Ich fürchte, das "mein Rechtsanwalt bearbeitet auch das Fachgebiet Reiserecht" hier bei weitem nicht ausreichen wird...im Streitfall wird er a) gegen absolute Spezialisten und vermutlich auch gegen aktuell geltendes Recht "antreten".
Sich im Recht fühlen und Recht bekommen, sind oftmals völlig verschiedene Paar Schuhe und wenn Du keine RSV hast, solltest Du Dich vorab ausführlichst(!) über eventuelle Kosten informieren.
Ja, ich habe Deinen Beitrag (wie auch die anderen) gelesen...und verstanden Du erhälst eine Buchungsbestätigung aufgrund zumeist automatisierter Abläufe...eine Prüfung findet oftmals extern von diesem geschlossenen System statt.
Doch, die AGB spielen auch für den RV eine Rolle...nur greifen diese hier oft gar nicht, weil sie bestimmte (für Dich jetzt u.U. anwendbare) Bestandteile meist gar nicht erst enthalten. Konstruierte AGB-Umkehrungen frei nach dem Motto "wenn ich muß, müssen die auch" sind somit nicht möglich und/oder rechtlich nicht relevant.
...und davon geht im "armen Deutschland" auch nicht das Licht aus!
Bzgl. Deines "umgedrehten Spießes" kann ich Dir einen Denkfehler deinerseits mitteilen. Wenn Du dem RV durch Buchung einer Reise ein Angebot gemacht hast und er dies ohne Widerspruch bestätigt hat, ist (anders bei Deinem obigen Fall!) definitiv ein Vertrag zustande gekommen...und zwar einer, für den dann die AGB des RV gültig und greifbar sind.
Kleine, aber feine...und entscheidende...Unterschiede.
So ärgerlich die Sache für Dich ist...große Erfolgs-Chancen räume ich Dir nicht ein, zumal der "Einspruch" des RV innerhalb von 2 Tagen und somit kurzfristig kam.