Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • rlindne1
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    geschrieben 1295784110000

    Hallo, mir erging es ähnlich. Reise nach Teneriffa gebucht, hier bei Holidaycheck und dann Schauinslandreisen, danach Buchungsbestätigung, danach Anfechtung durch Schauinslandreisen. Es gab zig Angebote dieser Reisen auch zu noch günstigeren Preisen. Ich habe zum Glück Screenshots gezogen und da es Methode hat lles an die Wettbewerbsbehörde gesendet. Leute machts alle denen es ebenso ergeht,dann wird per Abmahnungen  (mit ggf.5stelligen Beträgen) den Internetunarten Einhalt geboten (Bis ihnen was Neuses einfällt. (Habe seltsamerweise nach dieser Ankündigung ein günstigeres Angebot erhalten, aber nicht angenommen) MfG R.Lindner

  • Butterfly111
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    geschrieben 1299195036000

    Mir ist gerade etwas ähnliches passiert. :(

    Spontan eine Reise gebucht, zu einem Schnäppchen-Preis (Badeurlaub Kenia für 991€). Buchungsbestätigung per Mail bekommen und da ich keine Flugzeiten ersehen konnte, habe ich bei der Hotline angerufen. 

    Da teilte mir dann die nette Dame mit, dass dieses Angebot ein Fehler des RV (TUI) sein muss, denn sie kann dieses Angebot zu diesem Preis nicht finden. :(

    Und nun?... fragte ich.

    Sie kann mir diese Reise zum Preis von 1.905€ anbieten. Super oder?

    Ehrlich gesagt finde ich all das, was ich hier gelesen habe unglaublich! 

    Denn die einzigen, für die ein Klick auf den Button BUCHEN verbindlich zu sein scheint, das ist der liebe Kunde! Mit allen Konsequenzen! :(

    Mir ist letztes Jahr so etwas passiert. Wollte eine Reise nach Mauritius buchen, aber die Reise war online nicht sofort buchbar, sondern man konnte nur eine Anfrage stellen. Also habe ich eine Anfrage gestellt, welche auch gleich schriftlich per Mail bestätigt wurde. In dieser Mail sah ich, dass ich mich im Datum vertippt hatte und habe sofort, wirklich sofort, d.h. innerhalb weniger Minuten beim Reisebüro (Frosch Touristik) angerufen und sie gebeten die Anfrage zu stornieren.

    Man sagte mir, dies sei nicht möglich. :( Ich muss abwarten, ob die Reise verfügbar sei oder nicht und vielleicht habe ich ja Glück und sie ist ausgebucht. Nun, ich hatte kein Glück, am nächsten Tag bekam ich eine Bestätigungsmail mit folgendem Inhalt:

    "Die Anfragebuchung wurde heute vom Veranstalter postiviv bestätigt.

    Wir haben Ihren Wunsch zur Stornierung erhalten.

    Die gewünschte Stornierung kann zum heutigen Tag zu Gebühren in Höhe von 364,00 EUR, laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters vorgenommen werden.

    Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich wenn die Stornierung durchgeführt werden soll."

    Lange Rede, kurzer Sinn...ich musste die Stornierung bezahlen!

    Mein Fazit: in meinem nächsten Leben werde ich Reiseveranstalter bzw. Vermittler!!!

    In kaum einer Branche bzw. Gewerbe hat man so viele Rechte und so wenig Verpflichtungen...im Zweifel immer für den RV ;) toll oder? *g*

  • carsten79
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    geschrieben 1299195948000

    Du vermischst jetzt aber zwei Sachen miteinander:

    Erstens: Das vermeintliche Schnäppchen, das dann doch doppelt so teuer war. Ärgerlich, ja, und auch ärgerlich, dass der RV in einem solchen Falle die besseren Karten hat.

    Das zweite ist allerdings deine eigene Dusseligkeit, und für diese (und die daraus entstehenden Kosten) kannst du doch den RV nicht verantwortlich machen.

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1299202129000

    Eine Anfragebuchung ist gefährlich? JA stimmt! ABER: Man bekommt erklärt, auf was man sich einlässt!!!! LESEN!!!!!

  • Kourion
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    geschrieben 1299226375000

    Lesen ? Verbleibt dem Schnäppchenjäger denn die dafür benötigte Zeit ?

    Weiß er doch, dass schon 5 Minuten später das Superangebot vllt. nicht mehr existiert...

    Demzufolge schlägt er erstmal zu... lesen kann man später.  

    Dass in der Eile Tippfehler, falsche Angaben erfolgen können... :shock1:  

    Das dicke Ende kommt dann oft nach. 

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mosaik
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    geschrieben 1299237109000

    @Butterfly111 sagte:

    Mein Fazit: in meinem nächsten Leben werde ich Reiseveranstalter bzw. Vermittler!!!

