Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1336588382000

    Ich fürchte, das "mein Rechtsanwalt bearbeitet auch das Fachgebiet Reiserecht" hier bei weitem nicht ausreichen wird...im Streitfall wird er a) gegen absolute Spezialisten und b) vermutlich auch gegen aktuell geltendes Recht "antreten".

    Sich im Recht fühlen und Recht bekommen, sind oftmals völlig verschiedene Paar Schuhe und wenn Du keine RSV hast, solltest Du Dich vorab ausführlichst(!) über eventuelle Kosten informieren.

    Ja, ich habe Deinen Beitrag (wie auch die anderen) gelesen...und verstanden ;) Du erhälst eine Buchungsbestätigung aufgrund zumeist automatisierter Abläufe...eine Prüfung findet oftmals extern von diesem geschlossenen System statt.

    Doch, die AGB spielen auch für den RV eine Rolle...nur greifen diese hier oft gar nicht, weil sie bestimmte (für Dich jetzt u.U. anwendbare) Bestandteile meist gar nicht erst enthalten. Konstruierte AGB-Umkehrungen frei nach dem Motto "wenn ich muß, müssen die auch" sind somit nicht möglich und/oder rechtlich nicht relevant.

    ...und davon geht im "armen Deutschland" auch nicht das Licht aus!

    Bzgl. Deines "umgedrehten Spießes" kann ich Dir einen Denkfehler deinerseits mitteilen. Wenn Du dem RV durch Buchung einer Reise ein Angebot gemacht hast und er dies ohne Widerspruch bestätigt hat, ist (anders bei Deinem obigen Fall!) definitiv ein Vertrag zustande gekommen...und zwar einer, für den dann die AGB des RV gültig und greifbar sind.

    Kleine, aber feine...und entscheidende...Unterschiede.

    So ärgerlich die Sache für Dich ist...große Erfolgs-Chancen räume ich Dir nicht ein, zumal der "Einspruch" des RV innerhalb von 2 Tagen und somit kurzfristig kam.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1336588443000

    Nicht ganz ... mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und Rechnung hat der Veranstalter das Angebot angenommen, es ist ein Vertrag zustandegekommen, auf dessen Erfüllung man bestehen kann - und auch sollte.

    Wenn ich den Beitrag richtig lese, ist auch hier kein Ersatzangebot gemacht worden, ein solches sieht der Gesetzgeber aber vor.

    Was mich ein bisschen wundert: Der Vertrag wurde am 2.5. geschlossen, am 4.5. einseitig gekündigt und der Rechtsanwalt ist "schon längst eingeschaltet"?

    Ich halte dies für ein recht "eigentümliches Herangehen" an die Sache; es ist zumeist zielführender, erst einmal ohne großen "Kanonendonner" mit dem Veranstalter zu verhandeln.

    Dann landet so eine Sache nicht gleich vor Gericht, wenn man einen Anwalt einschaltet, auch dieser wird zuerst bemüht sein, einen Vergleich herbeizuführen.

    Zuletzt kann man aus einem Beispielurteil und ohne alle Details der Umstände zu kennen keine tendenziellen Aussichten auf Erfolg oder Misserfolg ableiten.

    Markige Anfeuerungsrufe finde ich übrigens unpassend und die von Holginho erwähnten "Fachleute" werden vom Veranstalter umgehend beauftragt, wenn der Kunde Säbelrasselt!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied65311
    Dabei seit: 1169942400000
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    geschrieben 1336589183000

    Ich stimme hier vonschmeling zu!

    Ein Einwurfeinschreiben genügt meist. Sollte dann keine Antwort bzw. keine entsprechende Klärung erfolgen, kann man immer noch den Weg mit einem Anwalt gehen.

  • bernhard707
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    geschrieben 1336589457000

    Zu einem von vonschmeling erwähnten Vergleich neigen üblicherweise spätestens in der zweiten Instanz auch Gerichte.

