@weinbergschnegge81:
sorry, habe erst jetzt wieder reinlesen können. Frage OT vorab: bist du pfälzisch angehaucht ?
Die Widerspruchsfrist des RV ist überschritten, muss aber leider -da nicht verbindlich höchstrichterlich festgelegt- immer wieder vom Gericht bestätigt werden.
Ihr fahrt Anfang März. Ihr habt eine Buchung incl. der Buchungsbestätigung. Ihr habt den ( wahrscheinlich unstreitigen zu späten ) Widerspruch des RV. Dieser Widerspruch ist letztgültiger Fakt, und dem müsst ihr widersprechen. Ich würde per Einschreiben mit Rückschein den RV auffordern, unter Hinweis auf die Fristversäumnis in Bezug auf eine denkbare Irrtumsangabe, den Reisevertrag einzuhalten, mit Fristsetzung der Erklärung auf maximal 10 Tage.
Alternativ würde ich ankündigen, nach Ablauf der Frist a) mir anwaltlichen Rat einzuholen und seinen Akltivitäten zu folgen oder wenn du selber Mut hast, den Weg eigentständlich weiter zu verfolgen. Dann würde ich schlussfolgern -wenn sich der RV nicht gemeldet hat- das er den Reisevertrag nonverbal gekündigt hat.
Aber alles was dann folgt geht nur noch über das Gericht. Ob du das willst musst du selbst entscheiden. Unabhängig davon würde ich mich aber sofort nach Alternativen zum gleichen Zeitpunkt umsehen, und das auch dem RV schon heute als Schadensersatz ankündigen.
Wenn der RV den Reisevertrag bricht sprechen die Gerichte in aller Regel dem geschädigten Urlauber 50% der Reisekosten als Ersatz zu.
Du musst dich selber prüfen, ob du als Einzelkämpfer gegen den RV antreten willst oder dir doch lieber fachgerechte Hilfe durch einen Anwalt suchst.
Gruss Gabriela