Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • HC-Mitglied65311
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    geschrieben 1336520080000

    Ich habe bereits mehrfach bei Onlinebuchungen unschlagbar günstige Preise gesehen. Selbst nach "Anklicken" dieser Angebote veränderte sich der Billigpreis nicht. Ich hätte also buchen können ... doch entdeckte dann immer darüber den Satz: "Prüfung auf freie Plätze und Ermittlung des Reisepreises nicht möglich".

    Ich buche diese Angebote dann grundsätzlich nicht, denn die Freude über das Schnäppchen kann dann sehr schnell in den Keller rutschen :-(.

    Wenn aber erscheint "Ihre Reise ist noch frei" und ich buche online und die Bestätigung des RV kommt dann per Post oder e-Mail, dann ist das für mich der PREIS!

    Soweit ich weiß gibt es bei Onlinebuchungen über den Vermittler (Onlinereisebüro) zunächst nur Optionsbuchungen. Die werden beim RV abgefragt und der RV sendet die Bestätigung. Für mich heißt das genügend Zeit diesen Preis zu überprüfen. Sollte ich vor Reiseantritt die Mitteilung bekommen, äh, dat war aber zu billig ... das stornieren wir mal ... boah, da würd ich aber mächtig Ärger machen!

  • Kourion
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    geschrieben 1336552956000

    @xgdsbme

    Das steht dir natürlich frei... ;)

    Allerdings liegt der Fall bei @steviederdreher nun doch ein wenig anders, da der RV unmittelbar nach Buchungsauftrag der Buchung nicht zugestimmte und der OT eben keine Buchungsbestätigung erhielt:

    @'steviederdreher' sagte:

    Man bekommt dann eine e- Mail vom Reisebüro über ein Buchungsauftrag. Mit dem Hinweis das der Reiseveranstalter zustimmen muss,...

    Nach einer halben Stunde bekomme ich dann eine e- Mail das die Reise vom Reiseveranstalter storniert ist, ohne Angaben von Gründen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • steviederdreher
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    geschrieben 1336556600000

    Die Frage die ich mir stelle,warum wird dann eine Reise die angeblich nicht zustande gekommen ist vom Reiseveranstalter storniert,,und das ohne Angabe von Gründen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1336559208000

    Ups... in meinem letzten Beitrag meinte ich natürlich TO...

    @steviederdreher

    Diese Frage müsstest du dem RV stellen, nicht dem RB.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1336560091000

    @steviederdreher

    Es ist nicht storniert worden, sondern du hast ein Angebot gemacht, welches der Veranstalter abgelehnt hat. Das muss er nicht begründen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Musikus1968
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    geschrieben 1336579782000

    Hallo zusammen,

    mir geht es ja so ähnlich wie einigen anderen hier. Mein Fall landet wohl vor Gericht!

    Ich habe am 01.05. gebucht Am 02.05. kam nach 12 Stunden (in einer Zeit wo jeder Bürostuhl in Deutschland eigentlich besetzt ist) die Buchungsbestätigung bzw. Rechnung per Email direkt vom RV. Die Anzahlung habe ich natürlich auch durchgeführt. Am 03.05.12 bekam ich nochmals eine Buchungsbestätigung und Rechnung (mit gleichem Reisepreis und Leistungen). Ich habe den Veranstalter weder dazu aufgefordert noch kontaktiert! Mit Schreiben vom 04.05. storniert der RV die Buchung der Reise und schreibt weiter, dass der Tipp- und Eingabefehler am 02.05. festgestellt worden sei. Warum schicken die dann mir nochmals eine Buchungsbestätigung am 03.05.?

    Darüber hinaus habe ich mich voll und ganz auf die Buchungsbestätigung verlassen und habe eine am 30.04. aufgegebene Option einer ähnlichen Reise daraufhin storniert. Würde ich die gleiche Reise heute buchen wollen so würde diese sage und schreibe fast 900 Euro mehr kosten! Das ist wirklich so da ich wegen eines auch letzte Woche ausgemachten Termins nur noch an einem bestimmten Tag fliegen kann. Den Termin habe ich auch zu dem Zeitpunkt ausgemacht als ich mir sicher war das die gebuchte Reise klar geht! Dies ist genau so und ohne irgend etwas zu verbergen oder zu erfinden so geschehen!!

    Jedem dem ich diese Story erzähle sagt mir ich bin im Recht, nur der RV nicht und beruht sich auf ähnliche Gerichtsurteile die das AG München geurteilt hat. Und da finde ich tatsächlich Urteile im Netz die dem entsprechen. Da wird von einem Grundsatz gesprochen, dass wenn eine Reise zu einem Preis von 30% des regulären Preises angeboten wird der Kunde erkennen muss dass es sich um einen Softwarefehler handelt. Bei mir sind es zwar kein 30%, aber sehr günstig war die Reise ehrlich gesagt schon. Ich habe mich vor der Buchung über das Hotel und den Veranstalter erkundigt. Der Veranstalter biete z.B. für Lidl und SonnenklarTV Reisen an. Die werben damit dass sie Billigreisen anbieten. Das Hotel wurde noich nie bewertet da es zu dem Zeitpunkt offensichtlich noch gar nicht eröffnet hatte (siehe auch Diskussionen bei Serenity Fun City). Ich war mir sicher dass der RV Schnäppchen anbietet und es sich hier auch um ein Eröffnungsangebot oder sonstigem handelt. Deswegen habe ich auch gebucht, mit der Gefahr hin, dass das Hotel evtl. nicht auf hat oder noch Baustelle ist!