    Ohne RSV bedeutet es in der Praxis, von dem erzielten Teilerfolg kann, abzüglich der anteiligen Anwaltskosten beider Seiten und Gerichtskosten nur sehr wenig übrig bleiben.

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  • Kourion
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    geschrieben 1336589524000

    @'vonschmeling' sagte:

    Der Vertrag wurde am 2.5. geschlossen, am 4.5. einseitig gekündigt und der Rechtsanwalt ist "schon längst eingeschaltet"?

    So wie ich das anderorts verstanden habe, ist der RA sofort eingeschaltet worden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied65311
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    geschrieben 1336589972000

    Vielleicht ist ja auch der entsprechende RA im Bekanntenkreis, dann würde ich das auch machen ;-)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1336590776000

    Kurzum: Wenn ich den Beitrag nicht vollkommen falsch verstanden habe ("Vorfall schon längst meinem Anwalt übergeben" - heute ist der 9.5.?!) hat der Veranstalter bereits "längst" seinerseits Anwälte beauftragt und evtl. Befindlichkeiten der Foris zum Sachstand dürften ziemlich überflüssig sein.

    @Musikus

    Was mich interessieren würde - ich konnte es nicht eindeutig aus deinem Beitrag lesen! - ist, ob es sich auch in deinem Fall um eine Buchung für das leicht ominöse Serenity handelt?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1336590971000

    Yep, bei ihm geht's um das "ägyptische Vikingen Infinity" :)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1336591124000

    In diesem Falle wäre es wichtig, Ross und Reiter, bzw. Hotel, Vermittler und Veranstalter zu nennen, da diese Problematik ja kein Einzelfall zu sein scheint ...

    Edit:

    Zusätzlich kommt die Frage auf, ob der Musikus tatsächlich eine Buchungsbestätigung/ Rechnung bekommen hat, oder nur eine Bestätigung seines Angebotes?

    Aus rechtlicher Sicht ist das ein ganz wesentlicher Unterschied und hätte ggf. weder anwaltlicher Mühe noch der Recherche nach Urteilen bedurft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Musikus1968
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    Beiträge: 18
    geschrieben 1336591685000

    Hallo,

    so jetzt noch einmal weitere Infos detailiert.

    Am Samstag den 05.05.12 habe ich per Einschreiben den Brief und die Anfechtung des Reiseveranstalters erhalten. Direkt danach habe ich eine Email an den RV geschrieben mit entsprechender Ablehnung meinerseits ! Am Montag den 07.05. habe ich eine Email wiederrum vom RV bekommen mit dem Hinweis das Sie nichts machen können und die Anfechtung aufrecht erhalten. Daraufhin habe ich den RV persönlich angerufen und dies nochmals versucht zu klären. Außer pampige Antworten kam da überhaupt nichts! Kein Angebot, kein Entgegenkommen, gar nichts! Daraufhin habe ich den Rechtsanwalt eingeschaltet (für mich war das relativ direkt und schnell).

    Ja, gebucht hatte ich das Serenity Fun City Hotel.

    Was die Sache kostet ist doch meine Sache, glaubt mir das habe ich im Griff ;). Mir geht es ums Prinzip und ums Recht.

    Holginho: So wie du schreibst muss ich ab sofort bei jeder Reise bis zum letzten Tag hin zittern ob die Reise tatsächlich stattfindet! Ein RV kann ja jederzeit den Vertrag kündigen, er hat ja nichts zu befürchten. er hat wohl keine Pflichten, nur Rechte!

    Was mich auch an der ganzen Sache sehr ärgert ist, dass ich mich auf die Buchungsbestätigung/Rechnung absolut verlassen habe (selbst der RV schreibt in seinem Einschreibebrief ...."Die Buchungsbestätigung hätten Ihnen daher nicht zugesandt werden dürfen"......

    Dementsprechend habe ich die Buchungsoption storniert. Und die bekomme ich aktuell so nicht mehr!!

    Gruß

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