    In kaum einer Branche bzw. Gewerbe hat man so viele Rechte und so wenig Verpflichtungen...im Zweifel immer für den RV ;) toll oder? *g*

    off topic:

    Zum einen kann ich dir diesen Job nicht empfehlen - ich weiß zwar nicht, was in Deutschland dafür bezahlt wird, aber in Österreich bist du mit € 1.500/1.800 monatlich "überbezahlt" und verlierst mit Sicherheit zum erstmöglichen Termin deinen Job. :D

    Aber wissen sollst du alles: alle Kataloge auswendig, alle Flugzeiten, alle Hotels kennen, überall schon gewesen sein und überhaupt immer das günstigste Schnäppchen vom "ultimativen" Geheimtipp kennen, was auch immer "ultimativ" und "Geheimtipp" sein mögen!

    Zum anderen gibt es kaum ein Gewerbe, das mehr gesetzlichen Zwängen, Haftungen und Vorschriften unterliegt als das Reisebürogewerbe.  Oder welches Gewerbe muss schon zehn Prozent von seinem Jahresumsatz als Bankgarantie beim Ministerium hinterlegen, damit es überhaupt erst seine Tätigkeit als Reiseveranstalter beginnen darf? Welches Gewerbe haftet schon dafür, wenn der Toast auf Hawaii nicht so schmeckt wie in Deutschland? :laughing:

    Nein, nein, lass diese Illusion schnell wieder vergessen oder war es nur eine Faschingslaune? :kuesse:

  • Kourion
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    geschrieben 1299263032000

    @mosaik

    Nun lass den Urlaubern doch ihr "Feindbild".    ;)

    Oder: "Wir können zwar nicht miteinander, aber auch nicht ohne einander."   :shock1:    

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Butterfly111
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    geschrieben 1299338051000

    @ Mosaik

    *g* Nein, war eher ein wenig ironisch gemeint, aber danke für die Aufklärung ;)

    @ Karsten

    Mag sein, dass es meine eigene Dusseligkeit war, hatte zwar die Vertragsbedingungen kurz geöffnet und überflogen, aber nicht die Zeit die 5 Seiten zu lesen. Es ging auch nicht darum irgendjemanden verantwortlich zu machen, SONDERN das war lediglich eine kleine Schilderung in Bezug auf "Irrtümer" aus der Perspektive eines Kunden! ;)

    Es ging darum, dass ein und derselbe Tatbestand, nämlich ein Irrtum, scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird. Der RV hat selbst nach Buchungsbestätigung, Kassieren des Reisepreises und Zusendung der Reiseunterlagen noch Wochen später das Recht vom Vertrag zurück zu treten, indem er sich auf einen Irrtum beruft UND als Kunde geht man sogar mit dem Klick auf den Button "Anfrage stellen" einen sofort rechtskräftigen Vertrag ein, der sich nicht mal wenige Minuten später mehr kostenfrei stornieren lässt. Das war alles. ;)

    @ all

    Übrigens habe ich wegen meiner aktuellen Kenia-Reise bisher immer noch nichts bekommen, außer der Buchungsbestätigung. Weder eine Rechnung, noch eine Stornierung. Wie darf man das verstehen?

    Sollte man sich auf die telefonische Aussage der Dame verlassen und es so hinnehmen, dass die Reise nicht zu haben ist und anderweitig buchen? Wahrscheinlich ist ein RV auch nicht verpflichtet den Kunden schriftlich über den Stand der Dinge zu informieren. Aber da ich ja ein netter Mensch bin, habe ich jetzt noch mal eine schriftliche Anfrage gestellt und um Mitteilung der Modalitäten gebeten. *g*

    Schönes WE Euch allen :)

  • carsten79
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    geschrieben 1299363647000

    Ich hatte das schon alles genauso verstanden ;) .

  • sumpfhasin
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1318614477000

    hallo, nun habe ich ja schon allerhand gelesen, was die preisänderungen einer reisebuchung betrifft, da ich das problem nun auch habe. eine richtig eindeutige antwort habe ich nicht gefunden.

    habe reise online gebucht, rb hat bestätigt. habe nach ca. 2 tagen via email nachgefragt ob das alles seinen gang geht, ja war die antwort. am nächsten tag hatte ich vom veranstalter die reisebestätigung im briefkasten mit zahlungsbelegen, die anzahlung wurde sofort getätigt. weitere 2 tage später habe ich eine neue reisebestätigung des veranstalters im briefkasten, mit deutlich höherem preis. kleiner vermerk alter preis anfechtunf via email an rb raus. vom besagten online rb habe ich allerdings noch nichts erhalten.

    ist mit meiner anzahlung auf die erste reisbestätigung nun ein rechtskräftiger vertrag zu stande gekommen oder nicht?

    .

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