• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305885848000

    @chepri

    Ja, das wurde vom Taucharzt gesagt.

    Aber dann kam eine 2. Ärztin und mit ihr kam die Embolie ins Spiel.

    Und wer hat den Mut dann zu sagen: Rutscht mir den Rücken runter. Ich glaube das nicht. ?

     

    Und wie paula im letzten Posting schrieb, wurde sie ja auch tatsächlich zur Bettruhe verdonnert, was bei Embolie unbedingt erforderlich ist.

     

    Aber ist schon richtig: paulas Eingangsposting bezog sich auf den Tauchcomputer und ihre Unterlagen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Weltenbummler_33183
    Dabei seit: 1305849600000
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    gesperrt
    geschrieben 1305886812000

    Hallo Paula,

     

    da hast du ja ganz schön pech gehabt. Nun, 2 Ärzte = 3 Diagonsen ist ja bekannt. Auch ich hätte mich nicht der Diagnose widersetzt und hätte das KH aufgesucht.

     

    Zum Einbehalten der Tauchscheine und Compis. Es dürfte schwer werden, der "AIDA" nachzuweisen, dass diese absichtlich nicht überbracht wurden. Im Zweifelsfall sind diese gerade nicht auffindbar gewesen.

     

    Aber du hast ja auch Glück! Die Compis sind wieder aufgetaucht und werden, so hoffe ich doch mal, auch wieder an Euch "ausgeliefert". Weiterhin sind TCs nicht wirklich so empfindlich, wie man das oft glaubt. Die Teile können so einiges ab. Revisionen sind bei TGs auch eher unüblich (abgesehen vom Batterientausch oder Software-Updates) - die Teile haben nichts, was man revisieren muss.

     

    Hake es einfach unter "blöd gelaufen" ab und freue dich auf deinen nächsten Tauchgang irgendwo auf der Welt ;-)

     

    PS Du hast doch nicht wirklich erwartet, dass man dir hier eine "echte Rechtsauskunft" geben kann? In Foren triffst du nur auf "Schlauberger" die alles besser wissen wollen - aber - wie du unschwer erkennen kannst - über keinerlei Ausbildung dazu verfügen. Jeder Rechtsgelehrte würde sich hüten, hier zu schreiben.

  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1305886886000

    Haftung der Ärztin für Fehldiagnose?

    Die bzw. ihr Arbeitgeber sollte eine Haftpflichtversicherung haben.

     

    Würde ich aber nur bei Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung angehen.

  • Paula2412
    Dabei seit: 1302134400000
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    geschrieben 1305887159000

    @weltenbummler,

    danke für die Antwort.

     

    Ja, es war tatsächlich Pech. Allerdings muss ich sagen, dass ich einen TC mit Konsole habe. Er wurde also bewusst abmontiert, mitsamt dem Finimeter. Also nicht einfach verlegt.

    Aber Du hast mit Deinen Einschätzungen sicher recht.

    Mit der AIDA werde ich allerdings sicher nicht mehr auf Reisen gehen.

    Dachte mir eben, dass mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben könne der Ähnliches erlebt hat (unrechtmäßiger Einbehalt von Eigentum).

  • Paula2412
    Dabei seit: 1302134400000
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    geschrieben 1305887349000

    @Karl99 sagte:

    Haftung der Ärztin für Fehldiagnose?

    Die bzw. ihr Arbeitgeber sollte eine Haftpflichtversicherung haben.

     

    Sicherlich werden die sich auf die Erklärung im Krankenhaus berufen. Daher habe ich diesbezüglich auch nichts unternommen.

  • Weltenbummler_33183
    Dabei seit: 1305849600000
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    geschrieben 1305887768000

    Warum Fehldiagnose?  Diagnose: Verdacht auf ... Die Ärztin hat meiner Meinung nach genau richtig gehandelt. Was wäre, wenn es wirklich ein Emboli gewesen wäre?

     

    @Paula

    Nun gut, wenn die die Konsole zerlegen mussten, dann war das wohl doch eher zur "Beweissicherung" wenn es sich doch um einen Dekounfall gehandelt hätte. Aber daraus jetzt eine "Welle" zu machen, lohnt sich sicher nicht.

  • chepri
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    geschrieben 1305887972000

    § 985 BGB:

    Der Eigentümer (ich nehme an, das bist du) kann von dem Besitzer ("AIDA" ) die Herausgabe der Sache verlangen.

    Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das ja auch nicht verweigert.

  • Paula2412
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    geschrieben 1305888026000

    @weltenbummler,

     

    na klar, über den "Verdacht" lässt sich letztendlich streiten. Daher weiß ich ja auch, dass ich dagegen nicht vorgehen kann. Im Zweifel wird sich hier jeder Arzt mit Erfolg verteidigen können.

    Aber meinst Du nicht, dass Vorgehen von AIDA ist unrechtmäßig? Sie können doch nicht ohne jede Erklärung unser Eigentum einbehalten. Das ist doch m. E. Unterschlagung, oder nicht?

  • Paula2412
    Dabei seit: 1302134400000
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    geschrieben 1305888254000

    @chepri:

    Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das ja auch nicht verweigert. sagte:

    Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich das auch anfangs nicht in Frage gestellt, sondern mir um den Zustand Gedanken gemacht.

  • chepri
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    geschrieben 1305888282000

    Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?

    Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.

    So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?

    Kosten sind abgeschrieben

    Herausgabe wird erwartet

    Jetzt geht es also nur noch um Zustand, über den du dir Gedanken machst?

    Schwerlich wird hier ein Experte sein, der beschreiben kann, wie in derartigen Fällen AIDA die Gegenstände aufbewahrt

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