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
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