• Weltenbummler_33183
    Dabei seit: 1305849600000
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    geschrieben 1305888526000

    Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl, da diese nicht berechtigt sind, dein Eigentum zu zerlegen und Teile davon einzubehalten. Aber du bekommst die Compis ja zurück. Natürlich wäre es "schöner" gewesen, wenn man dies nicht erst nach Rückkehr des Schiffes in D sondern unverzüglich per UPS geschickt hätte. Ich unterstelle nun einfach mal AIDA, dass diese sich nur selbst schützen wollten und wirklich "Beweissicherung" betrieben haben. Rechtmässigkeit? Nach karibischen Recht? K.A. aber wie bereits geschrieben, sei froh, dass du gesund bist und die Compis wieder bekommst. Ich würde hier nicht vor Gericht streiten wollen - was sollte ich denn auch als Schadenersatz fordern.

     

     

     

     

  • Paula2412
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    geschrieben 1305888536000

    @chepri sagte:

    Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?

    Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.

    So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?

    1. Danke für den netten Tipp

    2. Das frage ich mich bei Dir allerdings auch.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1305888778000

    @Weltenbummler_33 sagte:

    Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl,

     

    Auch bei § 242 StGB ist der rechtswidrige Zueignungswille Tatbestandsmerkmal. Läßt sich der wirklich beweisen.

  • Paula2412
    Dabei seit: 1302134400000
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    geschrieben 1305888861000

    @weltenbummler

     

    wahrscheinlich hast Du Recht. Kann jetzt nur noch hoffen, dass das Zeug ordnungsgemäß bei mir ankommt. Und vor allem auch, dass mit dem Computer nicht auch noch getaucht wurde.

    Danke für die Antworten hier!!!

  • Weltenbummler_33183
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    geschrieben 1305888984000

    @Chepri

     

    Sorry, ist mir wirklich zu dumm, mich mit Laien über "Recht" zu streiten. Du hast offensichtlich noch immer nicht verstanden, worum es der TO geht. Steht ja auch nicht im BGB *lach

  • chepri
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    geschrieben 1305889071000

    Herzlich willkommen zurück! Ich freue mich wirklich, deine erheiternden beiträge wieder zu lesen.

  • Weltenbummler_33183
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    geschrieben 1305889245000

    @Paula

    Ich denke nicht, dass die AIDA deinen Compi weiter "betaucht" hat. Die haben genug "Geckos" im verleih. Sollten die Compis aber beschädigt sein, würde ich in jedem Fall Schadenersatz verlangen.

  • Paula2412
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    geschrieben 1305889598000

    @weltenbummler

     

    Meinst Du da habe ich überhaupt eine Chance?

  • gastwirt
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    geschrieben 1305889754000

    Wenn es Transportschäden sind, durchaus/eventuell. Ansonsten wirst du den Ursprungszustand wohl beweisen müssen.

  • Weltenbummler_33183
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    geschrieben 1305889815000

    Ich gehe davon aus, dass dir die Compis unbeschädigt ausgehändigt werden. Die Konsole hat sicher einer der Tauchlehrer und nicht der Boardmechaniker zerlegt, also wird da alles passen.

     

    Mach dir Gedanken, wenn es soweit ist, und nicht schon vorher - spart Zeit, Energie und verhindert, dass du hier weiterhin das BGB bis zum letzten § zitiert bekommst.

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