    Der RV macht eine Riesenwolke und verunsichert die Kunden sehr mit ihren Aussagen! Ich habe zwar den Vorfall meinem Anwalt schon längst übergeben aber ich frage euch hier wie ihr die Sache sieht und bitte um ehrliche Antworten.

    Grüße Jo

  • HC-Mitglied65311
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    geschrieben 1336581780000

    @musikus1968

    Kämpfe!

    Ich habe kürzlich ein Pfund Katzenfutter im Supermarkt total günstig gesehen. 3 Pakete in den Einkaufswagen gepackt und an der Kasse hieß es, ach' falscher Preis, die sind nicht mehr im Angebot ... habe ich trotzdem verärgert gekauft ...

    Aber eine Reise? Da recherchiere ich Tage, ja teilweise Wochen, ich nehme mir entsprechend Urlaub, bevor ich buche, die Vorfreude ... und dann, äääh, falscher Preis, Fehler im System! Wer zahlt mir meine Mühen bitte?

    Es mag sein, daß Urteile zugunsten des RV gesprochen wurden ... aber so viele klagen wohl nicht, denke ich.

    Je mehr Klagen, desto besser, meine Meinung, damit so ein Dilemma für Urlauber aufhört. Denn schließlich freuen wir uns auf die schönsten Tage des Jahres :-)

  • Holginho
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    geschrieben 1336583397000

    Musikus, zunächst ein paar Fragen an Dich (und Du wirst dann auch sicher eine "Meinungs-Tendenz" meinerseits erkennen):

    ...

    Ist der von Dir beauftragte Anwalt ein Fach(!!!)anwalt für Reiserecht(!!!)?

    ...

    Was hat er Dir (und mit welcher Argumentation) zu eventuellen Erfolgsaussichten gesagt?

    ...

    Hast Du eine RSV?

    ...

    Hast Du diese vorab informiert?

    ...

    Unterstützt sie Dein Vorhaben?

    ...

    Weißt Du, das solche Dinge sehr schnell nicht mehr von den RV selbst "bearbeitet" werden, sondern an spezielle Fachagenturen/-Kanzleien weitergereicht werden, die absolute Fachleute im Reiserecht sind?

    ...

    Ist Dir bewußt (auch wenn es manchmal schwer nachvollziehbar ist) das "Du" dem RV ein Angebot gemacht hast? Ein Angebot, welches er jederzeit ablehnen kann?

    Und genau das -und nichts anderes- hat er hier getan ... und genau so wird es (vermutlich!!!) auch ein eventueller Richter sehen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Musikus1968
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    Beiträge: 18
    geschrieben 1336587106000

    Hallo,

    mein Rechtsanwalt bearbeitet auch das Fachgebiet Reiserecht.

    Er hat momentan alle Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Bis zum WE bekomme ich seinerseits Bescheid, auch bzgl. Erfolgsaussichten.

    Nein, ich habe keinen Rechtsschutz, von daher muss ich die nicht fragen...... Das die Sache Geld kostet weiß ich auch, doch ich denke das ich im Recht bin, von daher lass das mal mein Problem sein. ;)

    Wenn du oben meine Nachricht richtig gelesen hast erkennst du dass ich 2 mal eine Buchungsbestätigung erhalten habe! Von daher hat der RV das Angebot angenommen und somit ist es zuerst einmal zu einem Reisevertrag gekommen. Jetzt versucht der RV den bestehenden RV anzufechten, entspr. § 119 BGB. Die Möglichkeit besteht grundsätzlich, das ist mir auch bewußt! Ich wiederhole: In dem Einschreibebrief erklärt der RV, dass der Fehler am 02.05 im System erkannt worden ist. Warum erhalte ich dann am 03.05. nochmals eine Reisebestätigung?

    Also wenn man sich hier als "Normalbürger" nicht mehr auf irgend welche Verträge sich verlassen kann, dann sag ich nur noch Gute Nacht armes Deutschland! Die AGB spielen für den RV gar keine Rolle und sind für die nur Luft und kommen für die nur zur Geltung wenn der Kunde sich vom Vertrag lösen möchte.

    Drehen wir doch mal den Spieß rum. Mir fällt ein, nachdem ich einen bestehenden Reisevertrag habe, dass ich aus irgend einem Grund die Reise gar nicht zahlen kann. Was ist denn dann? Dann fechte ich den Vertrag auch an und sage die AGB interessieren mich nicht und ich habe einen Fehler in meinen eigenen Bilanzen gemacht die mich dazu veranlassen die Reise nicht antreten zu können.

    Wie gesagt, wenn das so ist wie der RV es sagt, dann gute Nacht!

    Grüße

  • bernhard707
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    geschrieben 1336587728000

    Dann wünsche ich dir gutes Gelingen... und der Anwalt wird 'eh sein Geld bekommen, gleich von wem.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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